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Regierungsentwurf Gesundheitsreform: Feilen bis zum letzten Moment
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium hatte am Montag erklärt, dass sich die Bundesministerien über den Gesetzentwurf weitgehend einig seien. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die im Rahmen der Ressortabstimmung noch bestehenden offenen Punkte bis zum Montagabend geklärt werden. Doch die Experten tagten bis tief in die Nacht und trafen sich am Dienstagvormittag erneut. Es gebe keine Knackpunkte mehr, wohl aber viele Einzelfragen, hieß es. Wie die Fraktionen den Entwurf aufgenommen haben, war bis zum Redaktionsschluss unklar. In der vorangegangenen Woche hatte sich bei der Fraktionssitzung der SPD bereits gezeigt, dass einige Abgeordnete erhebliche Bedenken gegen das Reformvorhaben hegen. Am Mittwoch sollte der Gesetzentwurf dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Umstritten waren bis zuletzt die Höhe der von gesetzlich Versicherten zu tragenden Zusatzprämie sowie die Frage, wer die Prämienzahlung von Privatversicherten sicherstellt, falls diese nicht zahlen können. Die geplanten Strukturreformen scheinen hingegen unter Dach und Fach. Auch in der letzten Fassung des Gesetzentwurfes – nunmehr tituliert als Entwurf der Bundesregierung – vom 22. Oktober waren keine inhaltlichen, sondern lediglich klarstellende, redaktionelle Änderungen an den pharmarelevanten Regelungen auszumachen. Die Anhörung der Verbände am 16. Oktober hatte damit erwartungsgemäß keine Auswirkungen auf den Gesetzentwurf. Sollte sich doch noch etwas ändern, so wird diese wohl erst nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens geschehen. Diese Anhörung ist derzeit für den 6. und 7. November geplant.
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