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Erstattungsfähigkeit von Analoginsulin: Lilly Deutschland schließt Rabattvertr
Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga grundsätzlich nur noch dann übernehmen, wenn sie nicht teurer sind als kurzwirksames Humaninsulin. Seit Anfang des Monats ist dieser Beschluss wirksam. Für Versicherte der TK und der Deutschen BKK hat dieser Verordnungsausschluss infolge der Rabattvereinbarung nun keine Folgen.
Tom Wellner, Geschäftsführer von Lilly Deutschland, begrüßte die Direktverträge als wichtigen Schritt zum Erhalt der ärztlichen Therapiefreiheit und des Zugangs zu innovativen Medikamenten: "Mit dieser Vereinbarung ersparen wir Patienten, die bereits auf kurzwirksame Analoginsuline eingestellt sind, eine medizinisch nicht begründete Umstellung und ermöglichen den Patienten, die von kurzwirksamen Analoginsulinen profitieren können, auch weiterhin den Zugang zu diesen Medikamenten."
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