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Arzneimittel und Therapie
Masernerkrankungen: Masern breiten sich aus
Masernerkrankungen sind in Deutschland meldepflichtig. Sie werden durch ein humanpathogenes RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren hervorgerufen, das durch Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) oder durch Kontakt mit infektiösen Sekreten übertragen wird.
Masern sind eine selbstlimitierende Erkrankung mit einem zweiphasigen Verlauf. Das katarrhalische Stadium beginnt in der Regel acht bis zehn Tage nach Exposition mit Fieber, Husten, Schnupfen, Konjunktivitis und einem Exanthem an der Mundschleimhaut, das durch kalkspritzerähnliche weiße Flecken charakterisiert ist (Koplik-Flecken). Das typische makulopapulöse Masernexanthem entsteht am 3. bis 7. Tag nach Beginn des katarrhalischen Stadiums: Zunächst bilden sich hinter den Ohren und im Gesicht bräunlich-rosarote konfluierende Hautflecken, die sich dann über den ganzen Körper ausbreiten. Fünf Tage vor bis vier Tage nach Auftreten des Exanthems besteht Ansteckungsgefahr.
Gefürchtet: Bakterielle Superinfektionen
Masern werden oft fälschlicherweise als eine harmlose Kinderkrankheit angesehen. Aber die Maserninfektion geht mit einer transitorischen Immunschwäche von etwa sechs Wochen einher. In dieser Zeit können bakterielle Superinfektionen auftreten, so zum Beispiel Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Pneumonie. Besonders gefürchtet ist eine postinfektiöse Enzephalitis, die bei einem von 1000 Masernerkrankten auftritt. Sie beginnt vier bis sieben Tage nach Auftreten des Exanthems mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. 20 bis 30% der Betroffenen überleben die Erkrankung nur mit bleibenden ZNS-Schäden, für 10 bis 20% endet sie tödlich.
SSPE nicht durch Impfviren
Nach einer Maserninfektion kann Jahre später durch persistierende Masernviren in Hirnzellen eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten. Dabei kommt es zu einer knötchenförmigen Entzündung des gesamten Gehirns, die mit psychischen und intellektuellen Veränderungen beginnt und zu neurologischen Ausfällen und Störungen bis hin zum Tod führt. Der Verdacht, dass eine SSPE auch durch Impfviren ausgelöst werden könnte, ließ sich nicht bestätigen. Hirngewebeproben von elf an SSPE verstorbenen Patienten ergaben, dass in keinem Fall eine Infektion mit einem Masernvirus vom Genotyp A vorgelegen hatte. Impfviren gegen Masern sind Viren vom Genotyp A.
Durchimpfungsraten zu gering!
Um epidemieartige Ausbrüche von Masernerkrankungen zu verhindern, müssten 95% der Bevölkerung gegen Masern geschützt sein. Dazu wären eine konsequente zweimalige Impfung im Kleinkindalter und entsprechende Nachimpfungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einem unzureichenden Immunstatus notwendig. Aktuelle Daten zu Durchimpfungsraten aus dem Jahr 2005 zeigen, dass zwar etwa 93% aller Schulkinder in Deutschland einmal gegen MMR geimpft worden sind, aber nur etwa 65% eine zweite Impfdosis erhalten haben. Bei Masernausbrüchen beispielsweise in Kindergärten und Schulen empfiehlt das Robert Koch-Institut eine postexpositionelle Immunisierung aller ungeimpften oder nur einmal geimpften Kontaktpersonen nach Möglichkeit innerhalb der ersten drei Tage nach Exposition. Mit dieser Riegelungsimpfung soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden.
Masern zählen zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. In Deutschland ist es in den letzten Jahren dank einer wirksamen Vakzine nur vereinzelt zu lokalen Ausbrüchen gekommen. Doch seit Anfang dieses Jahres häufen sich die Meldungen. In Nordrhein-Westfalen sind mehrere hundert Menschen erkrankt.
Schutz durch Impfung
Gegen Masern kann man sich mit auf der Basis von attenuierten Viren gewonnenen Impfstoffen schützen, die als Einzelimpfstoff oder in Kombination mit Mumps- und Rötelnimpfstoffen im Handel sind (Masern Impfstoff Merieux®, MMR-Triplovax®, M-M-RVax®, Priorix®). Bei dem Impfstoff handelt es sich um einen Lebendvirus-impfstoff, hergestellt aus abgeschwächten Masernviren, die auf Hühnerfibroblasten vermehrt werden. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts sollen Kinder im Alter von elf bis 14 Monaten und ein zweites Mal im Alter von 15 bis 23 Monaten mit einem Masern-Mumps-Rötelnimpfstoff geimpft werden. Die zweite Impfung ist notwendig, weil etwa 20% der Kinder nach der ersten Impfung keinen ausreichenden Antikörpertiter aufbauen.
Masernviren
Genotypisierung gibt Aufschluss über Herkunft Bislang bekannte Masernviren werden entsprechend der aktuellen WHO-Konvention acht Stämmen (A, B, C, D, E, F, G, H) mit insgesamt 23 verschiedenen Genotypen zugeordnet. Mit Hilfe der Genotypisierung lassen sich Impfviren von Wildviren unterscheiden, epidemiologische Analysen durchführen sowie Transmissionswege und Infektionsquellen erkennen. Die im Jahre 2005 in Bayern und Hessen aufgetretenen lokalen Masernausbrüche wurden beispielsweise durch Masernviren vom Typ D4 und D6 ausgelöst, die vermutlich nach Deutschland importiert worden sind.
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