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DAZ aktuell
Der Krankenhausapotheker am Patientenbett (DPhG-Statement)
Arzneimittelversorgung und kompetente pharmazeutische Betreuung der Patienten sind integraler Bestandteil der modernen Krankenhausbehandlung in Deutschland. Als Teil der Behandlungskette ermöglicht die integrierte Leistung der Krankenhausapotheke aus pharmazeutischer Logistik, Beratung, Betreuung und Information für Patienten, Ärzte, Pflegende und andere Angehörige der Gesundheitsberufe eine qualitätsgesicherte Arzneimitteltherapie und -anwendung.
Dieser ortsnahe Versorgungsweg der Krankenhäuser wird derzeit vor allem von überregional agierenden Krankenhausketten als Wettbewerbsnachteil empfunden. Mit der Forderung nach alternativen Beschaffungsmöglichkeiten für Arzneimittel wurde von zwei kommerziellen Klinikbetreibern 2002 mit Hinweis auf den freien Warenverkehr Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, die in einer Klage gegen das geltende deutsche Apothekenrecht beim Europäischen Gerichtshof mündete.
Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) verfolgt daraufhin mit Nachdruck eine Änderung des § 14 des Apothekengesetzes (ApoG) mit dem Ziel, einer weitgehenden Deregulierung der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus. Der von der Bundesregierung am 5. November 2004 vorgelegte und am 28. Januar 2005 im Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf verabschiedet sich von der ortsgebundenen pharmazeutischen Krankenhausversorgung und sieht zur Angleichung der europäischen Regelung über den freien Warenverkehr die Möglichkeit zur Arzneimittellieferung an deutsche Krankenhäuser aus einer Apotheke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes vor.
Die Fachgruppe "Klinische Pharmazie" der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) sieht in der Isolierung der pharmazeutischen Logistik von anderen klinisch-pharmazeutischen Dienstleistungen, vor allem solcher, die sich auf der naturwissenschaftlichen Ausbildung eines Apothekers ergeben, einen drastischen Abbau von Patientensicherheit und einen Verlust an Qualität und Effizienz.
Durch die Änderung der Approbationsordnung für Apotheker zum 14. Dezember 2000 erhalten Apotheker in ihrer Ausbildung ein wissenschaftlich fundiertes Verständnis für die Prinzipien der Pharmakotherapie und individuellen Therapie. Sie sind daher prädestiniert, Informationen über Arzneimittel bzw. Therapien zu beschaffen, firmenunabhängig aufzubereiten und an andere Heilberufsgruppen und Patienten weiterzugeben. Wissenschaftliche Untersuchungen können in ihrer Aussagekraft kritisch beurteilt und daraus Therapieempfehlungen abgeleitet werden. Auf Grund dieser Kenntnisse sind in nahezu allen deutschen Krankenhäusern Apotheker die Leiter der Arzneimittelkommissionen und initiativ bei der Erarbeitung von Leitlinien zur Arzneimitteltherapie und zur Arzneimittelanwendung beteiligt.
Darüber hinaus leistet der Apotheker im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuung vor Ort im Krankenhaus sowie in der integrierten Versorgung durch schnelles und eigeninitiatives Erkennen und Lösen von aktuellen oder potenziellen arzneimittelbezogenen Problemen und Medikationsfehlern einen spezifisch pharmazeutischen Beitrag zu einem effektiven Disease-Management. Erfahrungen aus dem In- und Ausland zeigen, dass durch Apotheker auf Station nicht nur die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessert, sondern die Arzneimittelkosten auch insgesamt gesenkt werden können[1].
Pharmazeutische Logistik und pharmazeutische Betreuung stellen Prozesse der Arzneimittelversorgung dar, die zwingend ineinander greifen müssen. Sollte es zu der avisierten Abspaltung der Logistik von der pharmazeutischen Beratung und Betreuung kommen und wird ein Krankenhaus extern von einer deutschen oder europäischen Apotheke mit Arzneimitteln beliefert, muss eine umfassende pharmazeutische Beratungs- und Betreuungsleistung in angemessener Weise vom Krankenhaus sichergestellt werden.
Die für diesen Fall im Entwurf vorgesehene gesetzliche Festschreibung der pharmazeutischen Beratung/Betreuung vor Ort durch vom Krankenhaus angestellte Apotheker begrüßen wir ausdrücklich. Wir fordern jedoch alle Verantwortlichen zusätzlich auf, diese mit einer entsprechenden Bezugsgröße (z.B. Zahl Apotheker pro Ärzte oder pro Bettenzahl oder pro Behandlungszahlen) zu verknüpfen. Gleichzeitig fordern wir, die Rolle des Krankenhausapothekers am Patientenbett verstärkt weiter zu entwickeln und auf europäische Standards zu bringen.
Diese gesamten Kenntnisse und Fähigkeiten des patientennahen Apothekers als Arzneimittelspezialist im Krankenhaus bringen für Patienten, Ärzte, Pflegende und andere Gesundheitsberufe einen erheblichen Mehrwert. Dabei muss die ökonomische und sichere pharmazeutische Logistik die Basis der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus bleiben. Die Synergie aller Funktionen der Krankenhausapotheke, einschließlich der Mitarbeit als Klinischer Pharmazeut im therapeutischen Team auf den Stationen, erzeugt letztlich erst die Qualität und Sicherheit der pharmazeutischen Versorgung in der optimalen Arzneimitteltherapie eines jeden Patienten.
Für die Fachgruppe Klinische Pharmazie der DPhG: Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe, Würzburg (Präsidentin der DPhG), HD Dr. Georg Hempel (1. Vorsitzender), Priv.-Doz. Dr. Charlotte Kloft, Berlin (2. Vorsitzende), Dr. Ulrich Warnke (Mitglied)
1 Arzneimittelbrief (2001) 35, 25 – 27
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