- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 17/2005
- Bundestag beschließt Pr...
DAZ aktuell
Bundestag beschließt Präventionsgesetz
Mit dem Gesetz soll die Prävention neben der medizinischen Behandlung, Rehabilitation und Pflege zur eigenständigen Säule des Sozialsystems aufgebaut werden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierungskoalition wurde vor der Abstimmung im Bundestag noch um ein von Bundesregierung am 20. April beschlossenes Konzeptpapier ergänzt. Dieses befasst sich mit dem Aufbau einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie der gesundheitlichen Prävention.
Schmidt: Alle müssen an einem Strang ziehen
"Wir wollen vor allem jene Bevölkerungsgruppen motivieren, die bisher nur wenig unternehmen, um die eigene Gesundheit zu stärken und um Krankheiten vorzubeugen", betonte Ministerin Schmidt. Ein wichtiges Ziel sei dabei, geschlechtsbezogene und sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen abzubauen. Zudem müsse Prävention als eine gemeinsame Aufgabe begriffen werden, bei der alle an einem Strang ziehen. Dies gelte nicht nur für die Finanzierung, an der sich neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die gesetzliche Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung beteiligen sollen. Betroffen seien auch die einzelnen Leistungen der beteiligten Akteure: Sie müssen in Zukunft verpflichtende Qualitätsstandards erfüllen und besser aufeinander abgestimmt werden, erklärte Schmidt.
250 Mio. Euro jährlich für präventive Maßnahmen
Das Präventionsgesetz sieht Leistungen auf drei Ebenen vor: Auf Bundesebene wird die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung angesiedelt. Diese wird von der Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung getragen und soll Präventionsziele und Qualitätsstandards erarbeiten. Zudem soll die Stiftung mit ihrem jährlichen Etat von 50 Mio. Euro Aufklärungskampagnen und Modellprojekte durchführen. Auf Landesebene sollen in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Sportvereinen oder Senioreneinrichtungen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass gesundheitliches Verhalten gefördert und Krankheiten vorgebeugt werden kann.
Für diese lebensweltbezogenen Leistungen (Settingansätze) stehen jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung. Die dritte Ebene ist die der einzelnen Sozialversicherungsträger: Sie sollen – wie zum Teil jetzt schon – individuelle Gesundheitsleistungen wie Rückenschulungen oder Ernährungskurse durchführen. Auch hierfür sind jährlich 100 Mio. Euro eingeplant. Der Gesetzentwurf räumt ein, dass der Ausbau der Prävention zunächst Mehrausgaben für Bund, Länder und die Sozialversicherungsträger mit sich bringen wird. Langfristig verspricht sich Rot-Grün jedoch nicht näher bezifferte Einsparungen durch die Vermeidung von Krankheits- und Krankheitsfolgekosten.
Union: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht
Die CDU-Politikerinnen Annette Widmann-Mauz und Verena Butalikakis kritisierten, dass Rot-Grün "trotz der vernichtenden Kritik in der Fachwelt" keine substanziellen Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen habe. Die von Rot-Grün neu vorgelegten Rechtsgutachten der Bundesministerien für Inneres und Justiz könnten die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausräumen. So bliebe unberücksichtigt, dass die Zweckbindung der Beiträge nicht nur einen zweckfremden Einsatz der Beitragsmittel verbietet, sondern auch eine Mitentscheidung der öffentlichen Hand über Beitragsmittel.
"Das Präventionsgesetz ist und bleibt unzulänglich", so Widmann-Mauz und Butalikakis. Sie äußerten zudem die Befürchtung, dass der Staat sich auf Kosten der Beitragszahler von seinen Aufgaben entlastet: "Wenn Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann ist damit nicht vereinbar, dass die Finanzierung hauptsächlich über eine Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung und der anderen Sozialversicherungsträger erfolgt." Nicht zuletzt moniert die Union, dass der Gesetzentwurf zu bürokratisch ausgefallen sei.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.