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Pharmazeutisches Recht
Baden-Württemberg: Umlage der LAK
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 6. 12. 2004, die von der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 23. 11. 2004 beschlossene Umlage für das Rechnungsjahr 2005 genehmigt. Der Grundbeitrag beträgt 144 Euro. Bei einer Beschäftigung, die höchstens der Hälfte der tariflich geltenden Wochenarbeitszeit entspricht, Grundlage ist der Rahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter in der jeweils gültigen Fassung, beträgt der Grundbeitrag 96 Euro. Bei einem Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit bis zu 5.200 Euro beträgt der ermäßigte Grundbeitrag 66 Euro. Die weitere Umlage für Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter beträgt 0,10% des im vorausgegangenen Kalenderjahr erzielten Netto-Umsatzes.
Baldur Johannes Kohm, Geschäftsführer
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