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Hilfsmittel: Erstmals einheitliche Festbeträge für Strümpfe und Stomaartikel

BONN (im). Die gesetzlichen Krankenkassen haben am 1. Dezember erstmals bundesweit einheitliche Festbeträge für Hilfsmittel festgesetzt, sie sollen ab Januar 2005 gelten. Zu den Gruppen mit neuen Erstattungshöchstgrenzen zählen Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stomaartikel und Einlagen. Dass die Kassen in diesem Zusammenhang Einwände der Apotheker berücksichtigten und etliche Festbeträge anhoben, begrüßte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA. Allerdings seien dennoch einige Erstattungsgrenzen für Kompressionsstrümpfe so niedrig, dass sich ihre Abgabe wirtschaftlich kaum rechne, so eine erste Stellungnahme der ABDA gegenüber der Deutschen Apotheker Zeitung.

 

Millioneneinsparung anvisiert

Bisher gab es unterschiedliche Festbeträge auf Landesebene, jedoch nicht flächendeckend. Ab Januar 2005 existieren nun für fast 30 Prozent der Hilfsmittelausgaben bundesweite Erstattungsgrenzen. Rolf Stuppardt vom Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) bezifferte die Einsparungen durch die neuen Festbeträge auf 82 Millionen Euro, bei bisherigen Gesamtausgaben für diese Produkte von über einer Milliarde Euro jährlich. Allein bei den Kompressions-Strümpfen und -strumpfhosen hoffen die Kassen auf Einsparungen von 30 Millionen Euro pro Jahr (siehe Kasten).

"Festbeträge zu niedrig"

Nach Ansicht der IKKen, die hier federführend für die übrigen Kassen agieren, wurden "faire Festbeträge" festgelegt. Sie unterschritten in keinem Fall den bis dahin gültigen niedrigsten Festbetrag auf Landesebene. Es seien vertretbare Arbeitszeiten und Handelsspannen der Dienstleister einkalkuliert worden, meinte Stuppardt am 2. Dezember in Berlin.

Das bezweifelt der Apothekendachverband ABDA. Bereits in der Anhörung habe man auf den großen Zeitaufwand bei der Anpassung und Beratung zu Kompressionsstrümpfen hingewiesen. Dieser werde von den Kassen nicht berücksichtigt. Auch wenn die Kassen einige Festbeträge gegenüber ihrem Entwurf angehoben hätten, sei die Versorgung mit diesen Produkten in den Apotheken zum Teil nicht kostendeckend zu erbringen. Darüber hinaus sei die Systematik bei den Hilfsmitteln nicht einleuchtend. So sei der Festbetrag für seriengefertigte Schenkelstrümpfe (KKl. III) mit 37,54 Euro niedriger als der für die kürzeren Halbschenkelstrümpfe (38,41 Euro, KKl. III).

Wie die Kassen sparen wollen

  • Bei Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie 

Gesamtausgaben der gesetzlichen Kassen pro Jahr: 175 Millionen Euro 
Geschätzte Einsparung durch neue Festbeträge: 30 Millionen Euro 

  • Einlagen 

Gesamtausgaben der gesetzlichen Kassen pro Jahr: 255 Millionen Euro 
Erhoffte Einsparung durch neue Festbeträge: 29,5 Millionen Euro 

  • Inkontinenzhilfen 

Gesamtausgaben der gesetzlichen Kassen pro Jahr: 300 Millionen Euro (Daten einer Unternehmensberatung) 
Geschätzte Einsparung durch neue Festbeträge: 18 Millionen Euro 

  • Stomaartikel 

Gesamtausgaben der gesetzlichen Kassen pro Jahr: 115 Millionen Euro 
Erhoffte Einsparung durch neue Festbeträge: 4 Millionen Euro 
Quelle: Bundesverband der Innungskrankenkassen

Gruppeneinteilung intransparent

Grundsätzlich kann die ABDA hier wie auch bei den übrigen Produkten weder die Gruppeneinteilung noch die Festsetzung der Festbeträge nachvollziehen und hat eine entsprechende Stellungnahme an die Kassen geschickt, die bislang jedoch unbeantwortet blieb.

Die IKKen wiederum verteidigen sich mit dem Verweis auf das "transparente Verfahren". Schließlich seien Hinweise während der Anhörung berücksichtigt und unter anderem keine Festbeträge für ableitende Inkontinenzhilfen (z. B. externe Urinableiter), sondern nur für aufsaugende Inkontinenzprodukte (z. B. Vorlagen oder Hosen) festgesetzt worden. Für die ableitenden Produkte soll es eine neue Anhörung geben. Bei der Kompressionstherapie seien aufgrund von Hinweisen derzeit ausschließlich Festbeträge für die phlebologische Versorgung festgelegt worden. Die lymphatische Versorgung sei offenbar aufwändiger und werde neu überprüft, so der IKK-Bundesverband.

Manko: Bruttopreise

Die ABDA moniert darüber hinaus das Festhalten an Bruttopreisen. Dass die Mehrwertsteuer hier noch in den Preisen enthalten ist, sei negativ und müsse in Zukunft geändert werden. Ansonsten würde jede Mehrwertsteuererhöhung voll durchschlagen und den Erstattungsbetrag, der den Apotheken nach Abzug dieser Steuer verbleibt, weiter absenken.

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