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Aus Kammern und Verbänden
Überwachungsbeamte: Jahrestagung der Pharmazieräte
Folgen des GMG
Nach den wohlwollend-freundlichen und zum Teil auch sehr deutlichen Grußworten von Herrn Alfons Reithmeier aus dem Ministerium des gastgebenden Bundeslandes Bayern hielt der Präsident der Bundesapothekerkammer, Johannes Metzger, ein Referat zur Veränderung des Apothekenwesens auf Grund der neuen Gesetzgebung (GMG). Er wies deutlich auf die gewollte Systemveränderung hin, die in Richtung Kommerzialisierung geht, und warnte vor der großen Gefahr für den Status des freien Heilberufs Apotheker.
Anschließend referierte Dr. U. Krötsch, 1. Vorsitzender der AgP, über die Funktion der Pharmazieräte und ihre Existenzberechtigung in der Zukunft. Er betonte, dass die bisher übliche Überwachung bei einer weiteren, schleichenden Systemveränderung in Frage gestellt ist. Eine Stellungnahme zu dieser Entwicklung war von Ministerial Dr. G. Schorn aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS) erwartet worden, er musste aber aus Krankheitsgründen kurzfristig absagen.
ABDA-Geschäftsführer Lutz Tisch, mittlerweile schon ein "Stammgast" auf unseren Tagungen, legte die vielschichtigen Folgen des GKV für die Überwachung dar, z.B. Filialapotheken, Arzneimittelversandhandel und Veränderung des Großhandelsstatus. Seine Ausführungen ergänzte Ministerialrat Dr. Frank Bendas, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). In einer ausführliche Diskussion wurde alles, was uns Pharmazieräten und Amtsapothekern danach noch unklar war, erläutert.
Probleme der Überwachung
Mit Spezialproblemen in der Überwachung befassten sich folgende Vorträge:
- Oberregierungspharmazierat Dr. Werner Aye aus Münster referierte über die Abgrenzung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Kosmetika, Medizinprodukten und Bedarfsgegenstände
- Ministerialrat Walter Frie gab eine deutliche Stellungnahme zum Umgang mit Betäubungsmitteln in Hospiz und Altenheim, die zu einer sehr angeregten Diskussion führte.
- Gerhard Haas, Geschäftsführer der Fa. Rowa, präsentierte "Visavia", einen virtuellen Abgabe-Terminal in Apotheken.
Gerade letztere Vorstellung stimmte die Tagungsteilnehmer nachdenklich, wie die Zukunft der Apotheken und die Funktion des zukünftigen Apothekers sein könnte. Wir Pharmazieräte und Amtsapotheker sehen uns an dieser Stelle als Sachverständige im behördlichen Auftrag, die wohl Bedenken äußern können, aber nicht den Willen des Berufsstandes ausdrücken können. Hierfür sind die Apothekerkammern zuständig (siehe 3. Resolution).
Qualitätssicherung
Über die Qualitätssicherung von Arzneimitteln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) berichtete Dr. Ihrig, Abteilung Biopharmazie, Pharmakokinetik und Pharmaentwicklung am ZL. Derzeit entsprechen bei weitem nicht alle bei uns gehandelten chinesischen Drogen den gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Zudem sind einige dieser Drogen stark wirksam und können erhebliche Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten verursachen. Zur Abrundung der Tagung sprach Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Universität Frankfurt, über die bedenkliche Zunahme von Arzneimittelfälschungen auf dem deutschen Markt, die unter anderem auch durch die Import-Regelungen begünstigt werden.
Die 54. Arbeitstagung der AgP findet vom 16. bis 19.Oktober 2005 in Bad Neuenahr statt.
Resolutionen
1. Die Hersteller von Medizinprodukten sind durch die derzeitige, gesetzliche Regelung nicht verpflichtet, verschreibungspflichtige Medizinprodukte als "verschreibungspflichtig" zu deklarieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte und Amtsapotheker in Deutschland (AgP) fordert den Gesetzgeber auf, die Gesetze dahingehend zu ändern, dass verschreibungspflichtige Medizinprodukte auch als verschreibungspflichtig gekennzeichnet werden müssen. (Adressat: BMGS)
2. Die Pharmazieräte und Amtsapotheker sind die Sachverständigen bezüglich des Apothekengesetzes, des Arzneimittelgesetze und der Apothekenbetriebsordnung, sozusagen der Fachmann vor Ort. Die AgP fordert deshalb den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Gesetzesänderung des § 14 ApoG den Rat der Sachverständigen anzunehmen und bei der Liberalisierung des § 14 den Gedanken eines räumlich fixierten Umkreises aufzunehmen, um damit die "Versorgung" mit allen dazugehörenden Konsequenzen wie Beratung, Stationsbegehungen anstelle einer reinen "Belieferung" aufrechtzuerhalten.
Wir bevorzugen daher eine Formulierung dahingehend, dass eine Versorgung eines Krankenhauses durch eine Krankenhausapotheke oder eine klinikversorgende Apotheke an eine Entfernung von z. B. 50 km und einer Erreichbarkeit innerhalb z. B. einer Stunde gekoppelt ist (Adressat: BMGS und Bundesrat)
3. Die AgP sieht mehrheitlich in der Installierung von "Visavia"-Abgabe-Terminals in Apotheken ein große Gefahr für das Berufsbild der Apotheker und eine drastische Funktionsänderung der bisherigen Apotheke. Das "Visavia"-Terminal kann sowohl im Notdienst als Automat funktionieren, wobei eine Television-Kommunikation zwischen dem Apotheker und dem Patienten möglich ist. Darüber hinaus ist natürlich auch eine Benutzung tagsüber anstelle einer personell besetzten Apotheke gedacht Da Sachverständigen keine Kommentierung bezüglich der Entwicklung des Berufsbildes zusteht, fordert die AgP sowohl die Bundesapothekerkammer als auch sämtliche Landesapothekerkammern auf, sich zu einer etwaigen Zulässigkeit und der damit verbundenen Änderung des Berufsbildes zu äußern und sich damit auseinander zu setzen. (Adressat: Apothekerkammern)
Dr. Ulrich Krötsch
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