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Krankenkassen überprüfen Festbetragsmarkt
Datengrundlage der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung sind der Preis- und Produktstand zum 1. Juli 2004 sowie die Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex des Jahres 2003. Wie die Spitzenverbände am 3. Dezember mitteilten, wurden von den insgesamt 431 Festbetragsgruppen 39 Gruppen von der Überprüfung ausgenommen. Für sie sind erst zum 1. September 2004 neue Festbeträge in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um Gruppen, die zuvor der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach verschreibungsfreien und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufgeteilt hat.
Bei 14 weiteren Gruppen prüft der G-BA derzeit die Eingruppierung neuer Wirkstoffe. Bei den verbleibenden 378 Festbetragsgruppen wurden die Versorgung und die hinreichende Arzneimittelauswahl geprüft. Die Spitzenverbände schlagen vor, die Festbeträge bei fünf Gruppen anzuheben und bei 15 Gruppen aufgrund neuer Wirtschaftlichkeitsreserven abzusenken. In sieben Gruppen sprechen sie sich für eine Aufhebung der Festbeträge aufgrund zu geringer Besetzungszahlen aus.
Die Vorschläge der Spitzenverbände stehen ab dem 8. Dezember auf der Website des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert. Zwischen dem 8. Dezember 2004 und dem 10. Januar 2005 findet ein Anhörungsverfahren statt. Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker können dann zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen.
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