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- DAZ 48/2004
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Recht
Vor 50 Jahren: Versandindustrie gegen Bundesapothekengesetz
Wörtlich heißt es in diesem Schreiben der pharmazeutischen Hersteller und Versandunternehmen:
"Wogegen wir uns dagegen wenden, ist das Bestreben der Apotheker, Schritt für Schritt den gesamten Vertrieb auch von bisher nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch gesetzliche Maßnahmen an sich zu reißen und darüber hinaus einen Konkurrenzschutz des Staates für die Apotheken zu erhalten … Schon im § 1 wird der Geist und das Ziel des Gesetzentwurfes zum Ausdruck gebracht. Wenn es hier heißt: ,Die Abgabe von Arzneimitteln an die Bevölkerung ist ihnen (den Apotheken) vorbehalten', so wird damit eine Monopolstellung eines bestimmten Berufszweiges etabliert, die in dieser allgemeinen Form weder gesundheitspolitisch zwingend noch wirtschaftspolitisch im Rahmen der Gewerbefreiheit und sozialen Marktwirtschaft vertretbar ist.
Zwar ist der genannten Formulierung noch der Nachsatz beigefügt, ,soweit durch Gesetz nichts anderes zugelassen ist'. Die Herstellung des Apothekenmonopols geschieht jedoch offensichtlich bewusst, trotzdem sie auch den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht, da ein nicht unwesentlicher Teil der Arzneimittel auch durch andere Gewerbezweige vertrieben wird, wie z. B. durch die Drogerien, Reformhäuser und den Versandhandel. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Formulierung dazu führen kann, für die weitere Entwicklung als richtunggebend angesehen zu werden und dass man dazu übergeht, auch die bisher noch nicht apothekenpflichtigen Arzneimittel in Zukunft allein den Apotheken vorzubehalten."
Heute wissen wir: Der Verband der Hersteller und Versandunternehmen konnte sich nicht durchsetzen.
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