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Fortbildung
Nahrungsergänzungsmittel in der Apotheke
Rechtliche Aspekte
Fast täglich versuchen Hersteller, neue scheinbar hochwertige Produkte über die Apotheke in den Markt zu bringen. Neben den Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die rechtlich als Lebensmittel gelten, bieten zahlreiche Hersteller auch diätetische Lebensmittel oder bilanzierte Diäten an, die der Diätverordnung unterliegen. Für den Hersteller sind solche Produkte vorteilhafter als Arzneimittel, denn er erspart sich damit
- das teure, zeitaufwändige Zulassungsverfahren für Arzneimittel beim BfArM und
- die strengen analytischen Auflagen, die bei der Herstellung von Arzneimitteln zu erfüllen sind.
Deshalb bieten viele renommierte Arzneimittelhersteller z.B. Multivitamin- oder Mineralstoffpräparate inzwischen als NEM an. Bei einem NEM muss der Hersteller die mit der Tagesdosis aufgenommenen Mengen aller Zutaten sowie deren Relation zum jeweiligen Tagesbedarf angeben. Produkte, deren Zutaten bei empfohlener Dosierung den jeweiligen Tagesbedarf nicht decken, sind sicherlich nicht zu empfehlen.
Prinzipiell verboten sind irreführende Werbung und alle Aussagen, die sich auf die Verhütung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Auf EU-Ebene werden jedoch so genannte health claims – gesundheitsbezogene Angaben, die zukünftig zur Bewerbung und zur Beschriftung der NEM verwendet werden dürfen – diskutiert und formuliert.
Manchmal hat ein Hersteller auch die Möglichkeit, aus einem Arzneimittel ein Medizinprodukt zu machen. Kommt die Wirkung eines Präparat auf rein physikalischem Wege zustande, wie das beispielsweise bei einigen Schlankheitskapseln auf Alginatbasis der Fall ist, lässt es sich als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichen sofort in der gesamten EU ohne weitere Auflagen vermarkten.
Pharmakologische Aspekte
Zurzeit werden Zimtextrakte zur Regulation des Glucosestoffwechsels diskutiert. Jedoch gibt es bislang dazu keine validen Daten, welcher Extrakt, welcher Wirkstoff im Zimt in welcher Dosierung sinnvoll zur Behandlung oder Co-Medikation von Diabetikern eingesetzt werden kann. Hier sollten deshalb nicht vorschnell neue Therapiemaßnahmen eingeführt werden.
Bei manchen NEM könnte eine Beeinflussung des CYP-Systems möglich sein: Binden bestimmte Inhaltsstoffe an die nukleären Rezeptoren von Leberzellen, kann es zu einer verstärkten Synthese von Cytochrom-P450-Enzymen und zu einem schnelleren Abbau von Arzneistoffen kommen. Bei der Empfehlung eines NEM sollten Apotheker auf die Bioverfügbarkeit achten, die z.B. bei den verschiedenen Zinkverbindungen unterschiedlich ist: Während der Organismus Zinkoxid oder -citrat relativ schlecht verwertet, sind das Sulfat und das Gluconat gut bioverfügbar.
Constanze Schäfer
Quelle
Dr. Günter Hanke, Heilbronn, Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz, Frankfurt/M., Fortbildungsveranstaltung der Apothekerkammer Nordrhein am 14. November 2004 in Düsseldorf.
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