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- DAZ 47/2003
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Die Seite 3
Die niederländische Versandapotheke DocMorris brillierte in der vergangenen Woche mit der Pressemeldung, dass sie "erstmals schwarze Zahlen" schreibt – nach über drei Jahren ihrer Tätigkeit. Im Monat November sei der Umsatz zum ersten Mal über die Fünf-Millionen-Euro-Marke geklettert, in diesem Jahr sei man optimistisch, den prognostizierten Umsatz von 45 Millionen zu übertreffen. Und für das kommende Jahr rechnet DocMorris mit einer deutlichen Ausweitung des Geschäfts.
Dass die Versandapotheke überhaupt so lange in den roten Zahlen durchhalten konnte, verdankt sie in erster Linie zwei Geldgebern, die an den Aufschwung glaubten und sich Profit von dem Unternehmen erhofften. Möglicherweise gibt es im nächsten Jahr tatsächlich einen weiteren Zuwachs – wenn deutsche Krankenkassen mit DocMorris Arzneimittel-Lieferverträge abschließen und deutsche Patienten von den Kassen zu dieser Versandapotheke umgesteuert werden.
Einer der Vorreiter ist zum Beispiel Dieter Hebel, Chef der Gmünder Ersatzkasse. Er rühmte sich gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus, mit der Web-Apotheke DocMorris einen Vertrag abgeschlossen zu haben, "der uns niedrigere Preis als in Deutschland sichert".
Deutsche Versandapotheken werden sich im Wettbewerb mit den Holländern da schwerer tun. Denn sie werden kaum zu den holländischen Konditionen liefern können – da stehen schon mal die höhere deutsche Mehrwertsteuer im Weg, der einheitliche Arzneimittelpreis, der in Deutschland für alle Apotheken (auch Versandapotheken) gilt, und fehlende direkte finanzielle Anreizmöglichkeiten.
Auch der Patient wird nicht so ohne weiteres von der Bestellung bei einer deutschen Versandapotheke profitieren können im Gegensatz zur Bestellung in den Niederlanden – denn DocMorris verzichtet auf die Zuzahlung, was deutschen Apotheken nicht erlaubt ist.
Da stellt sich dann die Frage, ob DocMorris das überhaupt darf, denn immerhin liefert diese Versandapotheke nach Deutschland zu Lasten deutscher gesetzlicher Krankenkassen, für die das Sozialgesetzbuch V gilt. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das über den Rechtsstreit zwischen Deutschem Apothekerverband und DocMorris entscheidet (voraussichtlich am 11. Dezember), immer noch spannend.
Immerhin, trotz widrigerer Umstände durch das GMG wollen sich auch in Deutschland einige Apotheker dem Wettbewerb mit DocMorris stellen. Da macht vor allem die Sanicare-Apotheke im Gesundheitszentrum Bad Laer von sich reden, die für Januar 2004 die Eröffnung ihres Arzneimittel-Versandhandels angekündigt hat. Verträge mit verschiedenen großen Krankenkassen seien bereits verhandelt, so z. B. mit dem Bundesverband der Innungskrankenkassen.
Vom Bundesverband deutscher VersandapothekerInnen BVDVA hört man dagegen vorerst nur von Aktivitäten auf dem Impfstoffmarkt. Einer Pressemitteilung des Verbands zufolge haben nordrheinische Krankenkassen eine Absprache zur Impfstoffversorgung mit diesem Verband getroffen.
Die Impfstoffversand-Apotheken liefern innerhalb von zwei Tagen unmittelbar in die Arztpraxis – zum Apothekeneinkaufspreis plus Mehrwertsteuer. Die Barmer spricht dabei von "wirtschaftlichen Preisen". In einer Pressemitteilung stellt der Apothekerverband Nordrhein dagegen klar, dass es noch keine vertraglichen Vereinbarungen gebe.
Dass Impfstoffe schon heute in die Arztpraxis geschickt werden dürfen, und dafür auch geworben werden darf, geht bekanntlich auf das Urteil des Verfassungsgerichts vom 25. Februar dieses Jahres zurück. Der BVDVA sieht im Impfstoffmarkt übrigens noch "erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven" für die GKV. Denn noch immer würden 85 % des 600 Millionen Euro starken Impfstoffmarkts über den traditionellen Weg an den Arzt abgegeben.
Na, da könnte doch auf für Sie noch ein kleines Zubrot drin sein, wenn man Sie in den elitären Kreis der acht großen deutschen Impfstoffversender (zu finden unter www.bvdva.de) hinein lässt. Und wenn Sie wissen wollen, welche rechtlichen Anforderungen an eine Versandapotheke gestellt werden, dann lesen Sie Folge 2 unserer Serie zu diesem Thema in dieser Ausgabe auf Seite 77.
Stichwort Hausapotheke. Für klarere Verhältnisse in Sachen Zusatzqualifikationen sorgte die Landesapothekerkammer Hessen: Damit praktisch alle Apothekerinnen und Apotheker – und nicht nur diejenigen, die einem Apothekerverband angehören – die Chance haben, sich als Hausapotheker zu qualifizieren, beschloss die Delegiertenversammlung eine Änderung der Weiterbildungsordnung.
Danach steht ab 1. Januar 2004 jedem Kammermitglied die Weiterbildungsmöglichkeit zum Fachapotheker für Hausapotheke und Offizin-Pharmazie offen. Wer schon Fachapotheker für Offizin-Pharmazie ist, kann durch Zusatzmodule die erweiterte Gebietsbezeichnung "Hausapotheke und Offizin-Pharmazie" erwerben. Ich meine, ein wichtiger und richtiger Schritt. Die hausapothekerliche Tätigkeit sollte nicht von einer Verbandszugehörigkeit abhängen. Die LAK Hessen verdient für diesen Schritt eine Eins plus.
Peter Ditzel
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