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LAK Baden-Württemberg: Eckpunkte ecken bei Apotheken an

STUTTGART (ks). Als "diffuse Absichtserklärungen" bezeichnete Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform. Die geplante Neuordnung der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sei in den entscheidenden Punkten nicht konkret genug und wenig durchdacht. "Wir sind gerne bereit, den Politikern jetzt in der Ausgestaltung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, denn in der Kommission saß ja noch kein Apotheker", so Hanke.

Für "völlig unausgegoren" hält Hanke beispielsweise den Punkt Versandhandel – für diesen werden "faire Bedingungen für den Wettbewerb von Versandapotheken mit öffentlichen Apotheken geschaffen", heißt es im Konsenspapier. "Da bin ich sehr gespannt, wie das aussehen soll", so Hanke.

Für ihn bestehen zwei völlig unterschiedliche Rollenverständnisse vom Apotheker: Während öffentliche Apotheken heute etwa Notdienst leisten, um alle Patienten spätestens innerhalb von vier Stunden mit dem benötigten Medikament zu versorgen und sie dabei kompetent zu beraten, sei dies bei Versandapotheken derzeit nicht der Fall. Sie könnten sich die profitabelsten Arzneimittel heraussuchen und seien lediglich über Internet oder Call-Center erreichbar.

"Wenn Versandapotheken das leisten werden, was wir tagtäglich in der 24-Stunden-Versorgung von Patienten leisten, dann freue ich mich auf den Wettbewerb", stellte der Kammerpräsident fest. Den Kompromiss, Apothekern künftig zu erlauben, drei Nebenstellen zu betreiben, bezeichnete Hanke als "Versuch, den Apothekern Sand in die Augen zu streuen".

Ob es zunächst zwei, drei oder fünf Apotheken sind, die ein Apotheker betreiben darf – der Mehr- und Fremdbesitz werde letztlich nicht aufzuhalten sein. Die Anzahl der begrüßenswerten Eckpunkte ist nach Hankes Auffassung gering: Zumindest der beabsichtigten Stärkung der Prävention kann der Kammerpräsident etwas abgewinnen.

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