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- DAZ 30/2003
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DAZ aktuell
Was ist eine Nebenstelle? (Kommentar)
Im Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform ist unter Punkt "4.13 – Mehrbesitzverbot" zu lesen: "Künftig darf eine Apotheke bis zu drei Nebenstellen haben". Nicht definiert ist bislang, was eine Nebenstelle ist. Steht der Begriff für eine vollwertige Apotheke mit all ihren Pflichten und der dafür notwendigen Ausstattung? Ist die Nebenstelle das, was es heute schon unter der Bezeichnung "Zweigstelle" gibt und sollen für sie auch die bisherigen gesetzlichen Regelungen gelten (also nur in unterversorgten Gebieten und nur solange sich keine "richtige" Apotheke dort ansiedelt)? Oder genügt für eine Nebenstelle auch ein einfacher Lagerraum, in dem die Päckchen für den Versand gepackt werden?
Noch kann das niemand sagen, noch ist alles offen. Die Rahmenbedingungen für "Nebenstellen" sollen erst in den Gremien ausgehandelt werden. Wie diese entscheiden, wird nicht zuletzt vom Briefing der Beteiligten abhängen, von deren Kenntnis über heutige Strukturen und von den Argumenten, die sie für oder gegen die verschiedenen Varianten an die Hand bekommen.
Hier lässt sich mit der richtigen Informationspolitik möglicherweise noch Einfluss nehmen. Eine Möglichkeit, die nicht versäumt werden darf. Denn das könnte eine (letzte) Chance für uns sein, das Ruder zumindest in diesem Punkt noch in die richtige Richtung zu lenken.
Beatrice Rall
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