Fortbildung

Haschisch und Marihuana

Über den ganzen Globus sind Haschisch und Marihuana die am häufigsten konsumierten Drogen. Man rechnet weltweit mit 200 bis 400 Millionen Konsumenten. Allein in Deutschland, so schätzt man, rauchen etwa 300 000 Menschen regelmäßig Haschisch und Marihuana. Die Drogen stehen innerhalb der Popularitätsliste unangefochten auf dem ersten Platz und ihr Anteil am illegalen Drogenmarkt liegt schätzungsweise bei fünfzig Prozent. Die höchste Lebenszeitprävalenz in Deutschland findet sich in der Gruppe der 18- bis 24-jährigen Männer mit etwa 40 Prozent. Knapp ein Viertel aller deutschen Jugendlichen hat Erfahrung mit Cannabis. Überall in den Medien taucht diese Droge auf, sie ist einfach "in". Gleichzeitig ist es aber auch die Droge, die am meisten, und leider sehr häufig äußerst polemisch, kontrovers diskutiert wird bezüglich ihrer Gefährlichkeit, ihren negativen aber auch positiven Auswirkungen auf die Gesundheit und ihrem Abhängigkeitspotenzial.

Cannabis - so wird behauptet - macht hungrig, sexuell neugierig, schläfrig und glücklich; je nach Grundverfassung und Umgebung aber auch ängstlich oder gar psychotisch. Außerdem soll es zu Trägheit und Desinteresse am alltäglichen Leben führen und seine Anhänger in eine Abhängigkeit stürzen. Welche tatsächlichen Gefahren gehen von der Droge aus? Und welchen Nutzen bringt uns die Droge? Denn wir Apotheker wissen auch, dass sich in der modernen Medizin Cannabiszubereitungen längst einen beachtlichen Stellenwert zurückerobert haben. Was ist nun dran, an diesen offensichtlich kontroversen Einschätzungen?

Ein Konsument schwärmt ...

"Nach einer Stunde entwickelt sich ganz plötzlich ein unbeschreibliches Gefühl von Verzückung und Großartigkeit. Die Worte 'gut', 'supergut' und ≠ 'großartig', die diesem Gefühl am nächsten sind, kommen mir in den Kopf. Dieses unbeschreibliche Gefühl ist vollkommen subjektiv ... Die Idee von Einheit mit der gesamten Natur und mit dem gesamten Universum nimmt Gestalt an. Es gibt keinen materiellen Körper oder Persönlichkeit ... Da ist eine farbige Bilderwelt: Blau, Purpur, und altes Gold dominieren, mit besonders zarten Schatteneffekten ... Langsam trat der Schlaf ein und ich schlief ungestört bis zur üblichen Aufstehzeit. Ich fühle mich mehr als sonst erfrischt. Alle Gefühle, die oben geschildert sind, sind völlig verschwunden.

Die Erinnerungen an die Erfahrungen sind jedoch klar und lebendig." Diese Beschreibung des Gefühlserlebens nach einer Überdosis Haschisch eines Arztes aus dem Jahr 1938 vermittelt einen ersten Eindruck von den vielfältigen psychotropen Cannabiswirkungen, die Marihuana und Haschisch weltweit neben Alkohol, Tabak und Kaffee zu einer der beliebtesten Drogen und Genussmittel der Gegenwart gemacht haben.

Abstammung von Haschisch und Marihuana

Beide Drogen stammen von der gleichen Stammpflanze, dem Hanf, Cannabis sativa, Cannabis indica oder Cannabis ruderalis aus der Familie der Cannabinaceae (Hanfgewächse), zu denen auch der Hopfen zählt, ab. Hanf wird aufgrund seines Wirkstoffgehaltes in verschiedene Gruppen eingeteilt. Der Cannabis-Fasertyp, der auch auf heimischen Feldern manchmal als Schutzwall gegen Schädlingsbefall kultiviert wird, enthält so gut wie keine rauscherzeugenden Inhaltsstoffe. Die verwendete Droge stammt aus südlichen Ländern oder aus speziellen Züchtungen. Ursprünglich stammt die Pflanze aus Zentralasien, kann aber in allen gemäßigten Klimazonen wachsen, da sie sehr robust ist und sogar leichten Nachtfrost verträgt. Sie ist sehr resistent gegen Schädlingsbefall und wird bis über fünf Meter hoch.

Der Name Marihuana leitet sich - so vermutet man - aus dem Spanischen von den Namen Maria und Don Juan ab und deutet auf die Zweihäusigkeit der Pflanze hin. Die "Rauschdroge" kommt in der Regel aus Marokko, der Türkei, dem Libanon, Afghanistan, Indien oder Nepal. Bei Marihuana, Cannabiskraut, das manchmal auch als "Gras" bezeichnet wird, handelt es sich um die zermahlenen Blätter der Pflanze. Die Drüsenschuppen der Blätter sondern ein Harz ab, das in Platten oder Stangen gepresst wird, und als Cannabisharz, Hasch(isch) oder auch "Shit" bezeichnet wird.

Das Wort Haschisch stammt übrigens aus dem arabischen Sprachraum und bedeutet soviel wie "Wunder der Verwandlung". Cannabiskraut enthält in der Regel bis zu zwei Prozent des Hauptwirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC); besondere Zubereitungen wie das "Supershunk" können sogar bis zum Zehnfachen davon enthalten. Im Harz findet man zwei bis zehn Prozent, in Einzelfällen bis zu zwanzig Prozent THC. Bei der dritten, in Deutschland sehr seltenen Variante, handelt es sich um Haschischöl, eine Art konzentriertes Haschisch, das bis zu sechzig Prozent rauscherzeugende Substanzen enthalten kann.

Ein kleiner geschichtlicher Exkurs

Hanf ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Menschheit. Bereits vor über 8000 Jahren wurde die Pflanze in China zur Herstellung von Kleidern und Seilen verwendet. In Ägypten und in China diente sie als Faserlieferant und Medikament. Von Herodot, dem "Vater der Geschichtsschreibung", wird Cannabis im fünften Jahrhundert vor Christi erwähnt. Die Skythen, ein asiatisches Reitervolk, legten Samenkörner vom Hanf auf glühende Steine in Zelten oder unter Decken und berauschten sich mit dieser Form des "Dampfbades".

Im ältesten Arzneibuch der Menschheit, dem chinesischen Pen-Tsao aus dem zweiten Jahrhundert nach Christi, wird Hanf für viele Krankheiten empfohlen, aber auch als göttliches Kraut, das den Geist für einige Zeit reisen lässt und einen befähigt, mit Geistern zu sprechen. Offensichtlich erkannte man vor tausenden Jahren bereits sowohl die halluzinogene Wirkung wie auch das medizinische Potenzial der Pflanze. Hildegard von Bingen baute Hanf als Heilmittel in ihrem Klostergarten an, und empfahl ihn in Form von Umschlägen bei offenen Wunden und Geschwüren. Seine medizinische Verwendung hielt sich über Jahrhunderte. Bis 1937 wurden Cannabiszubereitungen in amerikanischen Arzneibüchern bei zahlreichen Krankheiten empfohlen.

Weltweit wurden bis ins 19. Jahrhundert viele Textilien aus Hanf hergestellt. Auch die erste Levis Jeans war aus Hanf. Erst im vergangenen Jahrhundert wurden bedeutend weniger Textilien aus diesem Grundstoff gefertigt. Hanf wurde fast vollständig durch Baumwolle verdrängt. Doch wieso? Zum einen wurden Maschinen entwickelt, die spezifisch die Verarbeitung der Baumwollfaser erleichtern. Zum anderen konnten und können im Rahmen der zunehmenden Industrialisierung Baumwollprodukte, die fast ausschließlich aus Ländern der "Dritten Welt" stammen, bedingt durch zahllose billige Arbeitskräfte deutlich kostengünstiger als Hanfprodukte angeboten werden. Und als dann Ende der 30er-Jahre auch synthetische Fasern immer populärer wurden, kam es zum vorerst endgültigen Aus für Hanfkleidung. In den USA wurden ausgehend von der immer mächtigeren Kunststoffindustrie und der Regierung gezielte Kampagnen gegen Hanf eingeleitet und der Absatz der synthetischen Produkte gesichert und ausgebaut.

Auch der medizinische Einsatz wurde immer stärker eingeschränkt. Hanf wurde als gefährliches Rauschgift stigmatisiert und alles, was damit im Zusammenhang stand, verdammt. Schließlich wurde 1937 in Amerika die Marihuanasteuer eingeführt. Bis zur Prohibition war es dann nur noch ein kleiner Schritt. Marihuana und Haschisch wurden als illegale Drogen im Betäubungsmittelgesetz aufgelistet und Anbau, Handel und Konsum verboten.

Seit 1951 ist Hanf auch in der Bundesrepublik dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Seit dieser Zeit spielen Hanfprodukte in der westlichen Welt kaum noch eine Rolle. Lediglich der illegale Konsum von Haschisch und Marihuana hat sich im Untergrund konstant gehalten. In vielen anderen Kulturkreisen ist dies ganz anders. Der Konsum von Cannabis gehört dort zum Alltag, während dagegen der bei uns gesellschaftlich vollkommen integrierte und durch Werbung sogar geförderte Alkoholkonsum geächtet ist.

Inhaltsstoffe von Cannabis

Weit über 400 Inhaltsstoffe wurden inzwischen aus der Hanfpflanze isoliert. Als wichtigste Gruppe, die für die pharmakologische Wirkung verantwortlich sind, gelten die so genannten Cannabinoide. Allein davon sind etwa 60 verschiedene Vertreter bekannt. Als Leitsubstanz der Cannabinoide gilt zweifellos das Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Daneben sind jedoch auch weitere Cannabinoide wie Cannabinol, Cannabinolsäure oder Cannabidiol, zum Teil mit eigener pharmakologischer Wirkung enthalten. Die Cannabinoide liegen in der Pflanze überwiegend als pharmakologisch inaktive Carbonsäuren vor, die erst nach Erhitzen durch Decarboxylierung in die wirksamen Stoffe umgewandelt werden.

Auch Alkaloide wie Cannabisativin, Cholin und Piperidin kommen in geringen Mengen vor. Wichtiger sind jedoch die vorhandenen ätherischen Öle mit ihrem Gehalt an Cymol, Eugenol, Humulen, Limonen und Caryophyllen, die für den charakteristischen süßlich-nelkenartigen Geruch nach dem Rauchen verantwortlich sind. Spürhunde bei Grenzkontrollen können die Ware speziell durch den Gehalt an Caryophyllen "erschnuppern". Weitere Inhaltsstoffe sind mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Lignin und Kohlenhydrate.

Kiffer und Co. - die "missbräuchliche" Anwendung von Cannabis als Genussmittel

In den meisten Fällen wird Haschisch oder Marihuana "gekifft", das heißt zerkrümelt, mit Tabak vermischt und als "Joint" geraucht. Dabei halten manche Konsumenten die Hände trichterförmig vor den Mund, um so durch einen besseren Schleimhautkontakt des Rauches eine intensivere Wirkung zu erreichen. Viele Anwender benutzen auch spezielle Rauchgeräte wie Pfeife, Wasserpfeifen, ein so genanntes "Shillum" oder ein "Kawumm", mit dem sich durch eine spezielle Technik ebenfalls der Schleimhautkontakt steigern lässt.

Als weitere verbreitete Konsumform sei das Essen von Cannabis-haltigen Plätzchen, so genannten "Space-cakes" erwähnt. Da Tetrahydrocannabinol, der Hauptwirkstoff der Droge gut fettlöslich ist, reichert er sich in Butter und Schmalz an. Die Hitze beim anschließenden Backen fördert die Umwandlung der inaktiven Carbonsäuren in die pharmakologisch wirksamen Cannabinoide.

Die Wirkungen von Cannabis

Haschisch und Marihuana gehören wie LSD und verschiedene Pilze ("Magic mushrooms") zu den halluzinogenen Drogen. Halluzinationen sind Sinnestäuschungen, Veränderung des Bewusstseins oder Trugwahrnehmungen. Substanzen, die Sinnestäuschungen hervorrufen können und das Bewusstsein und die Wahrnehmung verändern, werden als Halluzinogene bezeichnet. Alle halluzinogenen Stoffe verstärken vorhandene Stimmungen. So kann beispielsweise eine verdrängte traurige Grundstimmung in eine Depression münden, aus Fröhlichkeit wird Euphorie oder aus Angstgefühlen Panik. Nur sehr selten führt der Konsum von Halluzinogenen zu einer körperlichen Abhängigkeit. Das Verlangen, einen bestimmten Gefühlszustand mithilfe der Droge erneut zu erleben, kann dagegen zu einem übermächtigen Zwang werden. Somit kann ein psychisches Abhängigkeitspotenzial ausgeprägt sein.

Die Einzelwirkungen der Droge sind sehr vielfältig und komplex. Zum besseren Verständnis fassen wir die Wirkungen nach akutem Konsum und - getrennt davon - nach wiederholtem langfristigem Konsum zusammen und unterscheiden dabei jeweils die körperlichen und psychischen Aspekte.

Physische Wirkungen nach akutem Cannabis-Konsum:

  • Steigerung der Herzfrequenz,
  • zunächst leichte Steigerung des Blutdrucks, dann leichte Blutdrucksenkung,
  • Appetitsteigerung,
  • Pupillenerweiterung,
  • Augenrötung und Bindehautentzündung.

Die beschriebenen akuten körperlichen Symptome sind mild ausgeprägt. Eine akute Gefährdung des Anwenders besteht nur bei vorbestehenden Herzerkrankungen wie Angina pectoris. Es sind keine letalen Cannabis-Vergiftungen bekannt.

Von größerer Bedeutung dürften dagegen die physischen Wirkungen nach akutem Cannabis-Konsum sein:

  • gelassene, gehobene Stimmung (manchmal auch als emanzipatorischer Effekt bezeichnet, Hasch "befreit"),
  • leichte euphorische Stimmung, Heiterkeit,
  • Entspannung,
  • verminderter Antrieb,
  • milde Sedierung bis Schläfrigkeit,
  • Konzentrationsstörungen (Verlust des "roten Fadens") und Fahruntüchtigkeit,
  • Bewusstseinsveränderung, vorhandene äußere Reize (Farben, Töne) werden intensiver wahrgenommen,
  • leicht halluzinogen, in etwas höherer Dosierung: meist angenehme Halluzinationen und Visionen,
  • veränderte Wahrnehmung von Zeit und Raum (Zeitspannen erscheinen länger, fünf Minuten werden auf zehn Minuten geschätzt),
  • gesteigerte Gefühlsintensität (beim Musik hören, Bilder betrachten und Sex).

Physische Wirkungen nach langfristigem Konsum:

  • Lungenschäden und Atemwegserkrankungen wie Bronchitis und ein erhöhtes Krebsrisiko bei Rauchern, was jedoch nicht klar zu trennen ist von den Auswirkungen des "normalen" Tabak-Rauchens,
  • umstrittene Embryotoxizität,
  • Mögliche Wachstumsretardierungen (ähnlich wie beim Alkoholkonsum),
  • umstrittene Schwächung des Immunsystems,
  • umstrittene Senkung des Testosteron-Spiegels bei Männern,
  • körperliche Entzugserscheinungen wie Schlafstörungen oder Unruhe sind nach hohen Dosen über einen langen Zeitraum möglich; eine notwendige Dosissteigerung aus physiologischen Gründen (Toleranzentwicklung) wird dagegen nicht beobachtet,
  • Beeinflussung des Schlafverhaltens (Reduktion der REM-Phasen).

Besonders heftig diskutiert werden die psychischen Wirkungen nach langfristigem Konsum von Haschisch oder Marihuana:

  • Psychische Abhängigkeit: Es gibt tatsächlich Anwender, die regelmäßig extrem hohe Mengen Cannabis konsumieren und eine Beratungsstelle aufsuchen, da sie aus eigener Kraft nicht mehr von ihrer Droge loskommen. Dieser Extremkonsum ist jedoch selten und betrifft vor allem labile Personen mit psychischen Problemen. Es kann also zu einer Abhängigkeit kommen; Cannabiskonsum führt jedoch nicht zwingend in eine Abhängigkeit. Ein substanzspezifisches Abhängigkeitspotenzial wie bei Opioiden scheint bei Haschisch und Marihuana nicht zu existieren.

  • Amotivationales Syndrom: Darunter versteht man die Entfremdung von der modernen Leistungsgesellschaft, eine mangelnde Leistungsbereitschaft mit Teilnahmslosigkeit, Gleichgültigkeit und vermindertem Durchsetzungsvermögen. Ein Kausalzusammenhang zum Cannabiskonsum kann jedoch nicht zweifelsfrei postuliert werden. Cannabiskonsum führt nicht zwangsläufig zu weniger Leistungsorientiertheit, sondern für weniger leistungs- oder karriereorientierte Personen ist Cannabis ganz einfach die "passende" Droge.

  • Psychotische Schübe bis hin zu Schizophrenie: Obwohl Psychosen nach Cannabiskonsum selten beschrieben sind, wird häufig darüber diskutiert. Der Gebrauch der Droge scheint ein Risikofaktor für die Auslösung einer Psychose zu sein, wenn diese bereits laviert existiert, das heißt bei bereits bestehender Anfälligkeit für psychotische Schübe. Die in manchen Lehrbüchern diskutierte abgrenzbare "Cannabis-Psychose" gibt es dagegen nach neuen Erkenntnissen nicht.

    Cannabis und Kinder

    Zu den akuten Wirkungen von Haschisch passt noch die folgende kleine Anekdote für Cannabiskonsumenten mit kleinen Kindern: Ein 18 Monate altes Kind mit einer unklaren Bewusstseinsstörung wurde in die Klinik eingeliefert. Es war schläfrig und schlaff, hatte aber kein Fieber. Liquoruntersuchung, Röntgenbild und CT waren ohne Befund. Erst die toxikologische Blutuntersuchung führte auf die richtige Fährte - die Untersuchung war positiv auf Cannabis. Die Eltern beteuerten, kein Haschisch geraucht zu haben. Erst gezieltes Nachfragen klärte den Fall: Die Eltern hatten Haschplätzchen gebacken und das Kind offenbar nicht ausreichend beaufsichtigt.

    Der Wirkungsmechanismus von Cannabis

    Noch bis vor wenigen Jahren glaubte man an einen sehr unspezifischen Wirkungsmechanismus. Die Schaltstellen im Nervensystem sollten sich demnach verbreitern und die Reizübertragung dadurch verlangsamt werden. Inzwischen hat man spezifische Rezeptoren für den Hauptwirkstoff aus Cannabis, das THC, gefunden. Das war eine sensationelle Entdeckung: Die menschlichen Gehirnzellen verfügen über eigene "Andockstellen", auf die THC genau passt.

    Es drängt sich einem natürlich sofort die Frage auf, warum der Körper das macht? Will der liebe Gott uns gar zum Hanfgenuss verleiten? Natürlich nicht. Und bereits wenige Jahre nach Entdeckung der Rezeptoren gelang es, die Struktur eines körpereigenen Cannabinoids aufzuklären. Anandamid heißt die Substanz und stellt ein Arachidonsäurederivat dar. Anandamid bindet an THC-Rezeptoren und sorgt für ähnliche Effekte wie THC. Der Hauptunterschied liegt in einem deutlich schnelleren Wirkungseintritt und einer kürzeren Wirkdauer des körpereigenen Cannabinoids. Aber inzwischen hat man schon eine weitere endogene Substanz gefunden, die länger wirksam ist.

    Über die Funktion der endogenen Cannabinoide kann man nur mutmaßen. Man vermutet, dass diese Stoffe den permanenten Input, von Eindrücken und Erlebnissen senken und so Erinnerungsprozesse an wesentliche Dinge in Gang bringen, also ein Art "expanded memory des menschlichen Bio-Computers" darstellen. Neben der psychogenen Wirkung werden noch weitere rezeptorvermittelte Effekte von THC diskutiert. So übt THC auch Effekte am Glucocorticoid-Rezeptor aus (stimuliert die ACTH-Sekretion) und fungiert beispielsweise als Agonist am Serotonin-Rezeptor (antiemetische Wirkung) und am Opiat-Rezeptor (analgetische Wirkung).

    Pharmakokinetische Daten von Cannabis

    Nach dem Rauchen erfolgt die Resorption der Cannabinoide über das Lungengewebe, seltener über den Gastrointestinaltrakt. Nur wenige Minuten nach dem Rauchen entfaltet sich die Wirkung. Die Bioverfügbarkeit, der Übergang ins Blut, liegt bei 20 Prozent, bei Erstkonsumenten etwa bei zehn Prozent. Das Wirkungsmaximum wird nach einer halben Stunde erreicht, die Wirkdauer variiert abhängig vom Konsumenten und der Dosis zwischen zwei und zwölf Stunden.

    Beim Verzehr Cannabis-haltiger "Space-cakes" setzt die Wirkung langsamer und unvorhersehbar ein. Fettreiche Nahrung beschleunigt die Resorption. Das Wirkungsmaximum wird erst nach zwei bis drei Stunden erreicht und ist flacher als nach inhalativer Gabe. Die Wirkdauer liegt nach peroraler Verabreichung bei ungefähr fünf Stunden.

    Es sind nur sehr wenige Fälle einer parenteralen Verabreichung von Cannabiszubereitungen bekannt, da der lipophile Wirkstoff extrem schlecht wasserlöslich ist und nur als Albumin-Emulsion oder hochalkoholische Lösung intravenös appliziert werden kann. Die beobachtete Wirkung hängt von der resorbierten Menge ab und reicht von leichter Sedierung und Euphorie, über Wahrnehmungsstörungen und Halluzinationen bis zu Übelkeit und Erbrechen nach Resorption extrem hoher Dosen.

    THC hat eine hohe Plasma-Eiweiß-Bindung und reichert sich aufgrund seiner Lipophilie stark im Fettgewebe an. Dort kann es bis zu mehreren Wochen gespeichert werden, also sind auch "Wochenendkiffer" nie völlig drogenfrei. Ob dadurch der vielfach diskutierte "Echorausch", auch als "Flashback" bezeichnet, ausgelöst werden kann gilt allerdings als sehr fraglich. Dazu müssten schlagartig größere Mengen aus den Depots freigesetzt werden, was lediglich nach extremen körperlichen Maßnahmen wie Heilfasten vorstellbar ist. Die beschriebenen Phänomene sind vermutlich eher psychogen bedingt.

    Die Metabolisierung und Ausscheidung von THC verläuft nach einem bekannten Schema: Der Wirkstoff wird hydroxiliert und dann oxidativ in THC-Carbonsäure umgewandelt. Da an der Biotransformation das hepatische Cytochrom-P-450-Enzymsystem beteiligt ist, muss mit zahlreichen Wechselwirkungen mit Nahrungs- und Arzneimitteln, die über das gleiche System verstoffwechselt werden, gerechnet werden. Der Hauptmetabolit THC-Carbonsäure wird glucoronidiert und fäkal und renal ausgeschieden.

    "Hat mein Sohnemann gekifft?"

    Der Nachweis von Cannabis im Urin Die Ausscheidung über den Urin, die mengenmäßig etwa bei 30 Prozent liegt, ist wichtig für den Nachweis des Konsums mit Drogen-Schnelltests. Ein Drogenscreening aus Urin soll ohne weitere Probenvorbereitung in möglichst kurzer Zeit eine qualitative Aussage über den möglichen Drogenkonsum erlauben.

    Weltweit werden dazu inzwischen immunochemische Verfahren herangezogen. Der Harn wird also mit Antikörpern in Verbindung gebracht. Von den jeweiligen Antikörperreaktionen werden dann Rückschlüsse auf Drogenrückstände im Urin gezogen. Diese Methode bietet verschiedene Vorteile: Sie ist schnell, kostengünstig und von jedermann einfach durchführbar.

    Entscheidend für den Nachweis ist der Schwellenwert (Cut-off-Wert), also die Nachweisgrenze des Verfahrens. Der Wert sollte niedrig genug liegen, um auch einen einmaligen Drogenkonsum zu erfassen, aber wiederum so hoch, dass keine falsch positiven Ergebnisse, beispielsweise durch "Passivrauchen" bei Cannabisprodukten auftreten.

    Die Nachweisgrenze der meisten Urintests liegt bei 50 Nanogramm THC-Carbonsäure pro Milliliter Urin. Von der Industrie werden inzwischen neben zahlreichen Einzeltests auch Kombinationstests, die gleichzeitig verschiedene Parameter wie Opiate, Cannabis, Cocain oder Amphetamine erfassen, angeboten. Nach einmaligem Gebrauch ist der Hauptmetabolit THC-Carbonsäure im Urin einige Tage, nach chronischem Gebrauch bis zu mehreren Wochen nachweisbar.

    Dummerweise besteht eine ganze Reihe von mehr oder weniger bekannten Möglichkeiten, die Testergebnisse gezielt zu verfälschen. Ein Blick ins Internet informiert über zahlreiche Mittel und Methoden zur Verfälschung von Urinanalysen. Aber auch ganz banale Methoden werden praktiziert: So können schon durch Verabreichung von Diuretika oder exzessives Trinken Ergebnisse verfälscht werden.

    In Arztpraxen wird häufig Eigenurin gegen Fremdurin oder Apfelsaft ausgetauscht. Diese Art der Verfälschung ist durch Aufsicht auszuschließen oder durch Temperaturmessung unmittelbar nach Abgabe des Urins: Die physiologische Harntemperatur liegt bei 32,5 bis 37,7 Grad, Proben dürfen daher nicht unter 30 Grad liegen. Auch durch Verdünnen von Urinproben kann die Nachweisgrenze von ursprünglich positiven Proben unterschritten werden. Diese Art der Verfälschung kann nur durch Kontrolle der Kreatininwerte im Harn ausgeschlossen werden.

    Der "letzte Schrei" ist jedoch die Zugabe von Fremdsubstanzen: Seit einiger Zeit sind verschiedene Produkte auf dem Markt, die offiziell zur Reinigung des Urins von Giften eingesetzt werden, inoffiziell jedoch mit Slogan wie "Nie mehr Angst vor dem Pisstest" (Original-Zitat) werben. Der bekannteste Vertreter heißt "Quick-Caps" und wird als Kapsel eingenommen.

    Der Hersteller soll in der Beilage dezent darauf hinweisen, dass durch die Einnahme von Quick-Caps Verfälschungen des Urinbildes auftreten können. "Um korrekte Werte bei Urinproben zu bekommen, ist die Einnahme unmittelbar vor Untersuchungen nicht zu empfehlen. Als Vertreiber ist es uns untersagt, Anleitungen zu geben, wie man Pisstests bescheißt." Daneben gibt es auch nitrit- oder glutaraldehydhaltige Präparate, die direkt dem Urin zugefügt werden und rasch die THC-Carbonsäure, das Ausscheidungsprodukt von Tetrahydrocannabinol, oxidieren können.

    Anwendung von Cannabis in der Medizin

    Soweit ein paar Gedanken zur missbräuchlichen Verwendung von Haschisch und Marihuana. Doch es gibt noch eine andere Seite. Zubereitungen von Cannabis sind uralte Heilmittel. Jahrhunderte lang wurden Hanfzubereitungen für unzählige Krankheiten empfohlen. Erst im vergangenen Jahrhundert verschwand der Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken, erlebt jedoch seit ein paar Jahren weltweit eine Renaissance.

    Auch in der Bundesrepublik ist die Pflanze seit vielen Jahren wieder sehr populär; es "geistern" vielfältige Veröffentlichungen zum Thema "Haschisch und Marihuana als Heilmittel" durch die Fach- und die Laienpresse. Dabei streiten sich die Fachleute oft heftig über die schädliche oder nicht schädliche Wirkung der Droge und inwieweit die Pflanze oder Zubereitungen der Pflanze sinnvoll in der modernen Medizin eingesetzt werden können.

    Man diskutiert beispielsweise die Möglichkeit, mit Marihuana-Zigaretten an Krebs, AIDS, Epilepsie oder Multipler Sklerose erkrankten Patienten ihr Schicksal erträglicher zu machen. Was bei den Diskussionen in den Laienmedien jedoch häufig übersehen wird, ist die Tatsache, dass die Möglichkeit, schwerkranken Menschen mit den Wirkstoffen aus Cannabis zu helfen, auch in Deutschland bereits seit einigen Jahren besteht. Auch in der Bundesrepublik wurden und werden viele Patienten mit THC oftmals mit großem Erfolg behandelt. Da ein Joint mit Marihuana aber nicht rechtmäßig erworben werden kann, ist es erforderlich, andere, legale Zubereitungen für therapeutische Zwecke bereitzustellen.

    Zwei Fertigarzneimittel stehen dazu zur Verfügung: Zum einen Marinol mit dem Wirkstoff Dronabinol, ein synthetisches THC in Sesamöl gelöst und in Weichgelatinekapseln konfektioniert. Ein weiteres Präparat ist Cesamet mit dem Wirkstoff Nabilon, einer Abwandlung von THC, das als Tabletten erhältlich ist. Beide Präparate sind in der Bundesrepublik nicht zugelassen, können jedoch nach Verordnung auf Betäubungsmittelrezept über spezielle Importeure und internationale Apotheken importiert werden. Daneben besteht seit kurzem für Apotheken die Möglichkeit, Dronabinol als Substanz zu beziehen und nach einer speziellen Rezepturvorschrift selbst Kapseln oder Lösungen herzustellen. Im Neuen Rezeptur-Formularium (NRF) wurden Monographien für Zubereitungen aufgenommen.

    Die etwas aufwändige Apothekenrezeptur hat den Vorteil der schnelleren Verfügbarkeit und ist deutlich kostengünstiger als die Therapie mit Marinol. Außerdem besteht durch die Herstellung von Dronabinollösung die Möglichkeit, auch Patienten mit Schluckbeschwerden zu behandeln und es wurden Inhalatoren zur gezielten Therapie entwickelt.

    Über potenzielle Einsatzgebiete der Zubereitungen informiert die nachfolgende Zusammenstellung. Die Arzneimittel sind lediglich als Antiemetikum und zur Appetitanregung zugelassen. Die anderen genannten Indikationen befinden sich noch in der klinischen Forschung, obwohl Nachweise der Wirksamkeit in den meisten Fällen bereits vorliegen. Nachteilig sind grundsätzlich die zur Zeit relativ hohen Tagestherapiekosten.

    Medizinische Verwendung von Cannabisprodukten

    Antiemetikum bei Zytostatikagabe Eine zytostatische Krebstherapie und Bestrahlung führt bei vielen Patienten zu Übelkeit und Erbrechen. Cannabispräparate können ähnlich wie die Substanzklasse der HT-3-Antagonisten, beispielsweise Ondansetron (Zofran) oder Tropisetron (Navoban), zytostatikainduziertes Erbrechen mindern und so die Lebensqualität der Patienten verbessern oder eine hochemetogene Krebstherapie überhaupt ermöglichen.

    Appetitanregung bei HIV-positiven Patienten Eine plazebokontrollierte Studie an AIDS-Patienten belegt die appetitanregende Wirkung der häufig kachektischen Kranken. Die als Nebenwirkung beschriebene Stimmungsaufhellung ist von der Mehrzahl der Patienten ebenfalls erwünscht.

    Antispastikum THC-haltige Zubereitungen vermindern Muskelspasmen, Schmerzen, Tremor und Erschöpfungszustände. Insbesondere Patienten, die an Multipler Sklerose (MS) erkrankt sind, können daher von einer Cannabis-Therapie profitieren. Eine Umfrage an 120 Patienten bestätigt die positiven Effekte von Cannabis bei MS. Vor allem Spastik, Schmerzen, krankheitsbedingter Tremor und die Stimmungslage scheinen günstig beeinflusst zu werden.

    Analgetikum THC zeigt eine deutlich schmerzstillende Wirkung, die mit Codein vergleichbar ist. Aufgrund möglicher THC-bedingter zentralnervöser Nebenwirkungen scheinen Opioide in der Therapie starker Schmerzen jedoch überlegen zu sein. Vielleicht ergibt sich ein weiterer Einsatz von Cannabinoiden zu dieser Indikation in Kombination mit anderen Analgetika oder bei Patienten, für die Opioide kontraindiziert sind.

    Therapie des Glaukoms ("Grüner Star") Ein Marihuana-Joint senkt den Augeninnendruck um 25 Prozent über etwa fünf Stunden. Leider steht THC in Form von Augentropfen noch nicht zur Verfügung.

    Antiepileptikum Cannabinoide, insbesondere Cannabidiol (CBD), erhöhen die Krampfschwelle. Leider gibt es außer einzelnen, teilweise widersprüchlichen Erfahrungsberichten wenig handfeste Daten zu diesem Einsatz. Gezielte Studien wären wünschenswert.

    Antibiotikum Einzelne Cannabinoide haben eine nachgewiesene Wirksamkeit gegen grampositive Bakterien wie Staphylokokken. Da diese Erreger für zahlreiche Wundinfektionen verantwortlich sind, lag Hildegard von Bingen mit ihren Cannabis-Umschlägen bei schlecht heilenden Wunden vielleicht gar nicht so schlecht ...

    Antiasthmatikum THC hat bronchodilatatorische Effekte, die mit lang wirksamen Beta-2-Mimetika wie Salmeterol vergleichbar sind. Da sich Rauchen bei Asthmatikern natürlich verbietet, werden Aerosole zu diesem Zweck erprobt.

    Anti-Parkinson-Mittel Speziell parkinsonbedingter Tremor scheint auf Cannabinoide anzusprechen. Erfolge gibt es auch bei der Behandlung des Tourette-Syndroms (blitzartige Zuckungen vor allem im Gesicht). Und es gibt Erfahrungsberichte bei therapieresistenter Anticholinergika-Behandlung. Auch die Demenz wird möglicherweise positiv beeinflusst.

    Cannabis-Arzneimittel werden von den meisten Patienten gut vertragen. Gelegentlich kommt es - insbesondere in Kombination mit Opioiden - zu Schläfrigkeit, Stimmungsaufhellung und ganz selten zu Verwirrtheitszuständen. Zu beachten ist jedoch ihre hohe Eiweiß-Bindung im Blut, die zu Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln führen kann. Bei Patienten mit Herzkrankheiten soll Marinol mit Vorsicht eingesetzt werden, da möglicherweise der Blutdruck gesenkt wird.

    Bei Patienten mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch sollte das Medikament nicht oder nur zurückhaltend eingesetzt werden. Untersuchungen bei schwangeren oder stillenden Frauen liegen noch nicht vor. Zunehmend gewinnen Cannabisprodukte ihren Stellenwert in der modernen Medizin zurück. Während zu verschiedenen Indikationen valide Daten existieren, sind in anderen Bereichen randomisierte Studien wünschenswert. Cannabis ist kein Wundermittel. Aber es vereint zahlreiche positive pharmakologische Einzelwirkungen und hat dadurch ein nicht zu unterschätzendes medizinisches Potenzial.

    Seife, Salatöl und Babycreme - Hanfprodukte in Kosmetik und Ernährung

    Aufgrund des hohen Anteils an mehrfach ungesättigten Fettsäuren (Linolsäure, Linolensäure) werden Produkte aus Hanfsamen als Kosmetika und in der Ernährung empfohlen. So existieren inzwischen unzählige Hanf-Shampoos, Duschbäder, Seifen, Hautcremes, Lotionen, Duftessenzen und sogar Babycremes. Im Handel sind nur THC-freie oder THC-arme Produkte erhältlich.

    Diese Produkte unterliegen dem Lebensmittelgesetz oder der Kosmetikverordnung und nicht dem Arzneimittelgesetz. Folglich sind nicht die für Medikamente gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen notwendig. Und Höchstangaben über den THC-Gehalt in Lebensmitteln existieren in Deutschland (im Gegensatz zur Schweiz) nicht. So kann es dann tatsächlich vorkommen, dass - auch ohne das Wissen des Hobbykochs - beispielsweise in einem hanfhaltigen Speiseöl bemerkenswerte Mengen an THC enthalten sind. Das können beispielsweise bei einem mittelgroßen, mit Hanföl angemachten Salat schon Mengen in der Größenordnung eines durchschnittlichen Joints sein.

    Nach Auskunft der Rechtsmediziner kann ein Konsument von Lebensmitteln auf Hanfbasis, der (unwissentlich) signifikante Mengen an Cannabinoiden zu sich genommen hat, im Falle eines Unfalls durchaus haftbar gemacht werden.

    Ist Cannabis nun erlaubt oder nicht?

    Immer wieder wird der rechtliche Status von Haschisch und Marihuana bewusst verwässert. Deshalb sei an dieser Stelle in aller Deutlichkeit gesagt: Der Anbau, Konsum und Handel von und mit Cannabisprodukten ist illegal! Die falsche Annahme vieler Menschen kommt vermutlich daher, dass eine relativ lockere gesetzliche Handhabung besteht, wenn Konsumenten mit Cannabis "erwischt" werden.

    Schnappt die Polizei eine Person mit einer so genannten "geringen" Menge, das sind je nach Bundesland bis zu zehn Gramm Haschisch oder 30 Gramm Marihuana, geht sie davon aus, dass die Ware nur dem Eigenbedarf dient. Ist der Konsument nicht vorbelastet, wird kein Strafverfahren aufgenommen, die Ware wird jedoch konfisziert und die Daten bleiben bei der Polizei.

  • Anders verhält es sich, wenn eine "nicht geringe Menge" Cannabis sichergestellt wird. In diesem Fall erfolgt eine Haftstrafe. Die "nicht geringe Menge" liegt bei einer Gesamtmenge von 7,5 Gramm THC, was durchschnittlich etwa 75 Gramm Hasch oder 250 Gramm Marihuana entspricht.

    Liegt das sichergestellte Quantum zwischen diesen Grenzwerten wird der Tatbestand zur Ländersache und das Gericht kann so oder so entscheiden. Grundsätzlich besteht entgegen häufiger Annahmen eine Strafmündigkeit bereits ab 14 Jahren. Für 14- bis 18-Jährige ist das Jugendgesetzbuch, für 18- bis 21-Jährige das Jugendgesetzbuch oder das Strafgesetzbuch und ab 21 Jahren allein das Strafgesetzbuch Grundlage der Rechtsentscheidung. Auch kommerzieller Hanfanbau ist in der Bundesrepublik generell verboten. Eine Sondergenehmigung gibt es bei Steckrüben, wo THC-freier Hanf als Isolationspflanze (Schutzwall gegen Fremdbestäubung) und biologisches Schädlingsabwehrmittel fungiert.

    Auf unseren Feldern sieht man dennoch recht selten Hanf, weil die Bauern aus einem ganz anderen Grund schlechte Erfahrungen damit gemacht haben: Kinder und Jugendliche ernten in dem Fehlglauben, mit den netten Pflänzchen ein tolles Rauscherlebnis haben zu können, die Hanfpflanzen schnell wieder ab und beschädigen dabei auch noch die anderen Güter.

    Legalisierung von Haschisch und Marihuana?

    In Holland werden bekanntlich Haschisch, Marihuana und Space-cakes in "Coffeeshops" ausgegeben. In recht friedlicher Atmosphäre kann dort gegen einen Fixbetrag ein bestimmtes Quantum Cannabis erworben und genossen werden. Doch was viele nicht sehen wollen: Auch die Niederlande haben ein Drogenstrafrecht, das Cannabisprodukte grundsätzlich verbietet.

    Die Existenz von Coffeeshops, in denen Haschisch und Marihuana verkauft werden, basiert lediglich auf einer Duldung durch den Staat und einem Opportunitätsprinzip bei der Verfolgung von Kleindelikten. Auf der Cannabis-Dealer- und -Herstellerebene werden sehr wohl Strafverfahren durchgeführt. Das "Coffeeshop-Modell ist übrigens höchst umstritten, jedoch nicht wegen etwaiger Hasch-bedingter Ausschreitungen, sondern weil leider unter dem Ladentisch von einigen skrupellosen Shopbesitzern manchmal auch andere Drogen gehandelt werden.

    Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Vorstöße von Politik und Medizin, das strikte Verbot von Cannabisprodukten zu lockern. Allen voran will die PDS den Gebrauch legalisieren. Nur Jugendliche unter 16 Jahren sollen davon ausgenommen werden. Abgabestellen sollen verpflichtet werden, Beipackzettel mit Angaben über den THC-Gehalt sowie mögliche Risiken beizulegen. Auch der Anbau von Cannabispflanzen sollte nach Meinung der Partei nicht gesetzeswidrig sein. Ebenso beabsichtigen unsere Schweizer Nachbarn, das Rauchen von Cannabis zu erlauben. Herstellung und Verkauf geringer Mengen an über 18-jährige Konsumenten soll künftig straffrei sein.

    Gelegentlich wird auch diskutiert, Haschisch und Marihuana über Apotheken zu vertreiben. Von Apothekerseite wird dieser Vorstoß jedoch abgelehnt. Als Arzneimittel wird der Vertriebsweg über die Apotheke bereits erfolgreich praktiziert, als reines Genussmittel widerspricht die Abgabe von Cannabisprodukten jedoch dem Berufsverständnis der Mehrzahl der Pharmazeuten.

    Heftig umstritten ist dieses Thema in der Tat. Und dies nicht nur bei Politikern. Nur leider überbieten sich Gegner wie Befürworter einer liberaleren Haltung gegenüber Cannabisprodukten gegenseitig durch Polemik und Pauschalisieren. Befürworter führen die besonders von vielen Kids angesprochene Inkonsequenz, dass Alkohol trotz eines höheren Gefährdungspotenzials frei zugänglich und voll gesellschaftsfähig ist, auf. Gegner halten dem entgegen, dass - stünde heute Alkohol auf dem Prüfstand - ganz sicherlich keine Freigabeerlaubnis dafür erteilt würde.

    Weitgehend einig sind sich beide Gruppen darüber, dass entgegen früherer Behauptungen Haschisch keine "klassische" Einstiegsdroge ist. Das heißt, es gibt keinen pharmakologischen Automatismus, der einen Cannabiskonsumenten irgendwann zu härteren Drogen verleitet. Diese "klassische", fast klischeehafte Drogenkarriere, die beispielsweise auch Christiane F. im Bestseller "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" erlebt, kommt allenfalls daher, dass man durch Minderung von Hemmschwellen gegenüber anderen Drogen "empfänglicher für die Reize des Neuen" wird, oder auch daher, dass man mit einem Joint das erste Mal eine gesellschaftlich nicht tolerierte Droge nimmt und aufgrund der Illegalität seine Ware beim Dealer kaufen muss, der üblicherweise auch andere Drogen anbietet und absetzen möchte. Durch eine Legalisierung und Trennung von weiteren Drogen wäre dieses Problem aus der Welt zu schaffen.

    Aber es ist natürlich nicht korrekt, dass Haschisch und Marihuana vollkommen harmlose Substanzen seien, wie leider gelegentlich behauptet wird. Sie haben eine bewusstseinsverändernde Wirkung und möglicherweise ein psychisches Abhängigkeitspotenzial. Man kann sehr wohl gesundheitlichen Schaden damit anrichten, wenngleich auch weniger als mit manchen legalen Stoffen wie Alkohol. Es ist schlichtweg Quatsch, wenn einschlägige "Fachzeitschriften" wie das "Hanf-Magazin", "High-times" und "Grow" Cannabis ausschließlich von der gesunden, sinnvollen Weise darstellen, mit der man angeblich sogar seine Vitamin-Depots auffüllen kann. Andererseits ist Cannabis eine Nutzpflanze mit großem Potenzial in Medizin und Technik. Es gibt genügend Gründe für und gegen eine Liberalisierung von Cannabis. In die Zukunft schauen kann niemand ...

    Fazit

    Die Gefährlichkeit von Cannabisprodukten hängt von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Es ist bislang nicht möglich, Grenzwerte für Dosen und die Häufigkeit des Konsums anzugeben, für die ein Konsum als sicher, als schädlich oder gefährlich hinsichtlich der Risiken einer psychischen Störung oder einer kognitiven Beeinträchtigung gilt.

    Eine abschließende Beurteilung im Sinne von Ja oder Nein zu der Droge wird nur Teilaspekten gerecht und ist geradezu unmöglich. Angesichts der individuell sehr unterschiedlichen und zum Teil noch unbekannten Vulnerabilität gerade bei Jugendlichen muss insbesondere der Langzeitkonsum als Risiko angesehen werden. Und um abschließend noch Bezug auf unsere Überschrift "Haschisch und Marihuana - Partyspaß, gefährliche Droge oder Arzneimittel?" - zu nehmen: Hasch ist alles: Partyspaß, Droge und wertvolles Arzneimittel.

    Über den ganzen Globus sind Haschisch und Marihuana die am häufigsten konsumierten Drogen. Allein in Deutschland, so schätzt man, rauchen etwa 300 000 Menschen regelmäßig Haschisch und Marihuana. Die Drogen stehen innerhalb der Popularitätsliste unangefochten auf dem ersten Platz, und ihr Anteil am illegalen Drogenmarkt liegt schätzungsweise bei fünfzig Prozent. Knapp ein Viertel aller deutschen Jugendlichen hat Erfahrung mit Cannabis. Überall in den Medien taucht diese Droge auf, sie ist einfach "in". Gleichzeitig ist es aber auch die Droge, die am meisten – und leider sehr häufig äußerst polemisch – kontrovers diskutiert wird bezüglich ihrer Gefährlichkeit, ihren negativen aber auch positiven Auswirkungen auf die Gesundheit und ihrem Abhängigkeitspotenzial.

    Literaturtipp Drogen und Sucht Allzu oft wird der Drogensüchtige ins gesellschaftliche Abseits gestellt. Doch kann es nicht jeden von uns treffen? Direkt oder indirekt?

    Das Buch "Drogen und Sucht" vermittelt Ihnen ein umfassendes Verständnis zur Drogen- und Suchtproblematik und beleuchtet auch psychologische, soziale und individuelle Gesichtspunkte:

    • Welche Drogen werden verwendet und wie wirken sie?
    • Wie entsteht Sucht und woran erkennt man die Drogenabhängigkeit?
    • Wie sieht frauenspezifisches Suchtverhalten aus?
    • Welche Therapien gibt es und wie wirksam sind diese?
    • Wie kann Drogensucht verhindert werden?

      Die Autoren, Ernst Pallenbach und Peter Ditzel, geben Auskunft und informieren kompetent. Wissen ist Macht und eine starke Waffe im Kampf gegen Drogen und Sucht.

      Drogen und Sucht. Suchtstoffe - Arzneimittel - Abhängigkeit - Therapie. Von Ernst Pallenbach und Peter Ditzel. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 2003. Preis 39 Euro. Subskriptionspreis bis 31. 10. 2003: 34 Euro.

      Zu bestellen über die Buchhandlung des Deutschen Apotheker Verlags, Postfach 10 10 61, 70009 Stuttgart, Tel. (07 11) 25 82-3 42, Fax (07 11) 25 82-2 90.

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