BVA-Info

Tarifkommission des BVA: Gehaltsforderung reduziert

Der BVA reduziert seine Forderung nach Gehaltserhöhung in den Tarifverhandlungen von 6 auf 3 Prozent. Damit wird der schwierigen wirtschaftlichen Lage Rechnung getragen, in die die Apotheken aufgrund des Beitragssatzsicherungsgesetzes vom 1. Januar 2003 (BSSichG) geraten sind.

Die Forderung von 6 Prozent Gehaltserhöhung hatte die große Tarifkommission des BVA im August vergangenen Jahres aufgestellt, als vom BSSichG noch nicht die Rede war. Der Gehaltstarifvertrag war vom BVA nach zwölfmonatiger Laufzeit zum 31. Dezember 2002 gekündigt worden.

Die Halbierung der Forderung ist ein Signal an den Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), jetzt seinerseits aktiv zu werden und in die Verhandlungen einzutreten. Es kann nicht sein, dass die legitimen Rechte der Angestellten auf eine angemessene Bezahlung weiterhin ignoriert werden. Es gibt mehrere Angebote des BVA, auch in dieser schwierigen Zeit noch zu zukunftsweisenden Verhandlungsergebnissen zu kommen, so etwa Gespräche über Öffnungsklauseln und die Einführung des Arbeitszeitkontos. Eine Verweigerungshaltung des ADA, die sich hinter "Terminschwierigkeiten" versteckt, schadet hingegen allen, sowohl den ArbeitgeberInnen als auch den ArbeitnehmerInnen.

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