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Negativliste veröffentlicht: Für eine rechtssichere Verordnung der Ärzte
"Wir haben für Klarheit gesorgt, auch wenn die Pharmaindustrie noch so sehr dagegen gekämpft hat. Die Kassenärzte haben jetzt endlich eine verbindliche Vorgabe, welche Medikamente sie nicht verschreiben dürfen." Das erklärte der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Leonhard Hansen, in Köln. Die Pharmaindustrie hatte mit mehreren einstweiligen Verfügungen erreicht, dass das Verzeichnis lange nicht erscheinen konnte, so heißt es in einer KBV-Pressemitteilung.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe lange die Veröffentlichung behindert, da fehlerhafte Datenbanken zur Verfügung gestellt worden seien. Der Gesetzgeber hatte den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen aufgefordert, ein am 29. November 2000 im Bundesgesetzblatt publiziertes Stoff- und Zubereitungsverzeichnis in eine Produktliste umzuwandeln. "Da 500 Fälle strittig waren", so Hansen, "haben wir uns dazu entschlossen, den beanstandungsfreien Teil der Präparateliste vorab zu veröffentlichen. Die Zweifelsfälle wollen wir nun zügig klären und nachschieben."
Warten auf die Positivliste
Nach Ansicht Hansens kann die Veröffentlichung der Negativliste nur ein Anfang sein. Der KBV-Vize: "Wir brauchen dringend die Positivliste. Dann hat das Spiel ein Ende, das zur Zeit die Krankenkassen verstärkt mit uns spielen. Die versprechen ihren Versicherten, alles zu bezahlen, was der Doktor verordnet, und raten ihnen sogar, den Arzt zu wechseln, sollte der einem Verordnungswunsch nicht entsprechen. Uns Ärzten aber stellen die Kassen diese Verordnungen prompt in Rechnung. Wir sollen also für die vollmundigen Versprechungen der Krankenkassen eintreten und persönlich haften. Wenn wir endlich die Positivliste haben, können wir den Kassen schwarz auf weiß zeigen, welche Kosten sie ihren Versicherten erstatten dürfen und welche nicht." Hansen forderte die Politik auf, die Positivliste, die dem Bundesgesundheitsministerium bereits vorliegt, schnellstmöglich zu veröffentlichen.
Die Negativliste, genauer die Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung, trat erstmals am 1. Juli 1991 in Kraft. Durch sie werden bekanntlich Medikamente aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn sie für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten. Auch wenn ein Präparat wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann oder sein therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist, wird es in die Negativliste aufgenommen. 2000 Fertigarzneien umfasst das aktuelle Verzeichnis. Das Einsparpotenzial wird nach Einschätzung der KBV deutlich geringer ausfallen als die vom Bundesgesundheitsministerium erhofften 170 Millionen Euro.
Mit Inkrafttreten einer Positivliste würde die Negativliste ungültig.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Präparateliste zur Negativliste über unwirtschaftliche Arzneimittel im Bundesanzeiger vom 11. September 2002 bekannt gemacht. Diese Übersicht enthält diejenigen Fertigarzneimittel, die durch die Rechtsverordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel (§ 34 Abs. 3 SGB V) aus der GKV-Versorgung ausgeschlossen wurden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßte die Veröffentlichung.
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