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Harmonisierung des Arzneimittelrechts: EU-Kommission plant einheitlichen Verschr
Bereits im vergangenen November hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Harmonisierung des Arzneimittelrechts unterbreitet. Unter anderem soll der Rechtsstatus verschreibungspflichtiger Medikamente im Anerkennungsverfahren angeglichen werden. Nun wird im Parlament und im Ministerrat über diese Vorschläge diskutiert.
Es sei absehbar, dass es zu einer Einigung nach dem "Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners" kommen werde, sagte Kortland gegenüber der DAZ. Das heißt, dass im Zweifel die strengeren nationalen Regelungen angewendet werden: In einigen EU-Mitgliedstaaten sind selbst harmlose Arzneimittel rezeptpflichtig, die in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten im Wege der Selbstmedikation erhältlich sind.
Werden diese Medikamente zukünftig von der Verschreibungspflicht erfasst, werden Arztbesuche nötig und somit weitere Kosten verursacht. Auch widerspreche eine Ausweitung der Verschreibungspflicht dem Vorhaben der deutschen Gesundheitspolitik, die eigenverantwortliche Selbstmedikation zu stärken, so Kortland. Es komme einer Entmündigung des Verbrauchers gleich, wenn er für Arzneimittel, die er zuvor rezeptfrei in der Apotheke erhielt, künftig eine ärztliche Verordnung benötigt.
Grundsätzlich hat der BAH jedoch nichts gegen eine Harmonisierung der Verschreibungspflicht einzuwenden. Nach den Grundprinzipien des Binnenmarktes könne es nicht sein, dass in Griechenland ein Arzneimittel nur auf Rezept zu erhalten ist, während das gleiche Präparat in Deutschland freiverkäuflich ist, erläuterte Kortland. Allerdings bedürfe die Harmonisierung einer Umsetzungszeit von zehn bis 15 Jahren. Jetzt sei es noch verfrüht, "alles über einen Kamm zu scheren", so Kortland.
Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete am 11. März über die Pläne der Kommission, die "Welt" zog am 12. März nach. Beim BAH erhofft man sich, dass unter dem Druck der Öffentlichkeit im Europäischen Parlament und der Kommission nochmals über die eigenen Vorschläge nachgedacht wird. Zudem hat der Verband seine Bedenken in einer Stellungnahme unterbreitet und befindet sich auch weiterhin in der Diskussion mit dem Parlament und dem Ministerrat. Am 22./23. April werden die nun entstehenden Entwürfe zu den Neuregelungen dem EU-Gesundheitsausschuss in erster Lesung vorgelegt.
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