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Unverbrauchte Arzneimittel: FDP für "sinnvolle Weiterverwendung"
Wie Detlef Parr von der FDP-Bundestagsfraktion dazu in einer Pressemitteilung erklärte, hätten Apotheker und Kassenärzte übereinstimmend festgestellt, dass an dem Recht der Apotheker auf Abgabe von Arzneien nicht gerüttelt werden dürfe. Gleichwohl müssten Wege gefunden werden, den Verbrauch von Arzneimitteln besser zu steuern, das Wegwerfen von Medikamenten zu reduzieren und ihre Weiterverwendung in Einzelfällen im Bereich des Möglichen zu halten.
Oberstes Gebot sei die Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Die Versorgung von Patienten mit unverbrauchten Arzneimitteln sei nach § 43 AMG allerdings zur Zeit rechtswidrig, so räumte Parr in der Pressemitteilung ein. Er habe jedoch Bemühungen angekündigt mit dem Ziel, kostenbewusst und verantwortungsvoll handelnden Ärzten die erforderliche Rechtssicherheit zu geben.
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