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Disput um Festbeträge
Der Präsident des Bundeskartellamts Ulf Böge habe die Argumentation seiner Behörde "eindrucksvoll widerlegt", erklärten die Krankenkassen am 9. Februar in Siegburg. In einem kurzen Bericht in der Tageszeitung "Ärzte Zeitung" äußerte Böge, Verbraucher müssten eine Zuzahlung zu Medikamenten leisten, wenn sie trotz sehr niedriger Festbeträge die betroffenen Präparate trotzdem haben wollten. Böge wurde in der Zeitung zitiert mit den Worten "Letztlich würden die Patienten also die Zeche zahlen. Und das Kartellamt ist nicht dazu da, dass es dafür die Hand reicht."
Wie die Krankenkassen in ihrer gemeinsamen Mitteilung hervorheben, beschreibe Böge damit exakt den Charakter der Festbeträge als Erstattungshöchstgrenze gegenüber dem Versicherten und nicht als Preisregelungsinstrument. Daher sei ein Festbetrag faktisch nur eine Begrenzung der Leistungspflicht der Kassen gegenüber ihren Versicherten. Von einer kartellrechtswidrigen Beeinflussung der Preisbildung könne demnach keine Rede sein, meinen die Kassen. Ihrer Ansicht nach wird eher Wettbewerbsdruck ausgelöst, da kein Patient Produkte oberhalb des Festbetrags wolle.
In der vergangenen Woche hatten die Krankenkassen angekündigt, die Entscheidung über die geplante drastische Absenkung von Festbeträgen auf den 12. März zu verschieben (siehe AZ Nr. 7 vom 12.2.). Zuvor hatte das Bundeskartellamt rechtliche Bedenken gegen die Festsetzung geltend gemacht.
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