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Festbeträge: Hickhack geht weiter

BONN (im). Die Anhörung zur umstrittenen Festbetrags-Festsetzung im Bundesgesundheitsministerium am 23. April in Bonn hat keine Klärung in der Sache gebracht. Das erfuhr die Deutsche Apotheker Zeitung aus Teilnehmerkreisen. Die Krankenkassen lehnen den Gesetzentwurf von Ministerin Ulla Schmidt ab. Erwartet wurde, dass die Kassen als Konsequenz daraus ihre bisher angehaltene drastische Absenkungsrunde bei den Festbeträgen zum 1. Juli im Alleingang in Kraft setzen.

Thema der Anhörung, bei der in einer großen Runde Repräsentanten der Apotheker, des Großhandels, der Industrie und Krankenkassen bis hin zu denen der Verbraucherverbände auf der Fachebene mit Beamten des Ministeriums (BMG) diskutierten, war der Entwurf des BMG des Festbetrags-Anpassungsgesetzes, mit dem 650 Millionen Mark bei Arzneikosten eingespart werden sollen. Demnach darf das BMG in einer bis zum 31. Dezember 2003 befristeten Übergangsregelung einmalig Festbeträge per Rechtsverordnung anpassen, konkret bis zu fast 28 Prozent absenken (s. AZ Nr. 15 vom 9. April). Im März hatten sich Ministerin, Kassen und Industrie auf einen Konsens geeinigt, die Umsetzung in Gesetzesform lehnen die Krankenkassen aber ab. Die Bundesregierung dagegen will das Gesetz noch vor der Sommerpause durchbringen, der Entwurf soll bereits am 9. Mai im Kabinett verabschiedet werden.

Kassen gegen Festbetrags-Abschaffungsgesetz

Die gesetzlichen Krankenkassen befürchten den Tod auf Raten der Erstattungshöchstgrenzen. Ihrer Ansicht nach ist die Bundesgesundheitsministerin vor der pharmazeutischen Industrie eingeknickt. Da die bisherige Regelung im Gesetz durch die geplante Neufassung ersetzt wird, fürchten sie, dass ab 2004 nach Auslaufen der Übergangsregelung die bisher zuständige Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten beim Verfahren völlig außen vor ist. Da laut Entwurf das BMG nur einmalig die Erstattungshöchstgrenzen anpassen darf, gäbe es ab 2004 keine Rechtsgrundlage mehr für neue Festbeträge, argumentieren die Kassen. Bisher lag das Verfahren beim Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen (Gruppenbildung) und den Kassen (Festsetzung der Höhe).

Die Krankenkassen machten mit dem anwesenden Vorsitzenden des Bundesausschusses klar, dass sie keine Notwendigkeit sehen, den bisherigen Paragraphen (§ 35 Sozialgesetzbuch V) abzuschaffen. Sie lehnen den Entwurf aus dem Hause Schmidt von der Grundkonzeption her ab. Ohne Not werde über 2003 hinaus das bisherige System demontiert.

Die Kassen plädieren dafür, zunächst die ausstehenden Gerichtsurteile abzuwarten, beispielsweise die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts voraussichtlich in diesem Sommer. Im Kern geht es für sie um die Frage, ob jetzt eine kleine, schnelle, zeitlich befristete Übergangslösung kommt, um in dieser Zeit eine europa- und kartellrechtlich abgesicherte Lösung zu erarbeiten, oder ob die vorgelegte Neuregelung umgesetzt wird, die de facto die ersatzlose Streichung des bisherigen Verfahrens bedeutet, falls eine Anschlussregelung ab 2004 ausbleibt. Letzteres wiederum ist für die Krankenkassen gleichbedeutend mit dem Ende der Ausgabensteuerung über Festbeträge.

BMG will Ausgabenbegrenzung

Allerdings hat die Bundesgesundheitsministerin bereits klargestellt, dass sie die Festbeträge und die Einsparungen dadurch vom Grundsatz her beibehalten will. Erwartet wird, dass die Kassen die ausgesetzte Runde zum 1. Juli in Kraft treten lassen, welche eine Milliarde Mark an jährlichen Einsparungen bringen soll. Dagegen wiederum hatte das Bundeskartellamt bereits signalisiert, es wolle notfalls einschreiten.

Sparopfer der Apotheken

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) trägt den zwischen Industrie und Kassen erzielten Konsens einer Übergangsregelung. Die ABDA hebt jedoch hervor, dass auch den Apotheken ein Sparopfer abverlangt wird. Es gehe nicht an, die anvisierten 650 Millionen Mark nur der Industrie zuzuschreiben, belastet würden auch die Offizinen. Sowohl die Apotheken als auch der Großhandel seien gemäß ihrem Anteil an der Wertschöpfungskette beteiligt. Bei jeder eingesparten Mark bei den Festbeträgen hätten die Pharmazeuten ihren Beitrag geleistet.

Industrie stimmt zu

Die Verbände der pharmazeutischen Industrie hatten bereits zuvor Zustimmung zur Neuregelung signalisiert. Sie forderten am Montag einige Detailänderungen wie zum Beispiel aus Gründen der Transparenz die Vorlage von Verordnungsdaten der einzelnen Krankenkassen.

Die Anhörung zur umstrittenen Festbetrags-Festsetzung im Bundesgesundheitsministerium am 23. April in Bonn hat keine Klärung in der Sache gebracht. Das erfuhr die Deutsche Apotheker Zeitung aus Teilnehmerkreisen. Die Krankenkassen lehnen den Gesetzentwurf von Ministerin Ulla Schmidt ab. Erwartet wurde, dass die Kassen als Konsequenz daraus ihre bisher angehaltene drastische Absenkungsrunde bei den Festbeträgen zum 1. Juli im Alleingang in Kraft setzen.

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