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F&E
Endothelin-Antagonist: Bosentan erweitert Gefäße
Bosentan ist der erste Vertreter einer neuen Wirkstoffgruppe: der Endothelin-1-Rezeptorantagonisten. Endothelin-1 ist ein Peptid, das in den Endothelzellen gebildet wird und stark vasokonstriktorisch wirkt. Es vermittelt seine Wirkung über spezifische Endothelin-Rezeptoren. Bislang wurden der Endothelin-A- und der Endothelin-B-Rezeptor identifiziert, die beide auf glatten Gefäßmuskelzellen lokalisiert sind. Bosentan blockiert den Angriff von Endothelin auf beide Rezeptortypen. Dadurch werden die Gefäße in der Peripherie erweitert.
Interessant ist der Effekt von Bosentan auf Herzfrequenz und neurohormonale Systeme. Im Gegensatz zu anderen peripheren Vasodilatatoren werden bei Gabe von Bosentan Sympathikus und Renin-Angiotensin-System nicht reflexiv aktiviert und somit auch die Herzfrequenz nicht erhöht. Dies macht den Endothelin-Rezeptorantagonisten grundsätzlich auch für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen interessant, bei denen neurohormonale Vasokonstriktoren aktiviert sind, wie bei der chronischen Herzinsuffizienz. Bosentan befindet sich bereits in Phase-III-Studien zur Therapie der chronischen Herzinsuffizienz.
Bei Patienten mit pulmonaler Hypertonie senkte Bosentan in einer Phase-III-Studie den pulmonalen Gefäßwiderstand und den pulmonal-arteriellen Druck. Bei hohen Dosen wurde jedoch eine lebertoxische Wirkung von Bosentan festgestellt. Aus diesem Grund wurde bereits eine frühere Studie gestoppt.
Die pulmonale Hypertonie ist eine Erkrankung, bei der der Blutdruck in den Lungenarterien erhöht ist. Die Betroffenen leiden unter Kurzatmigkeit, fühlen sich matt und haben eine verkürzte Lebenserwartung. In den USA und in Europa sind etwa 100 000 Menschen davon betroffen. Die einzige Therapie, die bislang zur Verfügung steht, ist das Prostaglandin-Derivat Epoprostenol (Flolan®), das als kontinuierliche intravenöse Infusion verabreicht werden muss. Mit dem Endothelin-Antagonisten Bosentan wäre in Zukunft eine orale Therapie möglich. la
Quelle: Scrip Nr. 2579, S. 20
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