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DAZ aktuell
Dokumentation von Tierblutarznei
?Sind nach dem neuen Transfusionsgesetz in der Apotheke nur Blutprodukte aus menschlichem Blut zu dokumentieren oder gilt die Dokumentationspflicht auch für Blutprodukte tierischen Ursprungs?
Die Bestimmungen zur Gewinnung von Blut und Blutprodukten (§§3 bis 12 TFG) beziehen sich ausschließlich und ausdrücklich auf Blut menschlichen Ursprungs. Anders sieht es bei der Anwendung (inklusive Dokumentation) aus. Hier kann sich der verwendete neutrale Begriff "Blutprodukt" auf die Quelle Mensch und Tier beziehen. Bestätigt wird diese Rechtsauffassung durch die Begründung zu §1 TFG: "Die Anwendung von Blutprodukten kann auch Produkte aus tierischem Blut umfassen, wie z.B. Schweine-Fl-Faktor VIII. Auch diese Produkte sind im Transfusionswesen relevant und werden von dem Gesetz erfaßt." Diese in Krankenhaus, Arztpraxis und Apotheke Mehraufwand verursachende Dokumentationsforderung könnte unter dem Aspekt des BSE-Risikos (korrekter: nvCJD = neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit) aufgestellt worden sein, wobei der Verbraucherschutz angesichts der potentiellen - undokumentierten - Prionenzufuhr über die Nahrung lückenhaft bleiben muß. Ein nicht zu unterschätzender Nutzen der Dokumentation liegt in der Erleichterung der Beweislast für einen durch nachweislich kontaminierte Chargen Geschädigten sowie in der schnelleren und gezielteren Nachvollziehbarkeit des Verbleibs bestimmter Chargen im Fall eines Rückrufes. Bleibt zu hoffen, daß derartige Fälle nicht eintreten, denn was soll ein Arzt angesichts fehlender Therapiemöglichkeiten denn einem Patienten raten, der unter Verdacht der BSE/nvCJD-Kontamination stehende Blutzubereitungen erhalten hat? Die für Patienten hilfreich gemeinten Dokumentationspflichten könnten sich als nur für Juristen nützlich erweisen. msr
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