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Neue internationale Definition für Pharmaceutical Care
Dr. Dieter Steinbach, der während des Kongresses amtierende, bisherige Präsident der FIP, stellte die Grundgedanken des Dokumentes zu Pharmaceutical Care in einem Pressegespräch am 1. September in Den Haag dar. Es gehe darum, alle wesentlichen Aspekte zu sammeln, die zu Pharmaceutical Care gehören, und eine umfassende Definition zu schaffen. Hierzu gehöre unbedingt auch die Selbstmedikation, die in früheren Definitionen gefehlt habe. Denn Pharmaceutical Care setze keineswegs immer eine ärztliche Verordnung voraus. Andererseits könne das FIP-Dokument nur ein "Skelett" sein, das von den nationalen pharmazeutischen Organisationen inhaltlich ausgefüllt werden müsse.
Honorar für die Pharmazeutische Betreuung
Als besonders kritischer Aspekt erwies sich die finanzielle Honorierung für pharmazeutische Dienstleistungen. Nach Ansicht von Steinbach sei dieses Problem mit dem Paradoxon um das Huhn und das Ei zu vergleichen: Niemand zahle für eine Leistung, deren Wert nicht bewiesen sei. Doch lasse sich der Wert nur beweisen, wenn die Leistung erst einmal erbracht werde. Daher müßten die Apotheker im Rahmen von Studien und Pilotprojekten in Vorleistung treten. Doch sei langfristig eine Honorierung unumgänglich, wenn der Wert der pharmazeutischen Leistungen belegbar sei. Pharmaceutical Care könne sich nicht im großen Stil durchsetzen, wenn der Arzneimittelverkauf die einzige Einnahmequelle sei. Letztlich bestehe eine Tendenz, die Einkommen der Apotheken vom Arzneimittelverkauf abzukoppeln. Doch habe noch niemand das ideale Konzept für die Honorierung der Apotheken gefunden. Daher war im Pharmaceutical-Care-Dokument zunächst kein Hinweis auf die Honorierung vorgesehen.
Doch nachdem der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Hartmut Schmall, den Textentwurf in der FIP-Generalversammlung vorgestellt hatte, wurde als Ergebnis der anschließenden Diskussion eine Forderung nach angemessener Honorierung in das Dokument aufgenommen. In der geänderten Form wurde die Erklärung am letzten Kongreßtag von der FIP-Ratsversammlung verabschiedet. Der Text ist in Auszügen als Übersetzung im nachstehenden Kasten wiedergegeben.
Gemeinsame Erklärungen mit Ärzten und Pharmaindustrie
Neben dem Dokument der FIP zu Pharmaceutical Care lagen den Delegierten in Den Haag vier weitere Erklärungen zu zentralen pharmazeutischen Belangen vor. Die verschiedenen Entwürfe waren im Vorfeld zusammen mit Organisationen der Ärzteschaft und der pharmazeutischen Industrie entwickelt worden. Da die Textentwürfe nach der Diskussion in der Generalversammlung in einigen Formulierungen abgeändert werden mußten, konnten die Erklärungen nicht abschließend verabschiedet werden. Nachdem die FIP-Ratsversammlung den geänderten Entwürfen zugestimmt hat, sind nun erneut die jeweiligen Partnerorganisationen zu fragen, bevor die Dokumente als gemeinsam anerkannt gelten können. In diesen vier Dokumenten werden die folgenden Themen behandelt:
In Zusammenarbeit mit dem Weltverband der Selbstmedikationsindustrie wurde eine Erklärung über den verantwortungsbewußten Umgang mit der Selbstmedikation erarbeitet.
Das Dokument über den respektvollen Umgang mit Arzneimitteln bezieht sich auf die Techniken der Werbung für Arzneimittel und wurde gemeinsam mit der World Medical Association entwickelt.
Ein weiteres Dokument, das ebenfalls zusammen mit der World Medical Association formuliert wurde, befaßt sich mit der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern.
Gemeinsam mit der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers Associations (IFPMA) wurde eine Erklärung zur Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln entworfen.
Die Inhalte der Dokumente erläuterte Dr. Dieter Steinbach vor der Beschlußfassung. Aus Anlaß des Endes seiner Amtszeit als FIP-Präsident hob Steinbach gegenüber Vertretern der internationalen Fachpresse hervor, daß die FIP in den zurückliegenden Jahren versucht habe, politischer zu werden. Dies habe mit den Erklärungen zur Selbstmedikation auf dem FIP-Kongreß 1996 in Jerusalem begonnen. Die weitere Entwicklung habe zu den nun vorliegenden Dokumenten geführt, wobei der gemeinsamen Formulierung mit anderen Organisationen große Bedeutung zukomme. Manche Aspekte der Erklärungen zielten auf die Situation der Pharmazie in Entwicklungs- und Schwellenländern ab. So seien Sicherheit und pharmazeutische Qualität in Industrienationen gewährleistet. Doch in vielen anderen Staaten stellten Arzneimittelfälschungen ein so gravierendes Problem dar, daß die dortigen Regierungen ihren Bürgern den Zugang zu sicheren Arzneimitteln nicht garantieren könnten.
Zuständigkeiten der Berufsgruppen gegenseitig respektieren
Auch die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern werfe in unterschiedlichen Teilen der Welt ganz andere Schwierigkeiten auf. So habe sich die Trennung der beiden Berufe in Deutschland in einer 750jährigen Tradition bewährt und sei daher nach Auffassung von Steinbach hier kein Thema mehr. Doch in Afrika und vielen anderen Teilen der Welt gebe es Vermischungen zwischen den Zuständigkeiten. Mindestens in der Hälfte der Welt seien dispensierende Ärzte tätig.
Doch setze sich die FIP entschieden für die klare Abgrenzung der Aufgaben ein. Sie unterstütze daher auch nicht die Interessen der Apotheker, die selbst Arzneimittel verordnen, was ebenfalls in vielen Ländern verbreitet sei. Vielmehr komme es darauf an, die Funktion der jeweils anderen Berufsgruppe zu respektieren. Das Dokument zur Aufgabe der Ärzte und Apotheker beschäftige sich jedoch nicht nur mit solchen Abgrenzungsfragen, sondern auch mit der Kooperation. Steinbach verwies auf die Zusammenarbeit der deutschen Apotheker mit den praktischen Ärzten auf Verbandsebene. Vergleichbare Kooperationen auf nationaler Ebene existierten bisher nur in Dänemark und Kanada. Doch wolle die FIP die pharmazeutischen Organisationen in anderen Staaten auf diesem Weg unterstützen.
Verantwortungsbewußte Arzneimittelwerbung
Ein weiteres Dokument beschäftige sich mit Regeln für die Arzneimittelwerbung. Die zuweilen geäußerte Idee eines vollkommenen Werbeverbotes für Arzneimittel sei unrealistisch und in freiheitlichen Staaten nicht durchsetzbar. Vielmehr gehe es darum, unangemessene Werbetechniken zu verhindern, die beispielsweise mit Rabatten für Endverbraucher den Mehrverbrauch von Arzneimitteln fördern. Werbung dürfe außerdem nicht verhindern, daß der fachliche Rat von Ärzten oder Apothekern eingeholt werde. Gefragt sei daher eine verantwortungsbewußte Werbung.
Das Verantwortungsbewußtsein der Pharmaindustrie und der Apotheker komme auch im Dokument über die Selbstmedikation zum Ausdruck. Diese finde definitionsgemäß ohne Mitwirkung des Arztes statt, so daß es nur Aufgabe des Apothekers sein könne, die Selbstdiagnose des Patienten zu überprüfen.
Nach Darstellung von Steinbach solle angestrebt werden, Arzneimittel für die Selbstmedikation nur in der Apotheke und auch dort nicht in der Selbstbedienung abzugeben. Er erinnerte an die Bedeutung des Begriffes "OTC - over the counter", der bildlich eine Aushändigung eines Arzneimittels über einen HV-Tisch ausdrücke und eben keine Entnahme aus einem Freiwahlregal. Doch werde dieses Ideal beispielsweise in den USA, Großbritannien und den Niederlanden nicht erfüllt.
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