Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband hatten in diesem Jahr noch das Ziel, das Schiedsverfahren rund um Entlassrezepte sowie die Auslegung der neuen Abgaberegeln im Fall von Lieferengpässen, die sich aus dem Arzneimittellieferengpassgesetz (ALBVVG) Pflegestudiumstärkungsgesetz ergeben haben, zum Ende zu bringen. Schließlich scheiden sowohl der Schiedsstellenvorsitzende Rainer Hess als auch das unparteiische Mitglied Ingwer Ebsen zum Jahresende aus.
Dieser Abschluss ist Anfang der Woche gelungen. Der Schiedsspruch liegt noch nicht schriftlich vor – aber die Rahmenvertragspartner sind bereits aufgerufen, ihren Vertrag und seine Anlage 8 anzupassen. Denn die Regelungen sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Entlastung bei Entlassrezepten
Schon bei einem Termin Mitte November war man beim schwierigen Thema Entlassrezepte vorangekommen – und zwar ganz im Sinne der Apotheken. Zwei Jahre hatten Kassen und DAV miteinander gerungen, wie mit fehlerhaften Verordnungen umzugehen ist und wie Retaxgefahren im Zaum gehalten werden können.
Die wichtigste Neuerung ist hier: Telefonische Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt ist bei unklaren Verordnungen grundsätzlich nicht mehr nötig. Lediglich bei BtM- und T-Rezepten müssen die Apotheken auch künftig genauer hinschauen – wegen potenzieller Risiken.
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