Keine Amtsmüdigkeit bei Lauterbach

Kabinett bringt neue Gesundheitsgesetze auf den Weg

Berlin - 19.12.2024, 09:15 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat noch immer ambitionierte Projekte. (Foto: DAZ/mz)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat noch immer ambitionierte Projekte. (Foto: DAZ/mz)


Einige ambitionierte Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums sind auf der Strecke geblieben. Doch Minister Lauterbach zeigt sich zuversichtlich, weiter politisch wirken zu können. Das Bundeskabinett hat zwei weiteren Gesetzesvorhaben des BMG grünes Licht gegeben. Bei der geplanten nationalen Suizidprävention könnten auch die Apotheken eine Rolle spielen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Mittwoch zwei weitere Gesetzesentwürfe seines Ministeriums durchs Kabinett gebracht. Eines davon ist das Gesetz zur Suizidprävention: Durch verbesserte Aufklärung, Unterstützungsangebote und Information – der Minister plant unter anderem Bahnstrecken intensiver zu überwachen – sollen Suizide verhindert werden: „10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben. Das können wir nicht weiter hinnehmen.“ Deshalb plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Schaffung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention, die die einzelnen regionalen Beratungsangebote vernetzen soll.

Suizid-Prävention in der Apotheke?

Zudem sieht der Entwurf vor, dass „Angehörige bestimmter Berufsgruppen“ bei Hinweisen auf Suizidalität, die ihnen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bekanntwerden, aktiv werden sollen: Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Suizidgefahr sollen sie auf Beratungs- und Hilfsangebote hinweisen, soweit ihnen diese bekannt sind.

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Suizid­prävention in der Apotheke

Zu diesen Berufsgruppen sollen in erster Linie und Ärztinnen und Ärzte, aber auch „Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder das Führen der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, sowie deren berufsmäßige Gehilfen“. Damit sind auch Apotheker*innen und das Apothekenpersonal angesprochen. 

Weiterhin sollen Berufspsycholog*innen und Mitarbeiter*innen verschiedener Beratungsstellen, sowie Sozialarbeiter*innen und Lehrkräfte zu diesen Berufsgruppen gezählt werden. 

Erweiterte Kompetenzen für Pflegekräfte

Weiterhin hat das Kabinett den Entwurf für das „Pflegekompetenzgesetz“ beschlossen. Dieser sieht vor, dass Pflegekräfte erweiterte Kompetenzen erhalten und stärker als bisher in die Versorgung eingebunden werden. Dadurch soll potenzieller Nachwuchs für das Berufsfeld motiviert werden. Zudem will man so die Arztpraxen entlasten.

Die Kompetenzen der Pflegeberufe sollen insbesondere in den Bereichen Wundmanagement, Diabetes und Demenz erweitert werden. „Pflege kann mehr, als sie bislang darf“, sagte Lauterbach. Zudem soll es Pfleger*innen ermöglicht werden, Folgeverordnungen für verschiedene Leistungen, etwa für Hilfsmittel auszustellen. Arzneimittel sind aber nicht umfasst. Klargestellt wird auch, dass mit den erweiterten Befugnissen Pfleger*innen zukünftig heilberufliche Aufgaben ausüben dürfen. 

Vertrauliche Skonto-Gespräche

Und wie sieht es mit anderen Vorhaben aus, die sich noch in der Schwebe befinden? Auf die Frage, ob Großhandelsskonti für Arzneimittel noch in dieser Legislaturperiode mittels Rechtsverordnung wieder zugelassen werden könnten, hielt sich Lauterbach bedeckt – hierzu gebe es vertrauliche Gespräche mit der ABDA, zu denen er sich nicht äußern wolle.

Ein Kabinettsbeschluss von Mitte November zum Verbot von Lachgas, GBL und 1,4 Butandiol könne wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr realisiert werden, räumte Lauterbach ein. 

Allerdings ist die Situation bei den Entwürfen für das Pflegekompetenz- und Suizidpräventionsgesetz kaum anders. Auch hier ist der Zeitrahmen für die parlamentarische Abstimmung mehr als eng gesetzt. Obwohl Lauterbach nach eigener Aussage breite Unterstützung im Bundestag für die neuen Vorhaben erwartet, zeigte er sich skeptisch, ob diese noch in der laufenden Legislatur erlassen werden können. Er ist jedoch optimistisch, die beiden geplanten Gesetze spätestens zu Beginn der neuen Legislatur abwickeln zu können. Dazu müsste er aber auch in einer neuen Regierung Gesundheitsminister sein – vermutlich wird kein anderer seine Entwürfe eins zu eins erneut einbringen. 

Die Zuversicht, auch nach der Bundestagswahl im Februar weiter als Bundesgesundheitsminister arbeiten zu können, scheint Lauterbach nicht abhandengekommen zu sein. „Ich bin nicht amtsmüde“, sagte er bei der Pressekonferenz auf die Frage nach seiner beruflichen Zukunft.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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