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Gegen Arzneimittelversender
Rabattgutscheine: Freie Apothekerschaft klagt auf Unterlassung
Noch immer werben Shop Apotheke und DocMorris mit Rabattgutscheinen für die Nutzung ihrer E-Rezept-App. Die Freie Apothekerschaft klagt nun auf Unterlassung.
Die Freie Apothekerschaft (FA) reicht ihre nächste Klage ein: Der Verein hat gegen DocMorris und Shop Apotheke auf Unterlassung von Rabattgutschein-Aktionen geklagt, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Es geht dabei um Werbung für die Einlösung von E-Rezepten über die jeweilige App der Unternehmen. „Bis zu 10 Euro sparen bei der ersten E-Rezept-Einlösung in unserer App“, hieß es beispielsweise auf der Webseite von Shop Apotheke.
Die FA hatte Ende Mai bereits Shop Apotheke wegen der Werbung abgemahnt. Wie der Verein mitteilt, würden die Arzneimittelversender jedoch die entsprechende deutsche Vorschrift des § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V für unionsrechtswidrig erachten, sich nicht daran gebunden fühlen, weswegen sie die Abmahnungen zurückwiesen.
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Das wolle man nicht gelten lassen, heißt es von der FA. Gestützt sieht man sich durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Münchens, demnach die Rx-Preisbindung nicht gegen EU-Recht verstößt. Man dränge daher „auf klare Verhältnisse“ und klage mithilfe der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, die auch bei weiteren Klagen die FA unterstützt, auf Unterlassung.
„Es kann nicht sein, dass die sog. Hollandversender jedes Schlupfloch ausprobieren und damit auch noch durchkommen“, sagte die 1. Vorsitzende, Daniela Hänel. „Der Schaden für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ist immens. Wir bleiben jetzt konsequent und sind zuversichtlich, dass die Gerichte die unverfrorene Feigenblatt-Argumentation der Versender zurückweisen werden.“
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