10-Euro-Gutschein und „schnelle Lieferung“

ihreApotheken.de mahnt Shop Apotheke ab

Berlin - 15.10.2024, 16:00 Uhr

Christian Ulmen wirbt für die CardLink-Lösung der Shop Apotheke. (Screenshot: ShopApotheke.de)

Christian Ulmen wirbt für die CardLink-Lösung der Shop Apotheke. (Screenshot: ShopApotheke.de)


Shop Apotheke lässt es sich etwas kosten, um an deutsche E-Rezepte zu gelangen. Gegen das 10 Euro-Sparversprechen geht nun auch IhreApotheken.de juristisch vor.

Seitdem den großen EU-Arzneimittelversendern das CardLink-Verfahren zur Verfügung steht, scheuen sie keine Kosten, um es bei den Menschen in Deutschland bekannt zu machen. Shop Apotheke setzt nach wie vor auf einen 10-Euro-Gutschein für die erste E-Rezept-Einlösung via App – und wirbt mit den Promis Günther Jauch und Christian Ulmen. 

DocMorris ist mittlerweile auch zu diesem Modell übergangen. Zuletzt lockte der Shop Apotheke-Konkurrent in seiner E-Mail-Werbung sogar mit einem 20 Euro-Gutschein. Zuvor reichte hier bereits ein Probe-Scan der eGK, um an den Bonus zu gelangen. Damit wurde die Prämie zumindest nicht direkt an den Erwerb eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels geknüpft. 

Die Aktionen der Shop Apotheke haben bereits die Freie Apothekerschaft und den Marketingverein Deutscher Apotheker (MVDA) zu juristischen Schritten veranlasst. Nun ist auch die Plattform der Vor-Ort Apotheken IhreApotheken.de aktiv geworden. Sie sieht in dem 10-Euro Gutschein für die Bestellung eines Rx-Arzneimittels einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht. Und die verwendete Werbeaussage „schnelle Lieferung“ hält sie für irreführend und wettbewerbswidrig. Denn: Während bei iA.de Arzneimittel tatsächlich in der Regel am selben Tag erhältlich seien, sei dies bei Shop Apotheke ausgeschlossen. 

Vorerst hat iA.de Shop Apotheke aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Erfolgt diese nicht bis zum 15. Oktober, geht es vor Gericht. Vertreten lässt sich der im Zukunftspakt Apotheke verankerte Plattformbetreiber, hinter dem die Noweda als Mehrheitsgesellschafter sowie der Burda Verlag und Pharma Privat stehen, von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Legal? Illegal? Scheißegal?

von Rainer W. am 25.10.2024 um 10:58 Uhr

Über der Grenze machen die Versandhäuser ohne jegliche Kontrolle was sie wollen, missachten Gesetze und lassen Strafen verjähren.

Sämtliche in Deutschland geltenden Regeln für den Arzneimittelhandel sind hier ausgehebelt.

Es ist an der Zeit, diesen rechtsfreien Zustand zu beenden und die Niederlande von der Länderliste zu streichen.

Mildere Maßnahmen wie Bußgelder und Gerichtsurteile haben keine Wirkung entfaltet und wurden ignoriert. Wie lange will der deutsche Rechtsstaat sich noch auf der Nase herumtanzen lassen?



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Klage

von Ingrid Schierle am 20.10.2024 um 9:25 Uhr

Wie viele Klagen braucht es eigentlich, damit man in Berlin tätig wird?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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