Was sind die wichtigsten Punkte des GHG?
- Kinder und Jugendliche haben künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung. Damit sollen insbesondere Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Diese Erkrankung bringt ein hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits im jungen Erwachsenenalter mit sich. Als geeigneten Zeitpunkt nennt der Gesetzentwurf die in der Regel noch gut frequentierte Gesundheitsuntersuchung U9 für Kinder im Alter von etwa 5 Jahren oder aber die J1 (12 bis 14 Jahre). Zu letzter laden Krankenkassen individuell ein, damit mit den Kindern und Jugendlichen gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten gesprochen werden kann.
- Für Erwachsene wird die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert. Vorgaben macht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
- Gesetzlich Versicherte werden von ihren Krankenkassen zu den Check-ups eingeladen und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken. Entsprechend gibt es eine neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) für Apotheken
- Es sind zudem zwei weitere neue pDL geplant: Eine etwas schmaler angesetzte Beratung mit Messung zu Risikofaktoren, die auch pharmazeutisches Personal durchführen darf. Zudem eine Beratung in Form einer Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen, die ebenfalls PTA erbringen dürfen. Was der Gesetzentwurf allerdings nicht enthält, sind Aussagen zur Finanzierung. Die Vergütung soll die Selbstverwaltung (DAV und GKV im Benehmen mit der PKV) zwar regeln – ein höherer Zuschlag für die pDL ist jedoch nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Im Zuge der Apothekenreform soll dieser sogar gesenkt werden.
- Zudem soll ein klarstellender gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern geregelt werden, der es ermöglicht, diese Medikamente frühzeitiger als zuvor und entsprechend dem individuellen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verordnen. Der G-BA soll noch vor Inkrafttreten des GHG seine Arzneimittel-Richtlinie entsprechend anpassen. Das Verfahren läuft bereits.
- Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet. Er ist künftig nicht nur auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert.
- Die Erteilung einer ärztlichen Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der Gesundheitsuntersuchungen wird regelmäßig extrabudgetär vergütet.
- Disease-Management-Programme (DMP) werden inhaltlich weiterentwickelt und die Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt. Unter anderem wird der G-BA gesetzlich beauftragt, Anforderungen an ein neues strukturiertes Behandlungsprogramm für behandlungsbedürftige Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen.
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