ABDA in Gesprächen

Wirtschaftsgutachten zum Apothekenhonorar liegt weiter auf Eis

Berlin - 23.08.2024, 09:15 Uhr

Der Gießener Volkswirt Georg Götz stellte sein Gutachten im April auf dem Wirtschaftsforum in Potsdam vor. (Foto: ABDA/André Wagenzik) 

Der Gießener Volkswirt Georg Götz stellte sein Gutachten im April auf dem Wirtschaftsforum in Potsdam vor. (Foto: ABDA/André Wagenzik) 


Mit einem Gutachten zum Apothekenhonorar wollte die ABDA ihre Bemühungen im Zuge der geplanten Apothekenreform flankieren. Doch seit der Präsentation des Werks im April beim DAV-Wirtschaftsforum liegt es auf Eis. Was ist daraus geworden? 

Zwei Gutachten wollte die ABDA vorlegen, um ihre Positionen zur Apothekenreform zu untermauern: Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Udo Di Fabio, beschäftigte sich im Auftrag der Standesvertretung mit den sogenannten Scheinapotheken ohne Approbierte. Er kommt unter anderem zu dem Schluss, dass sich aus verfassungsrechtlicher Sicht die Frage stelle, ob der Staat mit der Ausdünnung der Apothekerpräsenz seine Schutzpflicht unterschreite. Wenn der Gesetzgeber von einem jahrzehnlang bewährten System abrücke, dann brauche er gute – vor allem auch empirische – Gründe.

Zudem sollte der Gießener Volkswirt Professor Georg Götz die Frage beantworten, ob die im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angelegte Umverteilung des Apothekenhonorars tatsächlich das Apothekensterben bremsen könne. Die klare Antwort lautet: Nein. Bis zu diesem Punkt erfüllen die Gutachten ihren Zweck und stützen die Haltung der ABDA – allerdings ging Götz noch einen Schritt weiter und zeigte auf, wie man den Apotheken wirklich helfen könnte. 

Eine rote Linie für die ABDA

Und an dieser Stelle wurde manch ein Zuhörer nervös, als der Wirtschaftsexperte sein Werk im April in Potsdam beim DAV-Wirtschaftsforum präsentierte. Denn Götz regte an, das Fixum in seiner Höhe zu staffeln, je nachdem, wie viele Packungen eine Apotheke monatlich abgibt. Das wäre das Ende der Gleichpreisigkeit – eine rote Linie, die die ABDA wohl sicher nicht überschreiten will.

Dem Vernehmen nach soll der Inhalt des Gutachtens innerhalb der ABDA-Reihen so umstritten gewesen sein, dass die Bundesvereinigung von einer Veröffentlichung absehen wollte. So war es aus mehreren gut informierten Quellen zu hören. Auf die Bitte um eine Stellungnahme dazu, dass das Gutachten unveröffentlicht zu den Akten gelegt werden soll, hieß es seinerzeit von der ABDA: „Wir stehen mit Prof. Götz weiterhin im engen Austausch bezüglich des Honorar-Gutachtens. Einen Zeitpunkt der Veröffentlichung können wir derzeit noch nicht nennen.“ Ein Dementi sieht anders aus.

Mehr zum Thema

Inzwischen läuft der Apothekerschaft die Zeit davon. Auch wenn der Entwurf einer Apothekenreform es Mitte der Woche erneut nicht ins Kabinett schaffte: Will man inhaltlich noch Einfluss nehmen, muss das Gutachten schnellstmöglich in den Umlauf. Doch danach sieht es aktuell nicht aus: Auf Nachfrage der DAZ antwortet die ABDA jetzt, man befinde sich noch immer in Gesprächen. Näheres ließ die Standesvertretung nicht durchblicken.

Ob die ABDA das Gutachten zeitnah veröffentlichen wird, ist also mehr als fraglich. In der Zwischenzeit hat sich zudem die Prämisse leicht verändert. Zum Zeitpunkt, als das Gutachten entstand, war noch angedacht, die Marge auf 2 Prozent festzuschreiben. Nach aktuellem Stand soll sie nun jedoch jährlich zusammen mit dem Fixum zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden. Es bleibt abzuwarten, ob und gegebenenfalls mit welchen Anpassungen das Gutachten noch Eingang in die politische Debatte um die Apothekenreform finden wird.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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3 Kommentare

Honorargutachten

von Ingrid Schierle am 24.08.2024 um 7:35 Uhr

Wenn die Aushebelung der Gleichpreisigkeit angeblich das Problem ist, dann lässt sich dies lösen, indem der Kassenabschlag gestaffelt wird. Bis zu einer Packungszahl von x liegt er bei 0€, bei Packungszahl y 2€ und bei Packungszahl z eben bei 5€ (diese Zahlen sind natürlich beispielhaft und müssten genau ermittelt werden)
Auf diese Art und Weise wäre der Versand schlagartig raus, da nicht mehr rentabel und die Versorgung über vor Ort Apotheken in der Breite wäre gesichert.
Fakt ist aber vielmehr, dass die kleinen Apotheken immer vorgeschoben werden, wenn es um die Sicherstellung der Versorgung geht, weil sich das besser verkauft. Ich bin es Leid, immer nur die Alibi-Apotheke spielen zu dürfen, wenn dann aber Vorschläge kommen, von denen wirklich die Kleinen profitieren würden, dann wird das sofort abgeschmettert, oder unter unter Verschluss gehalten.
Falsches Spiel auf allen Ebenen, seitens der Gesundheitspolitik und der Standespolitik.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Honorargutachten

von kleiner Landapotheker am 24.08.2024 um 11:01 Uhr

Sehr gute Idee! Wird aber, wie Sie schon schreiben, nicht umgesetzt werden. Unsere Kollegen, die uns in den Kammern und Verbänden vertreten, haben ja alle keine kleine Landapotheke - sonst müssten sie diese ja schließen, wenn sie zu den Versammlungen gehen - deshalb verstehen die unsere Probleme ja auch schon nicht.

Götz-Gutachten

von Roland Mückschel am 23.08.2024 um 9:41 Uhr

Wenn dieses Gutachten von der ABDA abgewürgt wird ist es genau das RICHTIGE um die Probleme der Apothekerschaft zu lösen und nicht dazu da die Besser-Apotheken noch mehr zu stärken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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