Rechnung mit einer Mengenstaffel wirft Fragen auf
Der Ökonom und sein Team rechneten daher mit einer Mengenstaffel: Bis zu einer definierten Abgabemenge wird ein höheres Fixum gezahlt, für jede darüber hinausgehende Packung ein niedrigeres. Dieses niedrigere Fixum müsse jedoch mindestens kostendeckend sein. Als Schwellenwert zogen die Studienautoren eine Packungszahl von etwa 15.000 Stück heran. Denn das entspreche grob dem, was besonders umsatzschwache Apotheken abgeben.
Unter der Voraussetzung, dass kein zusätzliches Geld ins System fließen soll, die existenzbedrohten Apotheken aber in ausreichendem Maße unterstützt werden, müsste demnach das obere Fixum bei 10,92 Euro (9,43 Euro nach Apothekenabschlag) liegen, das untere bei 7,49 Euro (6 Euro nach Apothekenabschlag). Dabei bleiben Götz und Kollegen „in der Denkwelt des BMG“ – der Apothekenabschlag wird also auf 1,77 Euro brutto (1,49 Euro netto) zurückgeschraubt, die Marge auf 2 Prozent gesenkt. In dieser Konstellation bekämen die Apotheken mit einem Jahresumsatz von weniger als 1 Million Euro im Mittel knapp 33.400 Euro extra, die Apotheken mit einem Jahresumsatz von 3 Millionen Euro oder mehr würden im Schnitt mit fast 30.000 Euro belastet.
Setzt man demgegenüber voraus, dass die umsatzstarken Apotheken nicht belastet werden sollen, ergibt sich ein unteres Fixum von 8,14 Euro (6,65 Euro nach Apothekenabschlag) pro Packung, das obere Fixum bliebe bei 10,92 Euro. Daraus folgten Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von rund 310 Millionen Euro jährlich.
Die Berechnungen werfen Fragen auf – denn für die Umsetzung wäre es nötig, die Gleichpreisigkeit für Arzneimittel zu opfern. Auf Nachfrage der DAZ sagte Götz, der gewünschte Effekt lasse sich auch durch eine Art Bonussystem erreichen: Zunächst könnten demnach alle Apotheken die Arzneimittel für den Preis abgeben, der sich nach dem unteren Fixum ergibt. Im Anschluss werde dann für die ersten 15.000 Packungen eine Sonderzahlung fällig. Zudem betonte der Volkswirt während seines Vortrags mehrfach, dass die verwaltungsrechtliche Umsetzung nicht Gegenstand des Gutachtens gewesen sei.
1 Kommentar
Das Ziel ist ja Vernichtung von Apotheken
von ratatosk am 24.04.2024 um 8:37 Uhr
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