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Tagesordnung ohne Reformgesetz
Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform ist wohl verschoben
Die Regierung wird die Apothekenreform am morgigen Mittwoch offenbar noch nicht beschließen. Nach DAZ-Information steht das Reformgesetz derzeit nicht auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am den 21. August. Kurzfristige Änderungen sind jedoch möglich.
Das Ringen um die Apothekenreform sorgt offenbar weiterhin für Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess: Nach aktueller Information der DAZ soll das Gesetzesvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) derzeit nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts für den morgigen Mittwoch stehen. Eine frühere Version hatte die Reform noch enthalten – ebenso wie das Gesundes-Herz-Gesetz, mit dem sich die Regierung am 21. August wohl auch nicht befassen wird.
Vergangene Woche deutete sich bereits an, dass der Gesetzgebungsprozess zum Apotheken-Reformgesetz ins Stocken geraten würde. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) meldete einen sogenannten Leitungsvorbehalt für Teile des Reformpakets an. Unter anderem geht es dabei laut einer Ministeriumssprecherin „unter anderem“ darum, ob „eine oder mehrere Apothekerinnen und/oder Apotheker in direkter und persönlicher Verantwortung als Filialleitung fungieren sollten“. Damit nennt sie nicht konkret die aus Apothekensicht indiskutable Apotheke ohne Apotheker. Der Referentenentwurf will es Apothekeninhaberinnen und -inhabern auch ermöglichen, die Leitung von Filial- und Zweigapotheken selbst wahrzunehmen und keine Verantwortlichen zu benennen sowie die Filialleitung auf zwei Approbierte aufzuteilen.
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„Eine reine Umverteilung wird bei der Apothekenvergütung nicht genügen“
Der Leitungsvorbehalt betrifft aber nicht nur diesen einen Punkt, wie aus der Formulierung hervorgeht. Und eine Einigung zwischen Lauterbach und Stark-Watzinger steht aktuell noch aus: Wie eine Sprecherin des BMBF am heutigen Dienstagnachmittag auf DAZ-Anfrage mitteilte, ist der Abstimmungsprozess noch immer nicht abgeschlossen. Damit dürfte ein Kabinettsbeschluss am morgigen Mittwoch vom Tisch sein. Denn laut Ministerium wird das Vorhaben erst nach Abschluss der Abstimmungen ins Kabinett eingebracht. *
FDP wehrt sich gegen Scheinapotheken
Bekannt ist, dass die FDP den geplanten Scheinapotheken überaus skeptisch gegenübersteht. „Für mich ist klar, dass das Apothekengesetz nur mit erheblichen Nachbesserungen beschlossen werden kann“, teilt etwa die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke auf DAZ-Anfrage mit. Sie ist innerhalb ihrer Fraktion auch für die Apothekenthemen zuständig. Lütke stellt klar: „Eine Apotheke ohne Apotheker, also eine bloße Abgabestelle, lehne ich ab, denn sie wird die Versorgung nicht stärken und stellt keinen Beitrag zur Sicherung der pharmazeutischen Versorgung dar – auch nicht im ländlichen Raum.“
Ziel bleibe eine Reform, die „die Freien Berufe stärkt und bei der Vergütung, auch beim Fixum, mehr als eine bloße Umverteilung erreicht“, so die Abgeordnete. „Dafür ist zu lange nichts in diesem Bereich passiert. Zudem besteht Handlungsbedarf bei Digitalisierung und Entbürokratisierung, um unsere Apotheken zukunftsfähig zu machen. Es ist Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Apotheken weiterhin eine tragende Säule der lokalen Gesundheitsversorgung bleiben."
Kurzfristige Änderungen sind möglich
Neben Lütke sprachen sich jüngst aus FDP-Kreisen unter anderem der Gesundheitsexperte Andrew Ullmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner gegen die Apotheke ohne Apotheker aus. Ob der Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform tatsächlich aufgeschoben ist, wird sich am morgigen Mittwoch zeigen. Änderungen an der Tagesordnung sind auch kurzfristig noch möglich.
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* Hinweis: Der Artikel wurde am 20. August 2024 um 16.10 Uhr um den aktuellen Stand der Abstimmung ergänzt.
1 Kommentar
Apotheken-Reformgesetz?
von Joachim Wenking am 21.08.2024 um 10:45 Uhr
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