Hilfstaxe

Zyto-Zubereitungen für Privatversicherte sollen günstiger werden

Berlin - 30.07.2024, 16:45 Uhr

Joachim Patt, stellvertretender Direktor des PKV- Verbands, will, dass auch Privatversicherte von Einkaufvorteilen der Zyto-Apotheken profitieren. (Foto: PKV) 

Joachim Patt, stellvertretender Direktor des PKV- Verbands, will, dass auch Privatversicherte von Einkaufvorteilen der Zyto-Apotheken profitieren. (Foto: PKV) 


Auch die privaten Krankenversicherer wollen bei der Versorgung ihrer krebskranken Versicherten mit Zyto-Zubereitungen von der Hilfstaxe profitieren. Dass Apotheken beim Einkauf der Wirkstoffe erzielte Rabatte nicht an Privat-Patienten weitergeben, ärgert den PKV-Verband. Er forderte, im Zuge des Apotheken-Reformgesetzes die PKV in die Hilfstaxe einzubeziehen – und er wurde erhört.

Wie viel Geld Apotheken von den Krankenkassen für Fertigarzneimittel erhalten, die sie in patientenindividuell hergestellten Zubereitungen verwenden, bestimmt die zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Hilfstaxe. Schon im Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz sollten die sozialrechtlichen Vorgaben für diese besonderen Preisverhandlungen nachgeschärft werden: Die bereits jetzt möglichen Preisabfragen der Krankenkassen bei Apotheken und Pharmaunternehmen sollen künftig schneller und strukturierter ablaufen – insgesamt soll mehr Transparenz in die Preise einkehren, die immer wieder als zu hoch kritisiert werden.

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Die privaten Versicherer sind bislang außen vor, wenn es um die Hilfstaxe geht. Für ihre Versicherten ist die Arzneimittelpreisverordnung einschlägig, wenn es um die Abrechnung parenteraler Zubereitungen geht. Der PKV-Verband hatte dies bereits vor einem Jahr kritisiert, als ein Medienbericht zum „Krebskartell“ hohe Wellen schlug. In seiner Stellungnahme zur Verbändeanhörung zum Apotheken-Reformgesetz legte er nach: Dass Privatversicherte hier mit den regulären Listenpreisen konfrontiert seien, „die weit über den tatsächlichen Einkaufspreisen der Apotheken liegen“, sei eine „Ungleichbehandlung“, die mit der Einheitlichkeit des Apothekenabgabepreises nach § 78 Arzneimittelgesetz unvereinbar sei. PKV- Versicherte und Beihilfeberechtigte müssten daher in den Preisvereinbarungsmechanismus der Hilfstaxe (§ 129 Abs. 5a Sozialgesetzbuch V) einbezogen werden.

PKV: Unfaire Ungleichbehandlung

Diese Woche bekräftigte der stellvertretende Verbandsdirektor Joachim Patt in einem auf der PKV-Webseite veröffentlichten Interview nochmals, dass krebskranke Privatversicherte das Nachsehen hätten: Apotheken, denen pharmazeutische Unternehmen beim Kauf der Wirkstoffe „teilweise sehr hohe Rabatte“ gewährten, gäben diese nicht an die Patienten weiter, „sondern pochen auf die offiziellen Preise nach der Arzneimittelpreisverordnung“. Das führe dazu, dass die Kosten für Privatversicherte oft um „Hunderte bis Tausende Euro“ zu hoch angesetzt würden. „Das ist unfair und muss endlich beendet werden“.

Als Beispiel für einen Vergleich bemüht Patt den Wirkstoff Bevacizumab. In der GKV würden hierfür gemäß der Hilfstaxe aktuell 1.494,42 Euro aufgerufen. In der PKV liege der Preis mit 3.581,04 Euro mehr als doppelt so hoch – eine „Fehlentwicklung“, die dringend korrigiert werden müsse.

Erneut fordert Patt, im Rahmen der Apothekenreform, die PKV in die Hilfstaxe einzubeziehen.  Das ist allerdings bereits geschehen. Der Entwurf für den anstehenden Kabinettsbeschluss sieht genau das vor.

Demnach haben die zwischen DAV und GKV-Spitzenverband getroffenen Preisvereinbarungen für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln künftig „im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung“ zu erfolgen. „Hierdurch soll gewährleistet werden, dass etwaige Effizienzreserven aus den Preisverhandlungen auch zugunsten der Unternehmen der privaten Krankenversicherung gehoben werden können“, heißt es dazu in der Begründung.

Ganz umsonst soll es die neuen Einsparungen aber nicht geben: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass GKV-Spitzenverband und PKV-Verband eine Vereinbarung über die angemessene Beteiligung der PKV-Unternehmen an den Kosten für die Hilfstaxen-Vereinbarungen und das Schiedsstellenverfahren zu schließen haben. Aber auch das hatte der PKV-Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz so vorgeschlagen.

PKV-Verband ist noch nicht ganz zufrieden

Noch steht der Kabinettbeschluss zum Reformgesetz aus – erst nach der Sommerpause geht es ins parlamentarische Verfahren. Es sieht ganz so aus, als könne die PKV zwar bereits einen Erfolg für sich verbuchen, Nachbesserung ist aus Verbandssicht dennoch nötig: Um die Anwendung der Rabatte auf die Privatversicherten zu ermöglichen, müssten auch noch Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung vorgenommen werden (§ 5 Abs. 4 und 5 AMPreisV), erklärte ein Sprecher auf Nachfrage. Auch das hatte der PKV-Verband bereits in seiner Stellungnahme eingebracht.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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