Stellungnahme zum Apotheken-Reformgesetz

Wie die Freie Apothekerschaft höhere Honorare finanzieren will

Berlin - 04.07.2024, 11:15 Uhr

Die FA will die Erhöhung des Apothekenhonorars über eine höhere Zuzahlung finanzieren. ( Foto: contrastwerkstatt/ AdobeStock)        

Die FA will die Erhöhung des Apothekenhonorars über eine höhere Zuzahlung finanzieren. ( Foto: contrastwerkstatt/ AdobeStock)        


Auch die Freie Apothekerschaft erteilt den Plänen, den Apothekenbetrieb ohne approbierte*n Apotheker*in zu ermöglichen, eine klare Absage. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz macht sie zudem deutlich, dass die sofortige Anpassung der Honorare „alternativlos“ sei. Finanziert werden könne dies beispielsweise über eine Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlung.

Zunächst stand die Freie Apothekerschaft (FA) nicht auf dem Verteiler für die Anhörung zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz am 25. Juni. So ging es auch anderen Verbänden, die durchaus etwas zum Thema sagen wollten. Aber das bedeutete nicht gleich einen Ausschluss. Das Bundesgesundheitsministerium erweiterte die Verbände-Liste auf Nachfrage und lud auch die FA noch ein.

Für die schriftliche Stellungnahme blieb ein paar Tage länger Zeit – und auch die gab der Verein im Anschluss noch ab. Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA erklärte in einer Pressemitteilung von diesem Dienstag, dass man die Anhörung zunächst habe abwarten wollen, um daraus Schlüsse ziehen zu können. Den Austausch im Ministerium empfand sie als „positiv, auf Augenhöhe und mit Respekt“. Das BMG sei an konstruktiven Vorschlägen interessiert, habe bei der Anhörung alle Punkte zur Diskussion gestellt und die einzelnen Verbände gehört.

Mehr zum Thema

Die elfseitige Stellungnahme der FA basiert nicht zuletzt auf einem Kurzgutachten der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein zum Thema Apotheke „light“ – also dem Plan, dass eine Apotheke unter bestimmten Voraussetzungen auch geöffnet und betrieben werden kann, wenn kein*e Apotheker*in zugegen ist. Die FA-Anwälte kommen zu dem Schluss, dass die beabsichtigte Regelung gegen höherrangiges Recht verstößt: Die im Apothekengesetz verankerte Pflicht zur persönlichen Leitung einer Apotheke. Zudem stelle sie einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar. Hänel fordert daher ebenso wie die ABDA und viele andere Verbände: „Die Apotheke ‚light‘ muss in dieser Form aus dem Referentenentwurf gestrichen werden“. Und sie kündigt an: „Sollte es nötig sein, werden wir mit unserer Kanzlei das weitere Vorgehen besprechen und gegebenenfalls Klage einreichen“.

Sofortige Honoraranpassung

Was der FA ebenfalls klar widerstrebt, sind Honorarpläne des BMG: Die sofortige Anpassung des Apothekenhonorars sei „alternativlos“ schreibt sie. Das Fixum von aktuell 8,35 Euro müsse sofort auf 12 Euro angepasst werden. Eine andere Möglichkeit wäre, es auf 10 Euro festzusetzen und dafür den Kassenabschlag ersatzlos zu streichen. Letzteres hätte den Vorteil einer erheblichen Entbürokratisierung für Apotheken und Krankenkassen.

Was die geplante stufenweise Absenkung des prozentualen Vergütungsanteils von 3 auf 2 Prozent betrifft, verweist die FA auf die für Apotheken nicht mehr zu stemmende Vorfinanzierung höherpreisiger Arzneimittel: Die Mehrheit der Apothekeninhaber*innen werde in eine noch größere Schieflage geraten, da nur wenige finanzielle Reserven und Mittel hätten, um Waren im Wert von mehreren tausend Euro vorzufinanzieren – schon gar nicht ohne Skonti. Sollte es doch so kommen, müsse der Kontrahierungszwang aufgehoben werden, so der Verein.

Mehr zum Thema

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Wie ist die Lieferengpass-Pauschale kalkuliert?

„Gute Erfolgsaussichten“

Freie Apothekerschaft erläutert Klageziele

Und wo soll das Geld für die Apotheken dann herkommen? Hier bringt die FA die gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel ins Spiel. Sie sei seit über 20 Jahren nicht angepasst worden, nicht einmal der Inflation entsprechend. „Über eine solche Anpassung kann sehr einfach und effektiv die Vergütung der Apotheken vor Ort gestärkt und umgesetzt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Patienten, deren finanzielle Möglichkeiten begrenzt sind, würden durch ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit und damit nicht belastet. Eine Anpassung sei auch nötig, weil die Preise patentgeschützter Arzneimittel immer weiter stiegen – ihre Wertigkeit müsse den Patientinnen und Patienten vermittelt werden. Für ihre Inkassoleistung bei der Zuzahlung sollten die Apotheken der FA zufolge zudem einen Aufschlag von 20 Prozent pro Zuzahlungsbetrag selbst behalten dürfen. Darüber hinaus schlägt die FA unter anderem vor, die Notdienstgebühr auf mindestens 10 Euro pro Patient zu erhöhen. Zudem sollte es einen Securpharm-Aufschlag von 50 Cent je Rx-Packung und eine Lieferengpasspauschale von mindestens 10 Euro pro Arzneimittel geben.

Pharmazeutische Kompetenz nutzen

Die FA unterbreitet überdies eine Reihe von Vorschlägen, die die pharmazeutische Kompetenz betreffen: Sie schlägt konkrete weitere Dienstleistungen vor, die über geplante Erweiterung des Impfangebots hinaus gehen. Zudem sollte es Apotheken „unbedingt möglich sein“, im Notfall mithilfe des Medikationsplans kleinste Rx-Packungen für die Akutversorgung an Patienten abzugeben – bezahlen sollten dann die Patienten selbst. Schließlich können Apotheken keine E-Rezepte ausstellen und die GKV werde auf diese Weise entlastet.

Wichtig ist der Freien Apothekerschaft nicht zuletzt, dass die Berufsbilder Apotheker*in und PTA weiterentwickelt werden. Dazu schlägt der Vorstand einen regelmäßig stattfindenden Runden Tisch mit dem Ministerium und relevanten Verbänden vor.

„Das Sparen ausschließlich auf dem Rücken der Apotheken passt nicht zu einem sozialdemokratisch geführten Bundesgesundheitsministerium“, stellt Hänel klar. Apotheken seien der „soziale Kitt in dieser Gesellschaft“. Mit ihrer Stellungnahme zeige die FA, „dass wir unseren staatlichen Versorgungsauftrag sehr ernst nehmen und uns neuen Ideen nicht verweigern“. Im Gegenzug erwarte sie von der Politik, dass sie ihre Verweigerungshaltung aufgibt und den Apotheken wenigstens den seit 20 Jahren nicht gezahlten Inflationsausgleich zugesteht. „Dieser ist essenziell, um die Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten“, so Hänel.


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


6 Kommentare

KuHkpUrjmGyq

von qfkjNKmHSsA am 27.07.2024 um 17:30 Uhr

PzaWyhxoJYEfulS

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Engagement Freie Apothekerschaft

von Roland Mückschel am 04.07.2024 um 15:47 Uhr

Möchte mich bei Ihnen herzlichst bedanken was sie für die Todgeweihten leisten
Lassen sie sich nicht von anderen irritieren.
Beim Konglomerat arbeitet jeder auf eigene Rechnung.
Die brauchen nicht querschiessen, das ist unwürdig.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Patienten anregen, zu schröpfen?

von Ulrich Ströh am 04.07.2024 um 12:24 Uhr

Die Patienten für uns ins Boot ziehen und gleichzeitig anregen , die Zuzahlung für Arzneimittel für die gleichen Patienten zu erhöhen…

Das muss mir die FA erklären.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Patienten anregen, zu schröpfen

von Peter am 04.07.2024 um 14:57 Uhr

Den Patienten ist schon bewusst, dass wir so ziemlich der einzige Platz in ihrem Leben sind, bei dem sie heute noch dasselbe wie vor 20 Jahren zahlen was Rezepte angeht.
Wenn Patienten abwandern aber bei uns dann wieder die kaufmännische Marge stimmt, somit mit weniger Kunden verdient werden kann, wäre es trotzdem ein Gewinn.
Gerade für kleine Apotheken, da diese meistens nicht über die mittlerweile nötige Kundenfrequenz verfügen. Von schröpfen nach 20 Jahren 5 Euro zudem nicht die Rede sein, da selbst die Renten ordentlich seit 2004 gestiegen sind. Oder sollen wir, weil die Lebensmittel und der Strom so teuer geworden sind jetzt verzichten um die Gesellschaft zu entlasten? Damit die ihre Preise weiterhin anpassen können?

AW: Patienten anregen, zu schröpfen

von Roland Mückschel am 04.07.2024 um 15:37 Uhr

Da muss man nix erklären.
Vermutlich zu einfach.

AW: Das Übliche

von Rolf Jägers am 04.07.2024 um 18:45 Uhr

Das ist wie immer bei den Apothekern - nur nicht die Kunden vergraulen. Nicht streiken, weil das ja die Kranken trifft. Nur nicht die Zuzahlung erhöhen, könnte ja jemand ärgerlich werden.
Dafür lieber weiter 20% auf alles, 5 verschiedene Zeitungen und noch ein Päckchen Taschentücher obendrauf.
Mit anderen Worten - keinen A... in der Hose. Kein Wunder, dass uns niemand ernst nimmt.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.