Stellungnahme zum Apotheken-Reformgesetz

Pharma Deutschland: Apotheke nur mit Apothekern!

Berlin - 01.07.2024, 15:45 Uhr

Dorothee Brakmann warnt vor einem Paradigmenwechsel für die flächendeckende Arzneimittelversorgung. (Foto: Pharma Deutschland)

Dorothee Brakmann warnt vor einem Paradigmenwechsel für die flächendeckende Arzneimittelversorgung. (Foto: Pharma Deutschland)


Auch der Branchenverband Pharma Deutschland stellt sich in seiner Stellungnahme zur geplanten Apothekenreform an die Seite der Apothekerschaft: Von Apotheken ohne Apotheker*innen hält man dort gar nichts. Zudem empfiehlt der Verband, die geplante Ausweitung von Impfungen nachzujustieren und die Gelegenheit zu nutzen, den Biologika-Austausch in der Apotheke zu begrenzen.

Auch die Arzneimittelhersteller haben sich zum Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz positioniert. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Pharma Deutschland (ehemals BAH), warnt in einer Mitteilung von diesem Montag: „Die geplanten Reformen sind ein Paradigmenwechsel für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. Wenn wir Apotheken ohne die Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers einführen, verlieren wir ein entscheidendes Element der Gesundheitsversorgung.“ Zwar müsse man den Personalmangel angehen, aber dies sei nicht der richtige Weg für eine hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung. 

Der Verband hatte vergangene Woche auch eine schriftliche Stellungnahme beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht. Darin betont er: Der Grundsatz, dass die Arzneimittelversorgung durch Apotheken mit Apothekern erfolgt, stehe nicht im Widerspruch zu Optionen für eine Spezialisierung oder Telepharmazie. So sollte etwa letzteres eine wirksame Ergänzung, jedoch keinen Ersatz darstellen. Auch wenn Pharma Deutschland angesichts der Herausforderungen im Gesundheitswesen Reformbemühungen grundsätzlich begrüßt, hält er die geplanten Reformen der Vergütung und Struktur der Apotheken für nicht geeignet, diesen wirksam zu begegnen.

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Der Verband hält zudem Nachbesserungsvorschläge bereit. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Stärkung der Hilfstaxe plädiert er dafür, die Rechtsgrundlage für Rabattverträge für onkologische Fertigarzneimittel, die für parenterale Zubereitungen verwendet werden, zu streichen (§ 130a Abs. 8c SGB V). Diese auf Landesebene vorgesehenen Verträge konterkarierten die in der Hilfstaxe zu treffenden Preisvereinbarungen und damit den Willen des Gesetzgebers, diese Hilfstaxe zu stärken. 

Schon in der Vergangenheit hatten Hersteller immer wieder darauf hingewiesen, dass sie nicht zweimal Rabatte gewähren könnten – weder den Apotheken und noch den Kassen.

Biologika-Austausch beschränken

Zudem nutzt der Verband die Gelegenheit, eine Änderung in den Vorgaben zur Biologika-Substitution in der Apotheke vorzuschlagen. Diese ist derzeit bekanntlich beschränkt auf parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten. Aber § 129 Abs. 1a Satz 6 SGB V besagt, dass dies nur „zunächst“ so ist – bewusst hielt sich der Gesetzgeber offen, hier weitere Arzneimittelgruppen für den Austausch freizugeben. Doch Pharma Deutschland sehe das Wort „zunächst“ gern gestrichen, sodass der Biologika-Austausch den jetzigen Rahmen auch künftig nicht sprengt. 

Der Verband begrüßt weiterhin die Pläne zur Ausweitung der Impfungen in Apotheken auf weitere Totimpfstoffe. Dies sei ein „guter Schritt“, um die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen. Allerdings kritisiert er, dass das Impfangebot an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Standardimpfungen ausgerichtet werden soll (beispielsweise Influenza-Impfungen für Menschen über 60). Tatsächlich haben Apotheken bislang auch viel weitgehender gegen Influenza geimpft. „Damit würde ein mittlerweile etabliertes, niederschwelliges Angebot für Patienten abgeschafft und das Ziel eines breiten Impfschutzes in der Bevölkerung konterkariert“, schreibt Pharma Deutschland. Der Verband fordert daher, dass Apotheken auch weiterhin Indikationsimpfungen anbieten können. Gerade mit Blick auf vulnerable Gruppen sei eine entsprechende Anpassung des Referentenentwurfs dringend nötig.

Konkret empfiehlt der Verband, dass folgende Impfungen in Apotheken durchgeführt werden dürfen:

  1. Indikationsimpfungen zusätzlich zu den schon vorgesehenen Standardimpfungen mit Totimpfstoffen;
  2. Impfungen für Reisende mit Totimpfstoffen.

Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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