Kritik an Apothekenreformplänen

Phagro setzt auf gemeinsame Skonto-Lösung

Berlin - 01.07.2024, 12:15 Uhr

Die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner. (Foto: Phagro)

Die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner. (Foto: Phagro)


Der Großhandelsverband Phagro sieht die Arzneimittelversorgung durch die geplante ausdrückliche Einräumung von Skonti für Apotheken gefährdet. Nötig sei eine leistungsgerechte Vergütung für Apotheken und den Großhandel. Eine einseitige finanzielle Zusatzbelastung des Großhandels werde die Versorgungsstruktur weiter schwächen.

Der pharmazeutische Großhandel hat das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs sehr viel entspannter aufgenommen als die Apotheken. In den vergangenen Monaten waren die Apotheken auf die neuen Bedingungen vorbereitet worden. Mit Skonti ist es nun vorbei. Es war daher spannend, wie der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) auf den Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes reagieren würde, der vorsieht, diese Skonti für Apotheken wieder zu erlauben. 

In ihrer Stellungnahme erklären die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner nun, dass eine Abschaffung der Mindestvergütung des pharmazeutischen Großhandels die Arzneimittelversorgung gefährde. „Die Eröffnung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne ist das Ende der sicheren Arzneimittelversorgung über den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel.“ Der Großhandel dürfe nicht zusätzlich finanziell belastet werden: „Wir appellieren an den Gesetzgeber, eine Lösung zusammen mit Großhandel und Apotheken im gemeinsamen Interesse an der Arzneimittelversorgung zu finden und keine einseitig belastenden und strukturvernichtenden Lösungen weiterzuverfolgen. Der Pharmagroßhandel muss Teil der Lösung sein.“

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Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass sowohl für die Apotheken als auch den Großhandel eine „leistungsgerechte“ Vergütungsstruktur besteht. Der Phagro nimmt dabei die Argumentation des Bundesgerichtshofs auf und fordert, die Apothekenvergütung anzuheben – durch eine entsprechende Anpassung der Apothekenzuschläge in § 3 Arzneimittelpreisverordnung, aber ohne die Zulassung von Großhandelsskonti. 

Am Rande der Wirtschaftlichkeit

Zwar könne der Großhandel die negativen Konsequenzen des Skonti-Urteils des Bundesgerichtshofs für die Apotheken nachvollziehen – schließlich sei man auch über deren langjährige Unterfinanzierung im Bilde. Jedoch betont der Phagro, dass auch seine Mitglieder „seit Jahren am Rande der Wirtschaftlichkeit“ arbeiteten: Nur mit einem verlässlichen und sicheren Mindestpreis sähen sie sich in der Lage, die Beschaffung, Lagerhaltung und Versorgung mit allen apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin bedarfs- und flächendeckend vorzunehmen.

Um seinen Auftrag zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung zu erfüllen sei der Festzuschlag von 73 Cent „zwingend“ notwendig erklären die Phagro-Geschäftsführer: „Das BGH-Urteil vom 8. Februar 2024 hat die Unterfinanzierung von Apotheken und Großhandel und damit die politischen Versäumnisse der letzten Jahre bloßgestellt. Eine gesetzliche Regelung, die einseitig zu Lasten des Großhandels geht, ist nicht verantwortungsvoll und schwächt die Arzneimittelversorgung in Deutschland.“


Deutsche Apotheker Zeitung
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1 Kommentar

Großhandel

von Beldowitz am 01.07.2024 um 12:25 Uhr

Warum gewährt der Großhandel dann den holländischen Versendern satte Rabatte?

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