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Bundesweit werden die Krankenkassen bis Jahresende keine fehlerhaft ausgestellten E-Rezepte retaxieren. Der Deutsche Apothekerverband hatte immer wieder an die Kassen appelliert, einer Friedenspflicht zuzustimmen – nun hat der GKV-Spitzenverband einer solchen Vereinbarung zugestimmt.
Schon seit dem flächendeckenden Start des E-Rezepts zu Jahresbeginn ist klar: Auch elektronisch ausgestellte Verordnungen sind vor Fehlern nicht gefeit. Dabei wurde den Apotheken doch stets versprochen, mit dem E-Rezept werde alles einfacher und sicherer. Die Realität zeichnete ein anderes Bild.
Doch nun können sich Apotheken auch sicher sein, dass sie nicht dafür zahlen müssen, wenn E-Rezepte ohne ihr Verschulden fehlerhaft ausgestellt sind bzw. Angaben fehlen. Einer solchen – schon seit langem eingeforderten – Friedenspflicht hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) am heutigen Freitag auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zugestimmt. Wie der DAV mitteilt, waren langwierige Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband vorangegangen. Gerungen wurde um eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag zwischen den Kassen und der Apothekerschaft. Jetzt steht diese. Die Friedenspflicht gilt laut DAV rückwirkend seit 1. Januar 2024 und zunächst bis zum 31. Dezember 2024.
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Die Apotheken können also ein knappes halbes Jahr nach E-Rezept-Einführung aufatmen. In einigen Regionen hatten sich zuvor schon einzelne Kassen bereit erklärt, auf Beanstandungen zu verzichten, wenn die Berufsbezeichnung auf der Verordnung fehlt oder nicht stimmt. Sogar das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits im vergangenen Februar hierauf beim GKV-Spitzenverband gedrängt – ebenso für ähnliche Fälle, sollten sie auftreten.
Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann zeigt sich nach dem endlich errungenen Verhandlungserfolgs zufrieden: „Die Fehler auf den E-Rezepten werden nicht von den Apotheken verursacht und deshalb dürfen sie dafür auch nicht bestraft werden“. Man freue sich beim DAV, dass die Apotheken nun mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten bekommen.
Der GKV-Spitzenverband weist auf Nachfrage der DAZ allerdings darauf hin: Ein „pauschales Retaxverbot“ wird es nicht geben. In der Vereinbarung würden „einzelne technische Fallkonstellationen, die mit der Umstellung des Muster 16 auf E-Rezepte verbunden sind, aufgeführt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen benannt“. Noch ist die Vereinbarung, die Genaueres verrät, aber nicht veröffentlicht.
Anmerkung der Redaktion: Das Statement des GKV-Spitzenverbandes wurde um 15:20 Uhr ergänzt.
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