Retaxation

Friedenspflicht bei Berufsbezeichnung: BMG spricht Machtwort

Berlin - 21.02.2024, 16:15 Uhr

Der Ball ist nun im Feld der GKV: Die Stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger. (Foto: ABDA)

Der Ball ist nun im Feld der GKV: Die Stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger. (Foto: ABDA)


Das Bundesgesundheitsministerium fordert Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und den GKV-Spitzenverband auf, eine Friedenspflicht bei der Berufsbezeichnung bei E-Rezepten zu vereinbaren. Der Deutsche Apothekerverband begrüßt, dass seine seit langem aufgestellte Forderung endlich umgesetzt werden soll.

Fehlende oder fehlerhafte Berufsbezeichnungen auf dem E-Rezept führten in den vergangenen Wochen immer wieder zu Ärger in den Apotheken – und zu der Angst vor Retaxationen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte deswegen Mitte Januar eine Friedenspflicht gefordert.

Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Machtwort gesprochen. In einem Brief an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wird darum gebeten, „gemeinsam eine Friedenspflicht zu vereinbaren, um Retaxationen für solche Fälle auszuschließen“.

In einem Brief, der auf diesen Dienstag datiert ist, wird darüber hinaus gefordert, sollten weitere Fallgruppen mit ähnlichen Problemen auftreten, diese ebenfalls in die Friedenspflicht mit einzubeziehen. „Das gemeinsame Ziel sollte es sein, eine unverschuldete Belastung der Apotheken zu verhindern und eine unbürokratische Handhabung in den Arztpraxen zu gewährleisten.“ Der GKV-Spitzenverband soll auch auf die einzelnen Kassen zugehen und um ein „pragmatisches Vorgehen“ bitten.

DAV: Unsere Forderung wurde umgesetzt

Der DAV begrüßte das Schreiben des BMG. „Damit kann die Forderung des DAV nun endlich umgesetzt werden, denn wir hatten diese Forderung in zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen in den vergangenen Wochen aufgestellt. Der DAV erachtet solch eine Friedenspflicht schon seit Jahresbeginn für notwendig. Die Apotheken dürfen dieses Datenfeld nämlich nicht ändern und würden bei der Abrechnung somit unverschuldet belastet werden“, sagte Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des DAV: „Angesichts von akutem Personalmangel, dauerhaften Lieferengpässen und chronischer Unterfinanzierung sind zusätzliche Probleme bei der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes ein Tropfen zu viel, der das Fass in vielen Apotheken zum Überlaufen bringt.“

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Zudem bittet das BMG aber auch darum, einen abschließenden Katalog möglicher Berufsbezeichnungen zu erstellen, um eindeutige Vorgaben zu ermöglichen, damit das Datenfeld von einem Freitextfeld in ein strukturiertes Datenfeld umgewandelt werden kann.

GKV ist nun am Zug

„Der Ball liegt jetzt ganz klar im Spielfeld der Krankenkassen“, so Rüdinger. „Wir bitten den GKV-Spitzenverband darum, die Friedenspflicht schnellstmöglich auszusprechen und alle Krankenkassen einzubinden. Wir hätten uns als unbürokratischste Lösung das Löschen der Berufsbezeichnung vorstellen können, aber ein strukturiertes Datenfeld ist auch eine akzeptable Lösung. Da vertrauen wir auf unsere ärztlichen und zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, einen solchen Katalog baldmöglichst vorzulegen und abzustimmen.“


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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