Klage zur Erhöhung des Festzuschlags

Freie Apothekerschaft will vor Gericht ziehen

Berlin - 26.03.2024, 17:40 Uhr

Der Vorstand der Freien Apothekerschaft v.l.n.r.: Cordula Eichhorn, Daniela Hänel, Reinhard Rokitta. (Foto: Freie Apothekerschaft)

Der Vorstand der Freien Apothekerschaft v.l.n.r.: Cordula Eichhorn, Daniela Hänel, Reinhard Rokitta. (Foto: Freie Apothekerschaft)


Die Nichtanpassung des Fixzuschlags auf Rx-Arzneimittel ist für die Apotheken ein existenzielles Problem. Die Freie Apothekerschaft ist überzeugt: Das Bundeswirtschaftsministerium hat eigentlich die Pflicht, für eine regelmäßige Anpassung zu sorgen. Sie will daher jetzt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik klagen, um genau dies feststellen zu lassen. 

Die Freie Apothekerschaft (FA) will die Bundesrepublik Deutschland verklagen. Grund dafür ist die ausbleibende Anpassung des Festzuschlags auf rezeptpflichtige Arzneimittel. Das teilt der Verein diesen Mittwoch auf seiner Internetseite mit. In der Stagnation des Festzuschlags seit dessen Einführung im Jahr 2004 sieht die Freie Apothekerschaft eine Hauptursache des Apothekensterbens. Die Finanzierung der Apotheken habe sich völlig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. „Die im Vergleich mit allen anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unverhältnismäßige Belastung der Apothekerinnen und Apotheker muss ein Ende haben“, sagt die Vereinsvorsitzende Daniela Hänel.

Erfolgsaussichten vorab geprüft

Nachdem ein Mitglied der FA bereits im vergangenen Jahr ein bei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte, um die Erfolgschancen einer Klage zur Anpassung des Festzuschlags auszuloten, wird die FA nun aktiv. Sie übernahm zunächst die Kosten für das Gutachten, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium einer Pflicht zur Anpassung unterliege. Demnach müsste alle zwei Jahre die Kostenentwicklung der Apotheken überprüft werden und gegebenenfalls eine Anpassung des Fixzuschlags erfolgen. Dass das Ministerium dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, will die FA nun vom Verwaltungsgericht Berlin feststellen lassen – die Klage soll Anfang April zugestellt werden.

Mehr zum Thema

Vier Mitglieder der FA treten in dem Verfahren aktuell als Kläger auf, Vorstand und Schatzmeister Reinhard Rokitta fungiert als deren Sprecher. Rechtlich vertreten werden sie von Fiete Kalscheuer von der Kieler Kanzlei Brock / Müller / Ziegenbein, der auch das Rechtsgutachten erstellt hat. Nach Angabe der FA stützt sich die Klage überdies auf ein ökonomisches Gutachten zur Arzneimittelversorgung von Prof. Dr. Andreas Kaapke.

Entkräftung des 2HM-Gutachtens

Das schon im vergangenen Jahr bekannt gewordene Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten der Klage wies nämlich auch auf die möglichen Schwierigkeiten einer Klage hin. Knackpunkt ist das Ende 2017 veröffentlichte H2M-Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums: Da dieses sogar eine deutliche Reduktion des Fixbetrages empfohlen hatte, gebe es an dem Bestehen und insbesondere der gerichtlichen Durchsetzbarkeit eines tatsächlichen Anspruchs auf eine Anpassung des Fixums Zweifel, so Anwalt Kalscheuer. Doch dieses Gutachten, dessen Methodik und Grundannahmen von vielen Seiten angezweifelt wurden, soll nun mit Kaapkes „aktueller, wissenschaftlich fundierter ökonomische Untersuchung zum Anpassungsbedarf des Apothekenhonorars“ entkräftet werden.

Hänel: Vorsichtiger Optimismus auf dem Rechtsweg

Hinsichtlich des Erfolgs der Klage zeigte sich die Vereinsvorsitzende Hänel eher vorsichtig optimistisch: „Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zweierlei. Dennoch gehen wir das Risiko einer Klage ein, auch wenn wir wissen, dass nach der Erhöhung des Kassenabschlags, dem Skonto-Urteil und den weiter steigenden Kosten viele Apotheken das wie auch immer geartete Urteil nicht mehr erleben werden. Wir stehen aber mit dem Rücken zur Wand, daher müssen die Zeiten des Hinhaltens der Politik und das bloße Zuschauen der Berufsvertretung vorbei sein. Man darf sich nicht alles gefallen lassen.“ 

Zudem gebe es weitere Baustellen, die möglicherweise auf dem Klageweg geklärt werden müssten, so Hänel weiter. In der anwaltlichen Prüfung sei etwa das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Dieses hat den Apotheken einen für zwei Jahre von 1,77 Euro auf 2 Euro erhöhten Kassenabschlag beschert.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


6 Kommentare

Hoffnung stirbt zuletzt

von Karin Schlenker am 28.03.2024 um 8:53 Uhr

Unsere Standesvertretungen hatten die Aufgabe, eine solche Situation zu verhindern, in der wir uns momentan alle befinden. Leider ist dieser Schritt, den jetzt die Freie Apothekerschaft gewagt hat, nicht schon Jahre vorher von den Standesvertretungen gemacht worden, es hätte eventuell das Apothekensterben aufhalten können. Trotzdem finde ich es toll, dass dies jetzt von der Freien Apothekerschaft umgesetzt wird, dafür bin ich dankbar. Und ein Funken Hoffnung bleibt einem noch. Danke dafür.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Klage der "freien Apothekerschaft"

von Wolfgang Steffan am 27.03.2024 um 10:12 Uhr

Endlich mal jemand der sich wehrt !
Eigentlich hätte- auch in diesem Falle- dies die teuere, in
Palästen hausende, ABDA tun müssen, schon vor Jahren !
Ich denke da auch an den Präqualiquatsch .
Weg mit dem Wasserkopf namens ABDA !
Wenn ich die Kto-Nummer der "freien Apothekerschaft"
wüßte , würde ich sofort einen namhaften Betrag spenden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Freie Apothekerschaft

von Birgit Fichte am 26.03.2024 um 20:17 Uhr

Sehr gute Arbeit zum Erhalt der Aporhekerschaft!
Warum erfolgt so ein Schritt nicht von Kammern und Verbänden? Schlisslich zahken wir für Interessensvertretung und politische Auseinandersettung, diese Wattebäuschchenwerfer

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Einzelpersonen

von Stefan Haydn am 28.03.2024 um 13:26 Uhr

Die Kammern können als nicht direkt betroffen nicht aktiv werden. Höchstwahrscheinlich auch die ABDA oder der DAV als Organisation nicht.
Vor dem Verwaltungsgericht kann nur immer ein Einzelapotheker oder eine Sammelklage von Apothekern als direkt durch die Unterlassung bzw. Verschleppung Betroffene Klage einreichen.

Freie Apothekerschaft

von Roland Mückschel am 26.03.2024 um 19:56 Uhr

Euch wünsche ich viel Glück und Erfolg.
Danke dass ihr euch engagiert und unserem Berufstand die Ehre zurück gibt.

Schande über die Verräter.

Möge euch der Verrat das Genick brechen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Freie Apothekerschaft will vor Gericht ziehen

von Bernd Haase am 26.03.2024 um 18:22 Uhr

Das ist im Apothekenbereich tatsächlich so etwas wie ein Paukenschlag !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.