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Bundesapothekerkammer
Klares Bekenntnis zu Verfassungsgrundsätzen
Die Bundesapothekerkammer hat klar gestellt, dass ihre Mitglieder für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen.
Die Apothekerinnen und Apotheker bekennen sich zu den Kernwerten der Verfassung. Am Donnerstag beschloss der Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) folgendes Statement:
„Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bestimmt das Handeln der Apothekerkammern der Länder. Die Kammern sind als Selbstverwaltungskörperschaften eingegliedert und in den Aufbau der öffentlichen Verwaltungen und werden als mittelbare Staatsverwaltungen zusammengefasst. Deswegen sind sie an die Verfassung gebunden. Verfassungsrechtliche Grundlage und Ausrichtung des Handelns der Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer ist daher die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie sind die nicht hinterfragbaren Gegenstände der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Sie bilden damit das Fundament jeder Tätigkeit der Apothekerkammern.“
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Vor dem Hintergrund des wachsenden zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Rechtsextremismus hatten sich in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Vertreter der Heilberufe mit den Protesten solidarisiert und klare Statements formuliert. Die BAK ist durch ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Möglichkeiten zur politischen Meinungsäußerung stark eingeschränkt.
Bekenntnis zum Grundgesetz
Insofern sind die Bekenntnisse des BAK-Vorstands gewissermaßen ein Minimalkonsens, ohne konkret parteipolitisch in Erscheinung zu treten. Das Statement knüpft direkt an das Grundgesetz an, sowie an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 im Grundgesetz (GG) schreibt fest, dass die in Art. 1 GG garantierte Menschenwürde, ebenso wie die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG garantierten Grundprinzipien der Staatsordnung (Bundesstaat, Republik, Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat) unabänderlich sind. Durch die Ewigkeitsgarantie sollen diese Grundprinzipien davor geschützt werden, dass antidemokratische Regierungen diese per Mehrheitsbeschluss abändern oder gar abschaffen.
Freiheitliche demokratische Grundordnung
Das parallele Bekenntnis des BAK-Vorstands zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (fdGO) greift noch etwas weiter. Der Begriff bezieht sich auf das erste Parteiverbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1952 gegen die Nazi-Partei SRP. Mit der fdGO wurde eine klare Bestimmung der Verfassungsfeindschaft entwickelt, auf deren Grundlage die Arbeit des Verfassungsschutzes bis heute basiert.
Vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Regierungsbeteiligungen der AfD – in diesem Jahr wird in drei ostdeutschen Landtagen gewählt, überall liegt die AfD vorn – sind diese Bekenntnisse durchaus bedeutsam, deuten sie doch an, dass auch viele Apothekerinnen und Apotheker aktuell eine klare Bedrohung für die Kernwerte der Verfassung wahrnehmen.
3 Kommentare
Persilschein der Bundesapothekerkammer
von Roland Mückschel am 02.03.2024 um 5:50 Uhr
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AFD Bashing
von Stefan Siebert am 01.03.2024 um 22:10 Uhr
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Große Worte, kleiner Geist
von Dr. House am 01.03.2024 um 18:11 Uhr
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