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Elektronische Patientenakte
Heilberufler fordern Nachbesserungen bei der ePA
Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen sehen dringenden Verbesserungsbedarf bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie bemängeln vor allem das Fehlen einer Suchfunktion sowie einer zentralen Anti-Virussoftware.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung machten Vertreter:innen der Heilberufe am Dienstag deutlich: Es müssen noch einige Mängel behoben werden, wenn die „ePA für alle“ wie geplant zum Beginn des kommenden Jahres an den Start gehen soll. Die bisherigen ePA-Angebote der Krankenkassen wiesen noch Mängel auf, ebenso wie die vorgesehene Basisversion der „ePA für alle“. Es müsse zukünftig ein deutlicher Mehrwert für die Benutzer:innen erkennbar sein, andernfalls wäre zu befürchten, dass die ePA weiterhin nicht auf die gewünschte Resonanz stößt, betonten die Kammern und Verbände. Zu den Unterzeichnern gehören die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV).
Aus ihrer Sicht fehlen bisher „elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden“. Bisher sei weder eine Volltextsuche noch ein zentraler Virenscanner für die ePA vorgesehen.
Eric Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer sieht darin laut Pressemitteilung einen „Geburtsfehler“, der dringend zu beheben ist: „Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt.“ Bisher fehle auch ein Angebot für den digitalen Medikationsprozess, der im Digitalgesetz vorgesehen ist.
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Einige Hürden sind also noch zu nehmen. Ende Januar hatte sich die Gematik mit Industrie- und Patient:innenverbänden über die Spezifikationen der ePA verständigt. Dadurch solle die reibungslose Anbindung an Praxis-, Klinik- und Apothekensoftwaresysteme gewährleistet werden, wie die Gematik damals mitteilte.
Bereits seit dem Jahr 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Bisher nutzen jedoch nur sehr wenige dieses Angebot – nach Angabe der Gematik aktuell nur knapp etwas mehr als eine Million Versicherte. Die Einführung der „ePA für alle“ wurde im Dezember 2023 mit der Verabschiedung der Digitalgesetze im Bundestag beschlossen. Am 2. Februar hatte auch der Bundesrat grünes Licht gegeben. Ab dem 15. Januar 2025 soll die „ePA für alle“ nach dem Opt-out-Prinzip angeboten werden. Die Erstellung der ePA erfolgt dann also für alle Versicherten, sofern diese nicht ausdrücklich dagegen Widerspruch einlegen.
Der GKV-Spitzenverband hält das Vorhaben zur Einführung der „ePA für alle“ zum 15. Januar 2025 für „mehr als ambitioniert“, schreibt er in einer Pressemitteilung vom 2. Februar. Vor allem hinsichtlich der Einbindung der Praxissoftwaresysteme zeigte sich der Kassenverband skeptisch, ob der Start fristgerecht möglich sein wird.
1 Kommentar
Betreuung der Patienten bezüglich AMTS
von Ursula Schindling am 14.02.2024 um 18:18 Uhr
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