Digitalisierung des Gesundheitswesens

Änderungsantrag GDNG: AMTS-Prüfung durch Kassen soll erweitert werden

Berlin - 13.12.2023, 09:15 Uhr

Am Donnerstag könnten die beiden Digitalisierungsgesetze im Bundestag verabschiedet werden. (Foto: imago images / photothek)

Am Donnerstag könnten die beiden Digitalisierungsgesetze im Bundestag verabschiedet werden. (Foto: imago images / photothek)


Die ABDA kritisierte wiederholt, dass das Gesundheitsdatennutzungsgesetz einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle und Krankenkassen zu Leistungserbringern gemacht würden. Ein Änderungsantrag zu dem Gesetz sieht nun vor, die Kompetenzen der Kassen sogar noch zu erweitern.

An diesem Donnerstag sollen im Bundestag das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet werden. Ihr Ziel ist – gemeinsam mit dem kürzlich erst vorgestellten Plan für ein Medizinforschungsgesetz – die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben.

Allerdings soll bezüglich der beiden Gesetze an diesem Mittwoch im Gesundheitsausschuss noch mit Änderungsanträgen nachjustiert werden. Im DigiG sollen beispielsweise Apothekerinnen und Apotheker zukünftig eine größere Rolle spielen, wenn es darum geht, Versicherten bei der Einsicht ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) zu helfen.

„Übermäßige Eingriffe in informationelle Selbstbestimmung“

Auch beim GDNG soll es Änderungen geben, die die Apothekerschaft betreffen. Die ABDA hatte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens versucht, die darin vorgesehene automatisierte Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch die Krankenkassen zu verhindern. Zum einen wurde kritisiert, dass die Kassen dadurch zu Leistungserbringern werden. Zum anderen hieß es, schon bezüglich des Referentenentwurfs, dass das Gesetz „übermäßige Eingriffe in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung“ darstelle.

Durch einen Änderungsantrag werden die Kompetenzen der Kassen nun sogar erweitert. Ging es bislang nur darum, dass der Versicherte bei der Identifikation einer „konkreten Gesundheitsgefährdung“ informiert werden sollte, heißt es nun, dass dies auch geschehen soll, wenn das konkrete Risiko einer Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation identifiziert“ wird.

Mehr zum Thema

Der Bundesrat hatte vor Beginn des parlamentarischen Prozesses an den AMTS-Prüfungen letztlich nichts auszusetzen. In der 1. Lesung im Bundestag kritisierte auch aus den Oppositionsreihen lediglich Kathrin Vogler von der Linksfraktion, dass sie ihre Gesundheitsangelegenheiten lieber mit Arzt oder Ärztin, nicht aber mit ihrer Kasse besprechen wolle. Man wird am Donnerstag sehen, wie die Abgeordneten auf die neuesten Änderungen reagieren werden.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

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von T. Trautmann am 13.12.2023 um 15:24 Uhr

Das wird ja immer schöner. Meine Kasse "identifiziert" bei mir irgendein medizinisches Problem, fordert mich auf zum Arzt zu gehen und der lacht sich dann schlapp. Vermutlich hat dann bei den kranken Kassen eine KI was "identifiziert". Ob da dann überhaupt noch ein Mensch darüberschaut ... Da werde ich wohl aktiv der Weitergabe meiner Daten widersprechen müssen. Wo sind denn die Datenschützer plötzlich hin?

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