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Satzungsleistung für Frühgeborene und Vorerkrankte
TK übernimmt RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab für Risiko-Säuglinge
Seit etwas mehr als einem Monat, nämlich seit 1. September 2023, ist der Antikörper Nirsevimab (Handelname Beyfortus) in Deutschland auf dem Markt. Zugelassen ist er zur Prävention einer RSV-Infektion bei Säuglingen während ihrer ersten RSV-Saison. Die Kosten müssen Eltern bislang selbst tragen. Mit der Techniker Krankenkasse hat nun die erste Krankenkasse erklärt, die Kosten zumindest für manche Kinder zu übernehmen.
1350,03 Euro – mit diesem Verkaufspreis ist der RSV-Antikörper Nirsevimab (Handelname Beyfortus®) in der Lauer-Taxe gelistet (Stand 06.10.2023). Zugelassen ist der IgG1κ-Antikörper laut Fachinformation „zur Prävention von Respiratorischen Synzytial-Virus(RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison“.
Allerdings zählt das Präparat derzeit nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist damit bis dato nicht erstattungsfähig. Hintergrund ist, dass es sich bei Nirsevimab um ein Präparat aus dem Bereich der Primärprävention handelt. Damit dieses erstattungsfähig werden kann, braucht es einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses – der bislang noch aussteht. Eltern, die ihre Kinder behandeln lassen, müssen den Betrag also selbst zahlen.
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Gute Nachrichten gab es nun für Familien mit Säuglingen, die einer Risikogruppe angehören und die bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert sind. Wie die Ersatzkasse in einer Pressemitteilung vom 5. Oktober mitteilte, hat ihr ehrenamtlicher Verwaltungsrat entschieden, die Kosten für diese Kinder als Satzungsleistung zu übernehmen.
Ein besonderes Risiko für einen schweren Verlauf haben etwa Frühgeborene – für die die TK die Behandlung bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat übernehmen will – sowie Säuglinge mit einer Herzerkrankung, Lungenerkrankung oder einer Immunschwäche. Für letztere sollen die Kosten bis zum vollendeten zwölften Lebensmonat übernommen werden.
Die Entscheidung des Verwaltungsrats muss nun noch vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt werden. Als Begründung für die Entscheidung gab Dominik Kruchen, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats und Arbeitgebervertreter, an, dass die RSV-Saison üblicherweise im Oktober beginne und man daher schnelle habe Klarheit schaffen wolle.
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