Ambulante Versorgung mit Zytostatikazubereitungen

DGOP: Ethisch fragwürdige Geschäftsmodelle unterbinden!

Berlin - 27.07.2023, 13:45 Uhr

Die Vergütung herstellender Apotheken muss sich aus DGOP-Sicht an der pharmazeutischen Dienstleistung orientieren, die auf dem Boden eines standardisierten Qualitätsrahmens erbracht wurde. (Foto: vizualni /Adobe Stock)

Die Vergütung herstellender Apotheken muss sich aus DGOP-Sicht an der pharmazeutischen Dienstleistung orientieren, die auf dem Boden eines standardisierten Qualitätsrahmens erbracht wurde. (Foto: vizualni /Adobe Stock)


Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) setzt sich schon lange für eine qualitätsgesicherte und patientenorientierte Versorgung von Krebspatient:innen ein. Im Nachgang zur Berichterstattung über angebliche Milliardengeschäfte eines „Krebskartells“ weist sie auf die vielen nicht erwähnten Leistungen der herstellenden Apotheken hin – und auf die Geschäftsmodelle, die sie bedrohen.

Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) hat das Ziel, Krebspatientinnen und -patienten besser zu unterstützen und für sie eine qualitativ hochwertige, sichere und zeitnahe Versorgung in multiprofessionellen Netzwerken zu gewährleisten. Dazu hat sie schon 1996 einen Qualitätsstandard für den pharmazeutisch-onkologischen Service (QuapoS) definiert, der seitdem immer wieder aktualisiert wurde. Eigenen Angaben zufolge hat die DGOP seit 2001 nicht nur zahlreiche Apotheken zertifiziert, die mit der Herstellung von Zytostatika im niedergelassenen Bereich, wie auch in Krankenhäusern befasst sind. Über eine Kooperation mit der Deutschen Krebsgesellschaft sorge sie auch für einen effizienten Zertifizierungsablauf der Onkologischen Zentren. Dies betont die DGOP in einer aktuellen Stellungnahme, die sie anlässlich der breiten Berichterstattung zur ambulanten Versorgung mit Zytostatikazubereitungen herausgegeben hat. Unter anderem die Süddeutsche Zeitung und das ARD-Magazin Monitor berichteten vergangene Woche vom „Krebskartell“ – und darüber, wie Apotheker:innen und Ärztinnen und Ärzte in diesem Geschäft prächtige Gewinne machen können, ohne dass die Krankenkassen intervenieren.

Mehr zum Thema

Recherchen zu Krebsmedikamenten

Apotheken im „Pharmagold“-Rausch

Gastkommentar zu den Berichten über „Das Krebskartell“

Verschlimmbesserung statt Lösung

„Es ist uns daher ein Anliegen, bezogen auf die aktuelle Berichterstattung, Position zu den wesentlichen Voraussetzungen einer ethisch, ökonomisch und fachlich einwandfreien Versorgung von Krebspatient*innen durch Apotheken in Deutschland darzulegen“, schreibt die DGOP. In ihrem Statement macht sie folgende fünf Punkte deutlich:

1. Apotheken erbringen unverzichtbare und qualitativ hochwertige Leistungen in der Versorgung von Krebspatient*innen, die über die Herstellung von Krebsarzneimitteln hinausgehen.

Gemeint sind unter anderem pharmazeutische Betreuung und Palliativversorgung, die keinesfalls auskömmlich finanziert seien. Der Bericht sende ein verzerrtes Bild und negiere das Engagement von Apotheker*innen, die sich Tag für Tag trotz kaum wahrnehmbarer Anerkennung durch die Politik für eine sichere und qualitativ einwandfreie Versorgung von Krebspatient*innen einsetzten.

2. Der zu betreibende Aufwand für eine qualitätsgerechte Herstellung von patientenindividuellen Krebsarzneimitteln geht weit über die Darstellung in der Berichterstattung hinaus.

Auch die Investitionen, die die Apotheken für ihre Reinräume aufbringen, und die stetig erhöhten Qualitätsstandards sind aus DGOP-Sicht im Monitor-Bericht unterbelichtet. Was dort gezeigt werde, entspreche nicht den QuapoS und zeuge von Unkenntnis über die aktuellen Entwicklungen.

3. Diese Versorgung von Krebspatient*innen durch spezialisierte niedergelassene Apotheken ist durch vergangene Gesetzgebungsverfahren, die vorwiegend dem Ziel der Einsparungen dienten, massiv geschwächt worden und existenziell bedroht.

Die DGOP weist darauf hin, dass der kürzlich auf 100 Euro angepasste Herstellungszuschlag noch nicht auskömmlich sei. Bei der Mischkalkulation seien die Apotheken daher noch auf Arzneimittel-Margen angewiesen. So gebe es immer weniger niedergelassene Apotheken, die selbst herstellen.

4. Die aktuelle Gesetzeslage begünstigt ethisch fragwürdige Bereicherung auf Kosten der Sozialsysteme durch ökonomisch getriebene private Investoren.

Die DGOP verweist auf Schlupflöcher in der Gesetzgebung: durch private Klinikinvestoren getragene MVZ brächten Ärzt*innen in Abhängigkeiten und höhlten die Sozialsysteme aus – sie stellten die eigentliche Bedrohung dar. Diese Löcher müssten geschlossen und dem Regionalprinzip gefolgt werden.

5. Paradigmenwechsel: Die pharmazeutische Versorgung von Krebspatient*innen ist über die auskömmliche Vergütung der gesamten Dienstleistung zu gestalten, nicht dagegen über die Marge an den Arzneimitteln.

Die Steuerung der Versorgung von Patient*innen an Margen zwischen Ein- und Verkauf von Krebsarzneimitteln zu orientieren, ist laut DOGP ein ungeeignetes Modell. Es verkenne die Bedeutung einer qualitätsorientierten Betreuung von Krebspatient*innen und begünstige ethisch fragwürdige Auswüchse der Gewinnbestrebungen. Dabei stehe beim ganz überwiegenden Teil der Apotheker*innen das Patientenwohl im Fokus.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Herunterladen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.