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Pharmazieräte in Schwaben
„Schließen Sie Ihre Apotheke am 14. Juni, ganz und ohne Ausnahme“
Am 14. Juni wollen die Apotheken auf ihre Lage aufmerksam machen. Viele planen, ihre Apotheken geschlossen zu halten. Die ABDA unterstützt dies explizit. Die Kolleg:innen in Bayerisch-Schwaben haben nun zusätzlichen Rückenwind von ihren Pharmazieräten bekommen. Diese rufen dazu auf, die Apotheken unbedingt geschlossen zu halten, und sichern zu, dass von rechtlicher Seite nichts zu befürchten ist.
Soll ich’s wirklich machen oder lass ich’s lieber sein? Dieser Gedanke geht derzeit sicherlich noch der einen oder anderen Apothekenleitung im Kopf herum, wenn sie an den Apothekenprotesttag am 14. Juni denkt. Es geht um die Frage, ob die Apotheke an diesem Tag geschlossen bleiben soll oder nicht. Viele Verbände, darunter Landesapothekerverbände, aber auch der BVDAK und via sowie die Freie Apothekerschaft, haben bereits dazu aufgerufen, sich an den Schließungen zu beteiligen. In Schwaben haben sich nun sogar die Pharmazieräte mit einem eindringlichen Appell an ihre Kolleg:innen gewendet, mitzumachen.
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Der 14. Juni 2023 werde jetzt die „Feuertaufe“. Es gehe um die Zukunft unseres gesamten Berufsstandes, heißt es in dem Rundschreiben. Deshalb müssten an diesem Tag sämtliche Apotheken geschlossen haben, ohne Wenn und Aber. Bedenken wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen räumen die Pharmazieräte aus: „Alle Fragen sind geklärt, die BLAK als Körperschaft öffentlichen Rechts unterstützt und befürwortet die Aktion und daher haben wir von rechtlicher Seite nichts zu befürchten. Es muss keine Befreiung von der Öffnungspflicht beantragt werden.“
„Es gibt nichts zu überlegen“
Daher gibt es in den Augen der Pharmazieräte nichts zu überlegen. Die Aktion werde – im Gegensatz zu jener im vergangenen Herbst in Schleswig-Holstein – ausreichend lange geplant, medial begleitet. „Wir brauchen hier absolute Geschlossenheit!“, so der Appell an die zweifelnden Kolleg:innen, „Jetzt kommt es darauf an! Schließen Sie Ihre Apotheke am 14. Juni, ganz und ohne Ausnahme!“
Ausschließlich die eingeteilten Notdienstapotheken sollen die Notversorgung aufrecht halten, aber bei geschlossener Türe und nur durch die Notdienstklappe. Die Bevölkerung und die Ärzte werden schon vorher ausreichend informiert sein, um ein Chaos vor den notdiensthabenden Apotheken zu vermeiden, erklären die Pharmazieräte.
Unterzeichnet ist das Schreiben, das an alle Apotheken im Regierungsbezirk Schwaben versendet wurde, von vier Pharmazieräten, Christian Scharpf, Bernhard Koczian, Sebastian Lenhardt und Thomas Stehle.
Auch Kammer Berlin äußert sich zur rechtlichen Lage
Auch in anderen Kammerbezirken wurde bereits deutlich gemacht, dass seitens der Kammer keine Probleme zu erwarten sind, wenn Apotheken, die keinen Notdienst haben, am 14. Juni geschlossen bleiben. So hat beispielsweise die Kammer Berlin ihre Mitglieder per Rundschreiben informiert, dass die interne (auch von der ABDA bestätigte) Prüfung die eintägige Schließung am bundesweiten Protesttag als geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel zur Ausübung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit erscheinen lasse. Auch wenn der staatliche Versorgungsauftrag gemäß § 1 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) und die Dienstbereitschaftspflicht gemäß § 23 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einer Schließung der Apotheke grundsätzlich entgegenstünden – sanktionieren würde die Kammer einen Verstoß angesichts ihrer rechtlichen Einschätzung nicht.
1 Kommentar
Würde!
von Reinhard Rodiger am 30.05.2023 um 14:09 Uhr
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