Statement der DPhG

Qualifizierung und Forschung sollen pharmazeutische Dienstleistungen boostern

Stuttgart - 10.03.2023, 13:45 Uhr

Die DPhG hat sich in einem Statement zu den pharmazeutischen Dienstleistungen geäußert, zu denen auch die Beratung bei Polymedikation gehört.  (Foto: ABDA)

Die DPhG hat sich in einem Statement zu den pharmazeutischen Dienstleistungen geäußert, zu denen auch die Beratung bei Polymedikation gehört.  (Foto: ABDA)


Bei den pharmazeutischen Dienstleistungen ist der Anfang gemacht, nun gilt es weiter Fahrt aufzunehmen. Das erklärt die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft in einem aktuellen Statement. Damit die Dienstleistungen zu einem Erfolgsmodell werden, seien zwei Maßnahmen von besonderer Bedeutung: Qualifizierung und Forschung. Die DPhG verweist dabei auch auf die fehlenden Ressourcen in Apotheken und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.

Seit Ende Juni können Apotheken Patient:innen pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und diese mit den Krankenkassen abrechnen. Fünf verschiedene Dienstleistungen sind es derzeit, prospektiv könnten weitere dazu kommen. In den Augen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) hat insbesondere die „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ das Potenzial, die Wirksamkeit und Sicherheit der Arzneimitteltherapie wesentlich zu verbessern. Das schreibt die Fachgesellschaft in einer aktuellen Stellungnahme. Dass dies nicht nur theoretische Überlegungen sind, sondern in Apotheken im Rahmen von Medikationsanalysen arzneimittelbezogene Probleme erkannt und gelöst werden, sei bereits in zahlreichen wissenschaftlichen Studien gezeigt worden. Es gebe also hinreichend Evidenz, dass mit pharmazeutischen Dienstleistungen die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert wird.

Aktuelle Zahlen zur Umsetzung in Deutschland verdeutlichten das große Interesse der Apothekerschaft. „Der Anfang ist gemacht; nun gilt es, weiter Fahrt aufzunehmen“, so die DPhG. Allerdings hält es die Fachgesellschaft für wichtig, die pharmazeutischen Dienstleistungen nicht isoliert, sondern als Teil einer pharmazeutischen Gesamtentwicklung zu betrachten. Letztendlich gehe es um nicht weniger als die Stärkung und Weiterentwicklung des Heilberufs der Apothekerin/des Apothekers. Dafür sei die Implementierung der pharmazeutischen Dienstleistungen ein wichtiger Meilenstein, der nur erreicht werden könne, wenn die gesamte Pharmazie diesen Weg mitgehe.

Klinische Pharmazie in der Ausbildung und Forschungskompetenz in den Apotheken stärken

Um die pharmazeutischen Dienstleistungen zu einem Erfolgsmodell zu machen, in dem sie ihr volles Potenzial entfalten, findet es die DPhG unerlässlich, dass sie kontinuierlich weiterentwickelt werden und man zudem ihre Qualität sichert. Hierzu sind aus Sicht der DPhG zwei Maßnahmen von besonderer Bedeutung: Qualifizierung und Forschung.

So müssten neben Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen methodische Grundlagen bereits im Pharmaziestudium vermittelt werden. Die erweiterte Medikationsberatung müsse in Zukunft zu den Kernkompetenzen der Apotheker:innen gehören. Eine Änderung und damit Modernisierung der Approbationsordnung, die die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie stärkt, sei nach mehr als 20 Jahren mehr als überfällig und müsse nun mit maximalem Nachdruck auf den Weg gebracht werden. 

Zudem ist es nach Ansicht der DPhG wichtig, die Forschungskompetenz in Apotheken zu stärken, um valide Daten zur Bewertung der pharmazeutischen Dienstleistungen erheben zu können. Schließlich gelinge Qualitätssicherung und -verbesserung am besten durch die Generierung wissenschaftlicher Evidenz. Ein möglicher Ansatz: der Aufbau von Netzwerken forschungsaktiver Apotheken rund um die Pharmazeutischen Institute. Dafür bedürfe es wiederum eines Ausbaus der Klinischen Pharmazie, um diese Netzwerke aufzubauen und zu koordinieren. Auch eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, wie sie das Positionspapier zur neuen Approbationsordnung vorsieht, könne einen Beitrag zu mehr Forschungskompetenz in Apotheken leisten.

Apotheken brauchen Ressourcen 

So gesehen werden Qualifizierung und Forschung wie ein Booster auf die pharmazeutischen Dienstleistungen wirken – davon ist die DPhG überzeugt. Sie verweist aber auch auf die fehlenden Ressourcen für eine stärker patientenorientierte Ausübung des Apothekerberufs. Hier sieht die DPhG den Gesetzgeber in der Pflicht, indem er die administrativen Hürden im Apothekenalltag abbaut und so Ressourcen freisetzt.

Es seien also nicht nur die Apotheken gefordert für eine nachhaltige Implementierung und Weiterentwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen, so die DPhG: „Damit die pharmazeutischen Dienstleistungen sich zu einem wesentlichen Baustein einer zukunftsorientierten Arzneimittelversorgung entwickeln können, müssen Gesundheitspolitik, Universitäten und Standesvertretung mit den Apotheken an einem Strang ziehen.“

Das vollständige Statement, das von den Profesor:innen Ulrich Jaehde, Bonn, Charlotte Kloft, Berlin, Thorsten Lehr, Saarbrücken, Christoph Ritter, Greifswald und Dagmar Fischer, Erlangen, unterzeichnet, finden Sie hier. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.