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Kleine Anfrage der Unionsfraktion
E-Rezept: Kein fester Zeitplan und keine Anreize für Ärzte
Für die verpflichtende flächendeckende Einführung des E-Rezepts gibt es immer noch keinen konkreten Zeitplan. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Allerdings soll offenbar geprüft werden, welche weiteren digitalen Einlösewege neben der Gematik-App umsetzbar wären.
Die Unionsfraktion hat sich in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach der flächendeckenden Implementierung des elektronischen Rezepts erkundigt. Sie will unter anderem wissen, wann die verpflichtende flächendeckende Einführung des E-Rezepts erfolgen soll, wie die Bundesregierung Fortschritt und Dynamik der E-Rezept-Einführung bewertet, welche digitalen Einlösungswege geprüft werden und welche Anreizsysteme dafür sorgen könnten, dass Arztpraxen sich am Roll-out beteiligen.
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Die Antworten der Bundesregierung fallen recht dürftig und zudem sehr vage aus. „Die Erfahrungen der ersten Roll-out-Phase haben gezeigt, dass von Versicherten und Leistungserbringern neben der elektronischen Rezept-App (E-Rezept-App) eine weitere vollständig digitale Einlösemöglichkeit gewünscht wird“, heißt es. In Abhängigkeit von deren Verfügbarkeit werde die weitere Einführung des E-Rezeptes erfolgen.
Dabei geht die Bundesregierung konkret auf die Einlösung über das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte ein. Diese Möglichkeit war von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) im vergangenen Jahr gefordert worden, wurde jedoch seitens des Datenschutzes abgelehnt, weshalb die KVWL ihren Ausstieg aus dem zuvor gestarteten Roll-out erklärte. „Die Gematik hat bereits die Einlösemöglichkeit über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke spezifiziert“, heißt es nun dazu in der Antwort der Bundesregierung. Nach konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden werde dieser Einlöseweg durch eine zusätzliche Sicherheitsfunktion verstärkt. Konkret genannt werden „konstruktive Gespräche mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, um ein Einvernehmen über den Abruf der E-Rezepte über die eGK zu erreichen“. Zudem gebe es zurzeit intensive Gespräche mit der Industrie, um eine schnelle Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen. „Die entsprechenden Zeitpläne werden gerade validiert.“
Weitere digitale Alternative
Aber offenbar werden noch weitere Alternativen ins Auge gefasst: „Darüber hinaus wird geprüft, welche weiteren digitalen Einlösewege umsetzbar wären“, heißt es in der Antwort. Eine klare Absage gibt es allerdings an die von vielen Menschen genutzten Kommunikationswege: „Der Versand des E-Rezept-Tokens über eine ungesicherte E-Mail oder eine SMS wurde nach Beratungen mit den zuständigen Behörden verworfen.“
Konkrete Pläne, Anreizsysteme für Ärzte zu schaffen, damit sie sich an der Roll-out-Phase beteiligen — zum Beispiel in Form von Bonus- und/oder Malusregelungen –, gibt es der Bundesregierung zufolge derzeit nicht. Das Bundesministerium für Gesundheit habe lediglich den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Informationsmaterialien zum E-Rezept zur Verteilung an die Arzt- und Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt.
1 Kommentar
E- Rezepte für die großen Versandpotheken
von Guse am 03.02.2023 um 23:19 Uhr
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