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Beschluss des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands
Neue ABDA-Arbeitsgruppe knöpft sich Bürokratieabbau vor
Weniger Bürokratie – das ist einer der größten Wünsche der Apotheker:innen und des Apothekenpersonals. Möglicherweise bewegt sich in dieser Legislaturperiode politisch tatsächlich etwas. Das Bundesgesundheitsministerium ist immerhin per Gesetz aufgefordert, bis Ende September 2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorzulegen. Die ABDA will nun eine Arbeitsgruppe bilden, die Vorschläge für einen Maßnahmenkatalog unterbreitet.
Bei einer DAZ-Umfrage, welche Wünsche unsere Leser:innen für 2023 haben, stand der Bürokratieabbau ganz oben. Das Thema macht den Apotheken seit Jahren zu schaffen. Und ebenfalls seit Jahren verspricht die Politik, das Gesundheitswesen entbürokratisieren zu wollen – bislang kommen allerdings eher neue Dokumentationspflichten hinzu.
Auch die ABDA hat sich in den vergangenen Jahren mit dem Thema befasst. Eine wesentliche Erkenntnis war dabei allerdings, dass im apotheken- und arzneimittelrechtlichen Bereich viele Aufwände gerechtfertigt erscheinen – gerade im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit und den Gesundheitsschutz. Soweit Apotheken als Gewerbebetriebe allgemeinen bürokratischen Anforderungen unterliegen (z. B. Steuerrecht, Arbeitsschutzrecht), profitierten sie von punktuellen Erleichterungen, die übergreifende Bürokratie-Entlastungsgesetze mit sich bringen.
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Das größte Entlastungspotenzial sieht die ABDA im Sozialrecht – man denke etwa an die Importquote, sämtliche Regelungen rund um die wirtschaftliche Arzneimittelabgabe und den Rahmenvertrag (§ 129 SGB V), die Hilfsmittelversorgung, Abrechnungsverfahren und Retaxierung – und nicht zuletzt die Präqualifizierung (§ 126 SGB V). In manchen Bereichen gab es in der Pandemie vorübergehende Lockerungen. Doch noch immer kann man sich hier viel vorstellen, das für Entlastung sorgen könnte.
Leitantrag zur Entbürokratisierung beim DAT
Entsprechend hat auch die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker beim Deutschen Apothekertag (DAT) im vergangenen Jahr in einem Leitantrag („Entbürokratisierung“) erneut umfangreiche Forderungen zum Bürokratieabbau erhoben.
Und die Zeit ist gut, diese in die Politik zu tragen. Denn die Ampelkoalition hat sich nicht nur im Koalitionsvertrag ein „Bürokratieabbaupaket“ versprochen. Konkret hieß es dort: „Wir überprüfen das SGB V und weitere Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten“. Und: „Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben.“
Mittlerweile sind diese Versprechen sogar ein gutes Stück weit ins Sozialgesetzbuch V geflossen. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde nämlich ein neuer Absatz 4 in § 220 SGB V eingefügt. Der verspricht nicht nur eine GKV-Finanzreform, sondern einen Bürokratieabbau:
„Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden. Die Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit werden bis zum 31. Mai 2023 vorgelegt. Zudem erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und Vorschläge für gesetzliche Vorgaben, die eine Offenlegung der Service- und Versorgungsqualität der Krankenkassen anhand von einheitlichen Mindestkriterien ermöglichen. Diese sollen bis zum 30. September 2023 erarbeitet werden.“
Für die ABDA ist das ein „besonders geeigneter Anknüpfungspunkt für die Umsetzung des DAT-Beschlusses“, wie es in einem Rundschreiben von vergangener Woche heißt.
Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand habe daher beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Antragsteller des DAT-Beschlusses zu bilden, die eine Bestandsaufnahme zu den bürokratischen Belastungen für Apotheken durchführen soll. Ziel sei, Vorschläge für einen Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau zu erarbeiten. Ein Thema soll dabei allerdings ausgeklammert bleiben: die Präqualifizierung. Diese wurde schon beim DAT gesondert behandelt und soll auch bei der ABDA unabhängig von anderen Bürokratiefragen bearbeitet werden. Weiterhin heißt es, dass die Arbeitsgruppe bei ihren Überlegungen berücksichtigen soll, dass die notwendigen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie sozialrechtlichen Vertragsregelungen – sofern sie geeignet und verhältnismäßig gestaltet sind – nicht per se als „unnötige Bürokratie“ eingestuft werden können.
Aufruf der Landesapothekerkammer BaWü
Apotheker sollen „Bürokratie-Monster“ benennen
Die Beratungen der Arbeitsgruppe sollen voraussichtlich im kommenden Frühjahr stattfinden. Die ABDA-Mitgliedsorganisationen können ihre Anregungen einbringen. Es ist davon auszugehen, dass schon einige Problemfelder benannt sind. So hatte zum Beispiel die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg im vergangenen November aufgerufen, Bürokratie-Monster zu benennen.
2 Kommentare
Definition ?
von Dr. Ralf Schabik am 18.01.2023 um 23:05 Uhr
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Gute Idee
von Dr. House am 18.01.2023 um 17:03 Uhr
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