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IMET / Eudorlin
Ibuprofen-Saft in ukrainischer Aufmachung – wie bestellen und abrechnen?
90.000 Packungen Ibuprofen-Supension in ukrainischer Aufmachung für Kinder könnten den angespannten Fiebersaft-Markt in Deutschland zumindest kurzfristig etwas entspannen. Doch wie kommen Apotheken jetzt an die IMET-/Eudorlin-Packungen? Die DAZ hat bei Berlin-Chemie nachgefragt.
Am gestrigen Mittwoch wurde bekannt, dass Ibuprofen-Suspensionen in ukrainischer Aufmachung die Versorgung in der deutschen Pädiatrie unterstützen sollen. Ermöglicht hat dies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeinsam mit der Berlin-Chemie AG. Letztere bringt seit dem 2. Januar 90.000 Packungen „Eudorlin (Ibuprofen) 20 mg/ml sowie 40 mg/ml, Suspension zum Einnehmen, in ukrainischer Aufmachung“ auf den deutschen Markt. Die Fiebersäfte sind vom regulären Lohnhersteller der Firma produziert worden und waren ursprünglich für den ukrainischen Markt vorgesehen. Die weitere Versorgung der Menschen in der Ukraine soll dadurch nicht gefährdet sein.
Zwar handelt es sich bei den Ibuprofen-Präparaten (IMET) um in Deutschland zugelassene Arzneimittel. Aufgrund der „besonderen Situation“ stehe jedoch keine PZN zur Verfügung. Somit sei sie auch nicht im ABDA-Artikelstamm gelistet, hieß es. Wie kommen Apotheken also nun an die Ibuprofen-Säfte?
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Wie Berlin-Chemie der DAZ auf Nachfrage erklärte, wird „IMET for Children 2% und 4%“ über den pharmazeutischen Großhandel vertrieben: „Die bestellenden Großhändler werden ihre Hauptkunden über die Abwicklung und das Bestellverfahren ohne reguläre PZN informieren“, sagte ein Sprecher der Firma. Eine direkte Bestellung bei Berlin-Chemie sei hingegen nicht möglich.
Werden Rezepte mit den Fiebersäften in ukrainischer Aufmachung beliefert, ist noch nicht ganz klar, wie diese abzurechnen sind. Die Erteilung einer PZN sei an Termine und Fristen gebunden, erklärt Berlin-Chemie:
Aufgrund der akuten Nachfrage haben wir daher in Absprache mit dem BfArM und der Landesbehörde in Berlin darauf verzichtet, eine PZN zu beantragen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Ware frühestens ab Mitte Februar abgegeben werden kann. Das Produkt kann jedoch im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben werden und ist frei kalkulierbar.“
Auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands zu den Rahmenverträgen zur Arzneimittelversorgung findet sich allerdings ein Link zu den Anlagen zur Vereinbarung nach § 300 SGB V. Dort findet man die „Technische Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V“. Und darin wiederum findet man das Sonderkennzeichen 09999175 für „nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel ohne PZN“.
1 Kommentar
Wie tief geht es noch ?
von ratatosk am 09.01.2023 um 11:33 Uhr
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