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Änderungen bei Festbeträgen
Höhere Festbeträge für fünf Gruppen – auch für Paracetamol
Zum 1. Januar 2023 gibt es wieder einmal neue Festbeträge. Im Unterschied zu den meisten früheren Änderungen steigen diesmal jedoch die betroffenen Festbeträge. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhöhung bei Paracetamol.
Der GKV-Spitzenverband hat am 7. November einige Änderungen zu Festbeträgen beschlossen, die am 1. Januar 2023 wirksam werden. In fünf Festbetragsgruppen werden die Festbeträge erhöht. Die Festbeträge in zwei Gruppen werden aufgehoben. Der GKV-Spitzenverband ist damit seiner eigenen Ankündigung vom August gefolgt.
In den folgenden Festbetragsgruppen der Stufe 1 werden die Festbeträge erhöht:
- Butylscopolamin zur parenteralen Anwendung, Gruppe 3,
- Verapamil zur parenteralen Anwendung, Gruppe 3,
- Folsäure zur parenteralen Anwendung, Gruppe 2,
- Paracetamol zur oralen Anwendung, Gruppe 1B.
Der Festbetrag in der Gruppe der Stufe 3 für Antihistaminika zur topischen Anwendung (Gruppe 9B) wird ebenfalls erhöht. Außerdem werden die Festbeträge für Choriongonadotropin zur parenteralen Anwendung (Gruppe 1) und zu Lithium in festen oralen Darreichungsformen mit verzögerter Freisetzung aufgehoben.
Alle oralen Paracetamol-Zubereitungen weiterhin in einer Gruppe
Die viel beachtete Anpassung bei Paracetamol ist offensichtlich eine Reaktion auf die Lieferengpässe bei Paracetamol-Saft. Auf der Ebene der Apothekenverkaufspreise einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer steigt der Festbetrag für 20 Paracetamol-Tabletten à 500 mg von 1,50 Euro auf 3,47 Euro. Dabei bleibt das wesentliche strukturelle Problem jedoch bestehen. Es entsteht keine neue Festbetragsgruppe.
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Für alle Darreichungsformen von Paracetamol zur oralen Anwendung gilt weiterhin ein einheitlicher Festbetrag, der sich nur am Wirkstoffgehalt orientiert. Technologische Unterschiede zwischen relativ kostengünstig herstellbaren Tabletten und aufwendigeren Säften mit Paracetamol bleiben im Festbetragssystem auch künftig unbeachtet. In der Logik der Festbeträge sind diese Darreichungsformen austauschbar, obwohl sie für verschiedene Patientengruppen, nämlich Kinder oder Erwachsene, vorgesehen sind.
1 Kommentar
Der GKV-Spitzenverband hat den Schuss nicht gehört
von Christoph Gulde am 05.12.2022 um 12:43 Uhr
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